Neues EnWG: Kritik und Zustimmung von Verbänden
Stand: 26.02.2004
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Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf für das neue Energiewirtschaftsgesetz zur Abstimmung mit Ländern, anderen Bundesministerien und Verbänden vorgelegt. Das neue Energiewirtschaftsgesetz wird notwendig, um die Vorgaben der neu erlassenen EU-Richtlinien für Strom und Gas in deutsches Recht umzusetzen. Beide EU-Richtlinien beginnen in ihren Festlegungen mit einem Artikel 3 "Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und Schutz der Kunden". Die EU-Richtlinien vollziehen damit einen Paradigmenwechsel zugunsten des Verbraucher- und Umweltschutzes.
Energieverbraucher kritisieren Einseitigkeit.
In dem Gesetzentwurf kämen Verbraucherschutz, Energieeinsparung und Unabhängigkeit der Regulierung zu kurz, so der Bund der Energieverbraucher. Der Entwurf erfülle in diesen Punkten auch nicht die Vorgaben der EU-Richtlinien 2003/54 und 2003/55. Im Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums fehle dieser Aspekt vollständig.
Die wirtschaftlichen Interessen der Energieversorger würden in zahlreichen Paragraphen des Gesetzentwurfs ausdrücklich erwähnt, geschützt und einbezogen. Die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher, der Stromkunden und deren Schutz dagegen im Gesetz an keiner Stelle genannt. Dabei Seien die Verbraucher der wirtschaftlich schwächere und schutzwürdigere Partner. Darin zeige sich eine bedauerliche Einseitigkeit des Gesetzentwurfs.
Die von den EU-Richtlinien vorgegebenen Bestimmungen zum Schutz der Kunden müssten auch im deutschen Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen und umgesetzt werden, z.B. der Schutz vor Ausschluss von der Versorgung, hoher Verbraucherschutz, Transparenz der Vertragsbedingungen, Recht des Kunden auf freie Auswahl des Lieferanten sowie viele weitere in Anhang A der EU-Richtlinie genannte Punkte.
Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK)
Der jetzt veröffentlichte Entwurf für ein neues Energiewirtschaftsgesetz lasse viele bekannte wichtige Fragen noch unbeantwortet, so die erste Einschätzung des VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft. Um die häufig überhöhten Netznutzungsentgelte zu senken, werden stark überarbeitete Kalkulationsprinzipien dringend benötigt. Ebenso werden ein neu erstelltes Vergleichsmarktkonzept und eine dynamische Anreizregulierung gebraucht sowie für den Erdgasmarkt ein Regelzonenmodell mit nur wenigen Regelzonen für ganz Deutschland. Hierzu sei nur wenig belastbares im jetzigen EnWG-Entwurf enthalten. Die demnächst erwarteten Rechtverordnungen müssten für Klarheit in den noch offen Punkten und Stärkung des Wettbewerbs sorgen, fordert der VIK.
Im Jahr der Innovation sei bei den anstehenden grundlegenden Weichenstellungen für die gesamte Energiewirtschaft Mut zu neuen Konzeptionen notwendig. Der hervorragende Monitoring-Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums vom letzten Jahr zeige für den Gasbereich beispielhaft, welche Elemente eines Regelzonenmodells auf Entry-Exit-Basis im EnWG verankert werden müssten, um funktionsfähigen Gas-zu-Gaswettbewerb in Gang zu bringen. Die halbjährlichen Strom- und Erdgasnetzpreisvergleiche des VIK zeigten überdeutlich, welches Preissenkungspotential vorhanden ist. Deutschland brauche ein "lernendes Regulierungssystem", das dynamisch und flexibel bisher offene "Baustellen" im EnWG aufarbeite und dabei den Spagat zwischen Rechtssicherheit und Flexibilität wage.
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Grundsätzlich positiv bewertet der VKU den Arbeit vorgelegten Entwurf. „Wir begrüßen vor allem, dass unser Ansatz einer normierenden Regulierung aufgegriffen wurde und die wesentlichen Regulierungsbedingungen im Gesetz bzw. in Rechtsverordnungen festgelegt werden sollen“, so die erste Einschätzung von VKU-Präsident Gerhard Widder. Eine zentrale Forderung des VKU, insbesondere die Methoden für den Netzzugang und für die Entgeltkalkulation gesetzlich zu regeln, werde damit erfüllt.
Gleiches gelte für die Kostenorientierung bei der Ermittlung der Netzentgelte. Nur so bekämen alle Marktpartner die notwendige Rechtssicherheit über die zukünftigen Vertrags- und Zugangsbedingungen. Das umfangreiche Paragraphenwerk, das einem neuen „Grundgesetz“ der Energiewirtschaft g