Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Neues EnWG: Kritik und Zustimmung von Verbänden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf für das neue Energiewirtschaftsgesetz zur Abstimmung mit Ländern, anderen Bundesministerien und Verbänden vorgelegt. Das neue Energiewirtschaftsgesetz wird notwendig, um die Vorgaben der neu erlassenen EU-Richtlinien für Strom und Gas in deutsches Recht umzusetzen. Beide EU-Richtlinien beginnen in ihren Festlegungen mit einem Artikel 3 "Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und Schutz der Kunden". Die EU-Richtlinien vollziehen damit einen Paradigmenwechsel zugunsten des Verbraucher- und Umweltschutzes.

Am Folgenden finden Sie eine Reaktion verschiedener Verbände zu dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf.

Energieverbraucher kritisieren Einseitigkeit.
In dem Gesetzentwurf kämen Verbraucherschutz, Energieeinsparung und Unabhängigkeit der Regulierung zu kurz, so der Bund der Energieverbraucher. Der Entwurf erfülle in diesen Punkten auch nicht die Vorgaben der EU-Richtlinien 2003/54 und 2003/55. Im Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums fehle dieser Aspekt vollständig.

Die wirtschaftlichen Interessen der Energieversorger würden in zahlreichen Paragraphen des Gesetzentwurfs ausdrücklich erwähnt, geschützt und einbezogen. Die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher, der Stromkunden und deren Schutz dagegen im Gesetz an keiner Stelle genannt. Dabei Seien die Verbraucher der wirtschaftlich schwächere und schutzwürdigere Partner. Darin zeige sich eine bedauerliche Einseitigkeit des Gesetzentwurfs.

Die von den EU-Richtlinien vorgegebenen Bestimmungen zum Schutz der Kunden müssten auch im deutschen Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen und umgesetzt werden, z.B. der Schutz vor Ausschluss von der Versorgung, hoher Verbraucherschutz, Transparenz der Vertragsbedingungen, Recht des Kunden auf freie Auswahl des Lieferanten sowie viele weitere in Anhang A der EU-Richtlinie genannte Punkte.

Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK)
Der jetzt veröffentlichte Entwurf für ein neues Energiewirtschaftsgesetz lasse viele bekannte wichtige Fragen noch unbeantwortet, so die erste Einschätzung des VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft. Um die häufig überhöhten Netznutzungsentgelte zu senken, werden stark überarbeitete Kalkulationsprinzipien dringend benötigt. Ebenso werden ein neu erstelltes Vergleichsmarktkonzept und eine dynamische Anreizregulierung gebraucht sowie für den Erdgasmarkt ein Regelzonenmodell mit nur wenigen Regelzonen für ganz Deutschland. Hierzu sei nur wenig belastbares im jetzigen EnWG-Entwurf enthalten. Die demnächst erwarteten Rechtverordnungen müssten für Klarheit in den noch offen Punkten und Stärkung des Wettbewerbs sorgen, fordert der VIK.

Im Jahr der Innovation sei bei den anstehenden grundlegenden Weichenstellungen für die gesamte Energiewirtschaft Mut zu neuen Konzeptionen notwendig. Der hervorragende Monitoring-Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums vom letzten Jahr zeige für den Gasbereich beispielhaft, welche Elemente eines Regelzonenmodells auf Entry-Exit-Basis im EnWG verankert werden müssten, um funktionsfähigen Gas-zu-Gaswettbewerb in Gang zu bringen. Die halbjährlichen Strom- und Erdgasnetzpreisvergleiche des VIK zeigten überdeutlich, welches Preissenkungspotential vorhanden ist. Deutschland brauche ein "lernendes Regulierungssystem", das dynamisch und flexibel bisher offene "Baustellen" im EnWG aufarbeite und dabei den Spagat zwischen Rechtssicherheit und Flexibilität wage.

Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Grundsätzlich positiv bewertet der VKU den Arbeit vorgelegten Entwurf. „Wir begrüßen vor allem, dass unser Ansatz einer normierenden Regulierung aufgegriffen wurde und die wesentlichen Regulierungsbedingungen im Gesetz bzw. in Rechtsverordnungen festgelegt werden sollen“, so die erste Einschätzung von VKU-Präsident Gerhard Widder. Eine zentrale Forderung des VKU, insbesondere die Methoden für den Netzzugang und für die Entgeltkalkulation gesetzlich zu regeln, werde damit erfüllt.

Gleiches gelte für die Kostenorientierung bei der Ermittlung der Netzentgelte. Nur so bekämen alle Marktpartner die notwendige Rechtssicherheit über die zukünftigen Vertrags- und Zugangsbedingungen. Das umfangreiche Paragraphenwerk, das einem neuen „Grundgesetz“ der Energiewirtschaft g