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Neubauten müssen ab 2021 Niedrigstenergiegebäude sein

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Private Bauherren müssen ihre eigenen vier Wände ab dem Jahr 2021 als Niedrigstenergiegebäude planen. Das sieht die vom Bundestag in der vergangenen Woche verabschiedete Änderung des Energieeinsparungsgesetzes vor.

Für Neubauten, die der öffentlichen Hand gehören, gilt diese Verpflichtung schon ab 2019. Der Energiebedarf von Niedrigstenergiegebäuden muss sehr gering sein und soll, soweit möglich, zu einem ganz wesentlichen Teil durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Die Energieeffizienz von Gebäuden soll künftig auch besser kontrolliert werden. So ist ein unabhängiges System für Stichproben vorgesehen. Außerdem sollen Energiekennwerte in Verkaufs- und Vermietungsanzeigen angegeben werden.

Hintergrund der Gesetzesänderung ist eine EU-Richtlinie, wonach die Energieeffizienz im Gebäudebereich weiter gesteigert und die Information durch die sogenannten Energieausweise verbessert werden soll.