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Mehr Wettbewerb im Energiemarkt: Liberalisierung des Messwesens

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Bonn - Heute hat die Bundesnetzagentur einen Entwurf für die Festlegung bundesweit einheitlicher Geschäftsprozesse im Mess- und Zählwesen für den Strom- und Gasmarkt veröffentlicht. Mit der Festlegung sollen die Voraussetzungen für einen diskriminierungsfreien Zugang von Wettbewerbern zum Messstellenbetrieb und zur Messung geschaffen werden. Ebenso sollen konkrete Regelungen für die standardisierte und rechtssichere Erhebung und Übermittlung von Messwerten zwischen den Marktbeteiligten vorgegeben werden. Der Datenaustausch soll in einem weitestgehend automatisierten Verfahren und einem einheitlichen elektronischen Datenformat erfolgen.

"Der Wettbewerb um das Messen und Zählen des Strom- und Gasverbrauchs schafft dem Verbraucher größere Wahlmöglichkeiten und mehr Transparenz. Gleichzeitig belebt er den Markt durch neue Geschäftsmodelle und innovative Techniken. Gerade im Bereich Smart Metering eröffnen sich dem Verbraucher damit weitere Kosten- und Energieeinsparpotenziale", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, bei der Vorstellung der geplanten Regeln.

"Wettbewerb im Mess- und Zählwesen setzt jedoch massengeschäftstaugliche und rechtssichere Rahmenbedingungen voraus. Mit dieser Festlegung schaffen wir die Basis für die zügige und verlässliche Abwicklung der Prozesse", erläuterte Kurth die Bedeutung der geplanten Festlegung. "Der Zugang zu Messstellenbetrieb und Messung muss transparenten und formalisierten Grundsätzen folgen. Fehlerquellen und Konfliktpotenziale im Prozessablauf sollen ausgeschlossen werden", so Kurth.

Die Vorgaben für einheitliche Geschäftsprozesse im Mess- und Zählwesen werden bundesweit gelten und sollen für den Strom- und Gasbereich identisch sein. Damit können in Mehrspartenunternehmen Parallel- und Doppelarbeiten bei der Prozessimplementierung weitestgehend ausgeschlossen werden, eine effiziente Gestaltung des Prozesses ist möglich.

Alle Marktbeteiligten haben Gelegenheit, zum Entwurf bis zum 17. August 2009 Stellung zu nehmen.