Lokaler Stromanbieter ist zur Versorgung verpflichtet
Stand: 02.01.2003
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JA. Getreu unserem Motto "Das Licht am Ende des Dschungels" möchten wir eben dieses in das Dickicht der momentanen Situation der ares Energie-direkt GmbH Kunden bringen. Sie brauchen keine Angst zu haben, dass Sie an Silvester oder Neujahr im Dunklen stehen. Der örtliche Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, Sie mit Strom zu versorgen.
Diese Kunden fallen nun bei ihrem lokalen Anbieter in die sogenannte Notstromversorgung, welche seitens des Kunden jederzeit abgebrochen werden kann, beispielsweise, wenn ein neuer Stromversorger gefunden ist. So lange Sie keinen neuen Vertrag bei ihrem örtlichen Anbieter unterschreiben, können Sie zu jedem beliebigen Zeitpunkt wechseln. Der lokale Versorger muss Ihnen allerdings nicht den günstigsten Tarif gewähren, sondern kann Sie nach eigenem Ermessen, und je nach Anbieter unterschiedlich, in einen anderen, teureren Tarif einordnen. Wieviel höher dieser über dem Normaltarif liegen darf, ist gesetzlich nicht festgelegt.
Da ein Anbieterwechsel gewöhnlich sechs bis acht Wochen dauert und die Umstellung nur zum Ersten eines Monats erfolgt, wäre der frühest mögliche Belieferungstermin der 01.03.03. Das heisst, man sollte diese Vorlaufzeit bei einem Wechsel einrechnen.