EWR erhöht Stromtarife
Stand: 29.07.2004
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Die EWR AG (Worms) erhöht zum 01.08.2004 ihre Stromtarife.
Die Tarife sehen im Vergleich folgendermaßen aus:
bis 31.07.04
EWR S-Tarif: 16,4 Cent/kWh, 5,28 Euro/Monat Grundgebühr
EWR L-Tarif: 14,83 Cent/kWh, 9,60 Euro/Monat Grundgebühr
ab dem 01.08.2004
EWR Mini: 16,57 Cent/kWh, 6,61 Euro/Monat Grundgebühr
EWR Maxi: 15,19 Cent/kWh, 10,21 Euro/Monat Grundgebühr
Beispiel: Für einen 2-Personen Haushalt mit 2500 kWh Jahresverbrauch (bislang EWR S-Tarif, jetzt EWR Mini) steigen die Kosten von 473,36 € auf 493,57 € im Jahr. Das entspricht einer Erhöhung um etwas über 4 %.
Anderes Beispiel: Für einen 4-Personen Haushalt mit 4000 kWh Jahresverbrauch (bislang EWR L-Tarif, jetzt EWR Maxi) steigen die Kosten von 708,40 € auf 730,12 € im Jahr. Das entspricht einer Erhöhung um etwas über 3 %.
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Jahresverbrauch: 4.000 kWh
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(Stand: 13.06.2025) -
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
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Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.