Empörung bei NRW-Stadtwerken: Netzentgelte sollen verfügt werden
Stand: 18.08.2006
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Düsseldorf (dpa) Bei vielen Stadtwerken in Nordrhein- Westfalen herrscht in diesen Tagen helle Aufregung: Die kommunalen Betriebe müssen künftig die Nutzung ihrer Netze anderen Anbietern zu Preisen überlassen, die die Kosten nicht decken würden, so die Versorger. Die Landesregulierungsbehörden verweigern die Anerkennung von Anschaffungskosten und wollen jetzt von Amts wegen die Netzentgelte festlegen. "Kein Bürger unserer Stadt kann ein Interesse daran haben, dass wir in die Pleite getrieben werden oder an einen großen Energiekonzern verkauft werden," schimpft Werner Vogel, Chef der Bocholter Energie- und Wasserversorgung (BEW).
Damit jeder Verbraucher seinen Versorger frei wählen kann, müssen die bestehenden Stromnetze für Dritte zugänglich sein. Dafür sorgt seit dem vergangenen Jahr die Bundesnetzagentur. Unterstützt durch Landesregulierungsbehörden werden die Kosten für den Stromtransport jedes einzelnen Netzbetreibers geprüft. Seit Wochen warten Versorger und Verbraucher auf die Netzentgeltgenehmigungen. Bisher hat die Bundesnetzagentur lediglich die Entgelte für die Hochspannungsleitungen der großen Stromkonzerne abgearbeitet.
Energiemanager Vogel von der BEW wunderte sich nicht schlecht, als er dieser Tage einen Brief von der Landesregulierungsbehörde in Düsseldorf erhielt. Dort stand zu lesen, dass "die Erteilung einer Netzentgeltgenehmigung nicht in Betracht kommt". Zugleich kündigte die Behörde an, von Amts wegen das Netznutzungsentgelt vorläufig festzusetzen". Grund hierfür ist die Übernahme von Teilen des Bocholter Stromnetzes vom Essener RWE im Jahre 1996.
Die BEW hatte bei ihrem Antrag auf Genehmigung der Netzentgelte den damaligen Kaufpreis als Kosten angesetzt. Doch die Behörde will nur die viel niedrigeren historischen Anschaffungskosten anerkennen. Schätzungen werden von den Behörden nicht akzeptiert. Deshalb wird aus dem Netzentgeltantrag der BEW ein Millionen-Betrag gestrichen.
Das hält Vogel für nicht akzeptabel: "Einerseits führt die Nichtanerkennung des Kaufpreises zu einer Verringerung der Netzentgelte und damit zu einer Senkung der Strompreise auch für die Stromkunden des eigenen Unternehmens. Andererseits wird unser Unternehmen unerträglich geschwächt." Rückendeckung erhält Vogel von seinen Kollegen aus Bocholt und Rehde. Sie verweisen darauf, dass die Rekommunalisierung der Strommetze ausdrücklich von der Politik gefördert wurde. Und jetzt befürchten die Stadtwerke "tiefrote Zahlen im Netzbereich".
Die bayerische Regulierungsbehörde hat den Fehler in der Gesetzgebung bereits erkannt und weicht bewusst zum Schutz der Stadtwerke von den geltenden Vorschriften ab. Letztlich müsse jedoch eine legale Lösung her, fordert Vogel. Noch unschlüssig zeigt sich NRW-Wirtschaftsministerin Christa Thoben (CDU).
Sie räumt in einem Schreiben zwar ein, dass die Ermittlung des Wertes eines Stromnetzes "für lange zurückliegende Sachverhalte auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen kann". Andererseits können die Regulierungsbehörden aber keine Rechtsverstöße begehen. Hilfe erwarten die Stadtwerke jetzt vom Bundeswirtschaftsminister in Berlin.