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Bumerang Atomausstieg: Was das für Steuerzahler bedeutet

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Energiekonzernen steht für den vorzeitigen Atomausstieg eine Entschädigung zu. Was bedeutet das für den Steuerzahler?

Worum ging es in Karlsruhe?

Um die atompolitische Kehrtwende 2011. Damals reißen Union und FDP unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima das Ruder herum. Wenige Monate zuvor haben sie den rot-grünen Atomausstieg von 2002 noch um Jahre gestreckt und bei den Reststrommengen ordentlich draufgesattelt. Das ist die Menge Strom, die die Betreiber noch produzieren dürfen. Jetzt wird im Hauruck-Verfahren besiegelt, dass Ende 2022 Schluss ist mit der Atomkraft. Bis dahin muss Meiler für Meiler vom Netz, zu festgelegten Terminen. Die Konzerne sprechen von einer Enteignung und legen Verfassungsbeschwerde ein.

Was sagt das Bundesverfassungsgericht jetzt dazu?

Von einer Enteignung will Karlsruhe nicht sprechen. Im Wesentlichen habe der beschleunigte Atomausstieg vor dem Grundgesetz Bestand, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. Die Regelungen seien weitgehend zumutbar. Denn der Gesetzgeber habe Gemeinwohlbelange von hohem Wert verfolgt - wie die Gesundheit der Bevölkerung und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Er durfte den Kurswechsel auch mit dem Unglück in Japan begründen. Zwar ergaben sich dadurch für die Gefahren in Deutschland keine neuen Erkenntnisse. Bei einer Hochrisikotechnologie darf aber auch berücksichtigt werden, dass sich allein das öffentliche Risikobewusstsein geändert hat.

Wofür steht den Konzernen trotzdem eine Entschädigung zu?

Hier machen die Richter Unterschiede, zum Beispiel bei den Strommengen. RWE und Vattenfall steht ein Ausgleich zu, weil sie wegen der Abschalttermine selbst Mengen von 2002 nicht mehr zu Geld machen können. Darauf hätten beide laut Urteil aber vertrauen dürfen. Die Extra-Mengen, die es 2010 gab, durften dagegen ohne Kompensation gestrichen werden - hier hätten die Konzerne nur von einer politischen Entscheidung profitiert. Entschädigt werden müssen die Unternehmen aber für Investitionen, die sie zwischen Dezember 2010 und März 2011 getätigt haben. Dazu durften sie sich durch den zwischenzeitlichen Politikwechsel von Schwarz-Gelb ermutigt fühlen, so die Richter.

Welches Ausmaß haben diese Schäden?

Mit Blick auf die Strommengen liefert das Urteil dafür zumindest Anhaltspunkte. Vattenfall verliert demnach viereinhalb durchschnittliche Jahresproduktionen eines Kernkraftwerks. Bei RWE sind es etwa vier Jahresproduktionen. Die Richter sehen die beiden damit auch gegenüber den Konkurrenten Eon und EnBW im Nachteil, die ihre Produktionskapazitäten noch komplett zu Geld machen können. Eon hat nach eigenen Angaben im Vertrauen in die schwarz-gelbe Energiepolitik noch Hunderte Millionen Euro investiert.

Wie könnte die Entschädigung aussehen?

Es muss nicht unbedingt Geld sein. Das Verfassungsgericht nennt verschiedene Möglichkeiten: So könnten die Laufzeiten einzelner Kraftwerke verlängert werden. Denkbar wäre auch, einem Konzern, der seine Produktionsrechte nicht mehr voll nutzen kann, zu erlauben, diese Rechte an ein Unternehmen weiterzugeben, das noch Kapazitäten hat. Dem Gesetzgeber bleibt es nach dem Urteil aber unbenommen, einen angemessenen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Dabei unterstreichen die Verfassungsrichter, dass ein voller Wertersatz nicht nötig sei.

Warum gelten auch für den schwedischen Staatskonzern Vattenfall Grundrechte?

Die Richter machen hier eine Ausnahme. Zwar ist es so, dass deutsche Unternehmen in öffentlicher Hand nicht vor dem Verfassungsgericht klagen können. Für Vattenfall würde das bedeuten, dass sich der Konzern in Deutschland vor Gericht gar nicht gegen den Atomausstieg wehren kann. Die Schweden klagen deshalb schon parallel vor einem Schiedsgericht in den USA auf 4,7 Milliarden Euro Entschädigung. Die Richter begründen die Ausnahme auch mit der Niederlassungsfreiheit in der EU. Staatsunternehmen wie etwa die russische Gazprom dürften sich also in Zukunft eher nicht auf das Urteil berufen können.

Wie geht es jetzt weiter?

Bis zum 30. Juni 2018 hat der Gesetzgeber Zeit, um zu regeln, wie der Ausgleich genau aussehen soll. "Das ist eine Aufgabe, die wir lösen können", sagte Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth nach der Urteilsverkündung. Auf diese Neuregelung könnten die Energiekonzerne dann Entschädigungsforderungen stützen - wer wie viel für Atomausstieg, Endlagerung und Rückbau der Meiler zahlen muss, wird sich dann vor Gericht oder am Verhandlungstisch entscheiden.