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Vertrags- und Sachenrechtsschutz

Der Vertrags- und Sachenrechtsschutz greift bei Streitigkeiten aus privaten Verträgen und alltäglichen Rechtsgeschäften. Er bietet Kostenschutz bei Rechten an beweglichen Sachen und sichert gegen Ansprüche aus Vertragsverhältnissen ab – sei es zur Durchsetzung eigener Forderungen oder zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was umfasst der Vertrags- und Sachenrechtsschutz?
  3. Wann greift der Vertrags- und Sachenrechtschutz nicht?
  4. Worauf müssen Verbraucher achten?
  5. Rechtsschutzfälle im Vertrags- und Sachenrechtsschutz
  6. Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Vertrags- und Sachenrechtsschutz übernimmt die finanziellen Folgen bei Rechtsstreitigkeiten im privaten Vertragsbereich.
  • Nicht abgesichert sind Streitigkeiten über bestimmte klassische Verträge, z. B. Arbeits- oder Mietverträge.
  • Selbstständige sind in ihrer beruflichen Tätigkeit nicht durch den Vertrags- und Sachenrechtsschutz geschützt.

Was umfasst der Vertrags- und Sachenrechtsschutz?

Der Vertrags- und Sachenrechtsschutz übernimmt im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung die finanziellen Folgen von Streitigkeiten rund um private Verträge. Gerade bei Vertragsabschlüssen entstehen schnell Differenzen, die juristisch geklärt werden müssen. Ob beim Kauf von Elektronik oder Haushaltsgeräten, bei Absprachen mit Handwerkern oder bei einer gebuchten Reise – kommt es zu Unstimmigkeiten, springt die Versicherung ein.

Ein Beispielfall

Ist eine neu gekaufte Waschmaschine beschädigt oder nicht funktionsfähig, lässt sich mit Unterstützung der Versicherung der Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder Ersatzware durchsetzen. Auch Streitigkeiten rund um Werk- oder Reparaturverträge sind abgesichert. Verweigert etwa ein Händler die Rücknahme eines Haushaltsgeräts, das trotz Reparatur weiterhin defekt ist, greift der Vertragsrechtsschutz.

Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:

  • Kaufverträge
  • Werk- oder Reparaturverträge
  • Reiseverträge
  • Dienst- und Beförderungsverträge
  • Darlehensverträge

Wann greift der Vertrags- und Sachenrechtschutz nicht?

Nicht alle Verträge fallen unter den Vertrags- und Sachenrechtsschutz. So sind Streitigkeiten rund um Mitgliedschaften in Vereinen oder Organisationen ausgeschlossen, da hier kein privatrechtliches Schuldverhältnis besteht. Auch Arbeitsverträge und Mietverträge sind nicht abgedeckt. Für diese Bereiche benötigen Verbraucher separate Versicherungen wie etwa einen Arbeitsrechtsschutz oder einen Mietrechtsschutz.

Worauf müssen Verbraucher achten?

Eine umfassende Rechtsschutzversicherung beinhaltet in der Regel auch den Vertrags- und Sachenrechtsschutz. Sind bestimmte Streitigkeiten bereits durch einen Arbeitsrechtsschutz, Schadenersatzrechtsschutz oder Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz abgedeckt, greifen diese Versicherungen vorrangig.

Bevor eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, sollten Verbraucher daher die individuellen Risiken und Bedarfe prüfen. Nicht jeder benötigt alle Bausteine: Wer beispielsweise im Eigenheim lebt, braucht keinen Mietrechtsschutz, sondern eher einen Schutz für das Eigentum im Sachenrecht. Die einzelnen Leistungen sollten also gezielt auf den persönlichen Bedarf abgestimmt werden.

Sonderfälle und individuelle Regelungen

Beim Verkehrsrechtsschutz ist der Vertrags- und Sachenrechtsschutz in der Regel bereits enthalten. Er gilt insbesondere für Streitigkeiten rund um Kraftfahrzeuge – unabhängig davon, ob das Fahrzeug im Besitz des Versicherten ist, gemietet oder geleast wurde. Daher empfiehlt es sich, dass jeder Fahrzeughalter einen Rechtsschutz abschließt, der Vertrags- und Sachenrechtsschutz sowie Verkehrsrechtsschutz kombiniert.

Selbstständige sind in ihrer Berufsausübung nicht automatisch über den Vertrags- und Sachenrechtsschutz versichert. Für sie sollten daher zusätzliche oder spezialisierte Leistungen in den Rechtsschutz integriert werden. Besonders bei Berufsgruppen mit speziellen Anforderungen – wie beispielsweise Ärzten oder Landwirten – können individuelle Regelungen vereinbart werden.

Rechtsschutzfälle im Vertrags- und Sachenrechtsschutz

Der Vertrags- und Sachenrechtsschutz deckt typische Streitigkeiten im Privatrecht ab. Er bietet finanzielle Absicherung, wenn es zu Konflikten in alltäglichen Rechtsangelegenheiten kommt. Bei individuellen Risiken ist ein Beratungsgespräch sinnvoll, um den passenden Schutz zu gewährleisten.

Beispiele für Rechtsschutzfälle:

  • Bei einer Fahrzeugreparatur wird die Abrechnung nicht korrekt durchgeführt.
  • Ein neues Fahrzeug weist Mängel auf, die der Verkäufer nicht beheben kann.
  • Streitigkeiten im Kfz-Versicherungsvertrag, z. B. nach einem Unfall, der angeblich durch abgefahrene Reifen verursacht wurde.
  • Rückgabe eines Wagens, der von einer Privatperson gekauft wurde, wegen eines behaupteten Kupplungsschadens.
  • Leitungswasserschaden in der Wohnung, während die Hausratversicherung nur teilweise leistet.
  • Ein privates Darlehen wird vom Bekannten nicht zurückgezahlt.
  • Schlechte Unterbringung bei einer hochwertigen Urlaubsreise.
  • Heizungsreparatur, die das Haus dennoch nicht ausreichend erwärmt.
  • Minderwertige Tapeten, die ersetzt werden müssen.
  • Kündigung eines Fitnessstudiovertrags, bei der der Rücktritt nicht anerkannt wird.
  • Unrechtmäßige Abbuchungen auf dem Konto, bei denen der Empfänger die Rückzahlung verweigert.

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