Versicherungsschutz fürs Unternehmen – So sichern Sie Ihre Risiken richtig ab
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Ob ein Einbruch ins Büro oder ein Wasserrohrbruch – solche und andere Gefahren können Unternehmen jederzeit treffen. Im schlimmsten Fall bedroht das die Existenz des Betriebes. Doch Selbständige können diese und andere Risiken mittels verschiedener Gewerbeversicherungen absichern. Welche die Wichtigsten sind, zeigt Verivox.
Gewerbliche Haftpflichtversicherung
Für Ärzte oder Anwälte ist eine Berufshaftpflichtversicherung rechtlich vorgeschrieben. Für die meisten Unternehmen und Selbstständigen ist sie zwar nicht verpflichtend, aber sie hat höchste Priorität. Denn die Haftpflicht springt ein, wenn Betriebe beziehungsweise Selbstständige durch ihre Tätigkeit einen Personen- oder Sachschaden verursachen. Dabei gibt es zwei sich ergänzende gewerbliche Haftpflichtversicherungen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Der erfahrene Geselle hat beim Dachdecken gewissenhaft gearbeitet. Dennoch tritt Regenwasser in das Haus ein und beschädigt den gesamten Dachstuhl. Aber auch Personenschäden und daraus resultierende (unechte) Vermögensschäden zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung: Löst sich zum Beispiel ein Dachziegel und verletzt die Hausherrin, die deswegen mehrere Wochen nicht mehr als selbständige Architektin arbeiten kann, übernimmt die Haftpflicht eventuelle Behandlungskosten und den Verdienstausfall.
Einen passiven Rechtsschutz bietet die Versicherung ebenso. Sie prüft die Ansprüche auf Schadensersatz, wehrt unberechtigte Ansprüche vor Gericht ab und übernimmt die Prozess- und Anwaltskosten. Wenn beispielsweise der Hausbesitzer einen Dachdecker unberechtigt beschuldigt, die Regenrinne beschädigt zu haben, wodurch Wasser in den Keller gelang.
Vermögenshaftpflichtversicherung
Bereits ein kleiner Fehler, wie eine verpasste Frist, kann für einen Steuerberater teuer werden. Muss sein Mandant deswegen eine hohe Steuerrückzahlung leisten, springt die Vermögenshaftpflicht ein. Daher ist sie für bestimmte Berufsgruppen wie Steuerberater, Notare und Versicherungsmakler vorgeschrieben. Abgedeckt sind nur sogenannte echte Vermögensschäden, wenn also der Steuerberater wie im genannten Beispiel seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.
Umwelthaftpflicht
Unternehmen, die zum Beispiel umweltgefährdende Anlagen wie Heizöltanks betreiben, müssen eine separate Umwelthaftpflicht-Police abschließen. Das geht meist nur in Kombination mit einer Betriebshaftpflicht. Abgedeckt sind neben den Personen- und Sach- auch echte Vermögensschäden. Ein Betrieb, der keine Umweltrisiken vom Gesetz her absichern muss, sollte es dennoch tun. Die Umwelthaftpflicht wird dann automatisch in die bestehende Betriebshaftpflicht eingegliedert. Das kann für einen Malerbetrieb sinnvoll sein, der auf einer Baustelle arbeitet, wo die Farben ins Grundwasser gelangen können.
Geschäfts(-inhalts-)versicherung & Betriebsunterbrechungsversicherung
Oft gibt es die Geschäftsversicherung in Verbindung mit der Betriebsunterbrechungsversicherung. Erstere sichert den Verlust des Büro- und Betriebsinventars wie Computer beziehungsweise Maschinen und Baustoffen ab. Sie ist gleichsam die Hausratversicherung für Büro und Firma. Abgedeckt sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Unwetter (Elementarschäden) und Einbruchdiebstahl.
Mit dem Verlust oder der Zerstörung des Inventars ist meist auch der Geschäftsbetrieb unterbrochen. In diesen Fällen greift die Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie übernimmt die dadurch ausfallenden Gewinne und die laufenden Kosten wie Löhne, Sozialabgaben und Miete. In der Regel muss nicht der komplette Betrieb betroffen sein, damit die Versicherung zahlt, sondern nur Teile wie der Einkauf oder das Lager.
Viele Firmen wollen teure Maschinen und technische Geräte umfassender als nur gegen die übliche Gefahren der Inhaltsversicherung absichern. Dafür gibt es die Maschinen- und Elektronikversicherung. Dann sind beispielsweise auch Bedien- und Material fehler versichert oder wenn eine Regeleinrichtung versagt.
Weitere Firmenverträge sind die Transportversicherung und die Warenkreditversicherung. Erst genannte sichert die Waren und Güter während des Transportes gegen Verlust und Zerstörung ab – egal ob mit dem Firmen- oder einem fremden Fahrzeug. Die Warenkreditversicherung ersetzt den wirtschaftlichen Schaden, wenn bereits gezahlte Waren oder Dienstleistungen nicht geliefert beziehungsweise erbracht wurden. Oft ist bereits ein Zahlungsverzug ausreichend und nicht erst die Zahlungsunfähigkeit eines Kunden, bis die Versicherung für den Schaden aufkommt.
Gewerbliche Rechtsschutzversicherung
Je nach Ausrichtung des Unternehmens sind nur bestimmte Bereiche des Rechtsschutzes wichtig. Mitaufnehmen sollten Selbstständige in der Regel Arbeits- und Steuerrecht, da es jederzeit zu gerichtlichen Streitigkeiten in beiden Bereichen kommen kann. Wichtig sind ebenso Vertrags- und Sachenrecht. Ausgeschlossen sind meist Marken-, Urheber-, Patent- und Wettbewerbsrecht. Denn für die Versicherung ist das Risiko meist zu groß, den Gerichtsprozess zu verlieren. Dafür hilft der Rechtsschutz bei außergerichtlichen Einigungen – durch einen Mediator zum Beispiel.