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Es gibt viele Lebenssituationen, in denen eine Person verpflichtet ist, Unterhalt beziehungsweise Alimente zu zahlen. Hinter dieser Pflicht steht der Gedanke, dass Familienmitglieder füreinander einstehen und sich gegenseitig absichern. Unterhaltszahlungen sollen also helfen, den Lebensunterhalt einer nahestehenden Person zu sichern, wenn diese das aus eigener Kraft nicht kann. Besonders häufig wird das Thema Unterhalt im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen relevant. Doch auch Kinder können unter bestimmten Umständen verpflichtet sein, ihre Eltern finanziell zu unterstützen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist Unterhalt?
  3. Arten von Unterhalt
  4. Gesetz zur Unterhaltspflicht
  5. Was ist ein Unterhaltsvorschuss?
  6. Reihenfolge der Unterhaltspflicht
  7. Düsseldorfer Tabelle
  8. Der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige
  9. Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Unterhaltsstreitigkeiten?
  10. Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Unterhalt ist die gesetzliche Verpflichtung, den Lebensbedarf einer anderen Person zu sichern.
  • Es gibt verschiedene Arten der Unterhaltspflicht, darunter Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt.
  • Wenn das Einkommen nicht für alle Ansprüche reicht, haben minderjährige und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren Vorrang.
  • Die Höhe des Unterhalts lässt sich anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnen.

Was ist Unterhalt?

Unterhalt bedeutet im rechtlichen Sinne, dass eine Person verpflichtet ist, die Lebensgrundlage einer anderen Person ganz oder teilweise zu sichern. Diese Unterhaltspflicht kann sich aus einem Vertrag ergeben – etwa einer Vereinbarung zwischen Ehepartnern – oder durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt sein. Unterhalt kann auf verschiedene Weise geleistet werden: durch finanzielle Unterstützung, aber auch durch Betreuung, Pflege oder Erziehung. In der Praxis spielen jedoch vor allem Unterhaltszahlungen eine wichtige Rolle. Sie bezeichnen den Geldbetrag, den eine unterhaltsberechtigte Person beanspruchen kann, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Welche Arten von Unterhalt gibt es?

Die Unterhaltspflicht erstreckt sich auf viele Lebensbereiche. Sie besteht beispielsweise zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, aber auch zwischen Verwandten in gerader Linie – also etwa zwischen Eltern und Kindern. Außerdem kann die Unterhaltspflicht auch bestehen, wenn Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen, zum Beispiel bei Pflegeheimkosten.

Zu den wichtigsten Arten von Unterhaltszahlungen gehören:

  • Kindesunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Betreuungsunterhalt
  • Familienunterhalt

Kindesunterhalt

Kommt es zu einer Scheidung, lebt ein minderjähriges Kind häufig bei einem Elternteil, der den Unterhalt durch Betreuung, Pflege und Erziehung leistet. Da dies dem anderen Elternteil nicht möglich ist, muss dieser durch Unterhaltszahlungen zum Wohlergehen des Kindes beitragen.

Ab der Volljährigkeit sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. Die Dauer des Anspruchs hängt vom Einzelfall ab. Kinder haben ein Recht auf einen berufsqualifizierenden Abschluss – etwa durch ein Studium oder eine Ausbildung. Danach endet die Unterhaltspflicht in der Regel.

Elternunterhalt

Der Elternunterhalt verpflichtet Kinder, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für ihre Eltern aufzukommen. Dies wird relevant, wenn Eltern etwa in einem Pflegeheim leben und die Kosten nicht selbst tragen können. Seit 2020 gilt: Nur wer über ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 100.000 Euro verfügt, kann zur Kostenübernahme verpflichtet werden.

Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt umfasst alle Zahlungen, die der finanziell schwächere Partner nach einer Trennung oder Scheidung erhält. Dabei wird unterschieden zwischen

  • dem Trennungsunterhalt, der bis zur Scheidung gezahlt wird, und
  • dem nachehelichen Unterhalt (auch Scheidungs- oder Aufstockungsunterhalt genannt), der endet, sobald sich das Einkommen der berechtigten Person verbessert.

Betreuungsunterhalt

Trennt sich ein Paar während der Schwangerschaft, hat der betreuende Elternteil (in der Regel die Mutter) Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Damit soll sichergestellt werden, dass genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, um das Kindeswohl zu gewährleisten.

Ein Anspruch besteht, wenn der betreuende Elternteil wegen einer Erkrankung in der Schwangerschaft, durch die Entbindung oder aufgrund der Kinderbetreuung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht in der Regel für drei Jahre nach der Geburt des Kindes. In bestimmten Fällen kann dieser Zeitraum verlängert werden.

Familienunterhalt

Der Familienunterhalt stellt sicher, dass ein nicht erwerbstätiger Ehepartner finanziell abgesichert ist, während er den Haushalt führt. Der erwerbstätige Partner ist verpflichtet, ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, damit der andere Partner seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Dazu gehören alle wesentlichen Ausgaben wie Wohnung, Verpflegung, Kleidung und Versicherungen. Besonders wichtig ist der Familienunterhalt, wenn ein Partner vorübergehend nicht arbeitet, etwa wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.

Auch bei Ratenzahlungen oder Krediten, die den gemeinsamen Haushalt betreffen, spielt der Familienunterhalt eine Rolle. Er stellt sicher, dass der nicht erwerbstätige Partner geschützt bleibt und sein Lebensstandard aufrechterhalten werden kann, ohne durch finanzielle Verpflichtungen zusätzlich belastet zu werden.

Welches Gesetz regelt die Unterhaltspflicht?

Die Unterhaltspflichten innerhalb einer Familie werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Je nach Art des Unterhalts gelten unterschiedliche Paragrafen:

Was ist ein Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss stellt eine staatliche Leistung für Kinder von alleinerziehenden Eltern dar. Diesen erhält der betreuende Elternteil, wenn der oder die Unterhaltspflichtige gar nicht, nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt. Die in der Verpflichtung stehende Person muss die Alimente zu einem späteren Zeitpunkt zurückzahlen, wenn sie trotz hinreichender Finanzverhältnisse Unterhaltszahlungen verweigert hat.

Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss

Das Unterhaltsvorschussgesetz legt genau fest, unter welchen Bedingungen ein Kind Anspruch auf diese Sozialleistung hat:

  • Der familienferne Elternteil zahlt nicht, nicht vollständig oder ist verstorben.
  • Der betreuende Elternteil muss ein monatliches Einkommen von mindestens 600 Euro (ohne Absetzbeträge und Kindergeld) erzielen.
  • Das Kind darf keine Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen.
  • Der Anspruch besteht in der Regel bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und kann bis zur Volljährigkeit verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Die Reihenfolge der Unterhaltspflicht

Wenn jemand für den Unterhalt mehrerer Personen aufkommen muss, reicht das Einkommen häufig nicht aus. In diesem Fall spricht man von einem Mangelfall.

Paragraf 1609 BGB legt eine Rangfolge fest, wer im Mangelfall zuerst Unterhalt erhält:

  1. Minderjährige und volljährige unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr
  2. Ehegatten, die ein Kind betreuen und daher unterhaltsberechtigt sind
  3. Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die nicht unter Punkt 2 fallen
  4. Kinder, die nicht unter Punkt 1 fallen
  5. Enkelkinder
  6. Eltern
  7. Weitere Verwandte der aufsteigenden Linie

Den Unterhalt berechnen mit der Düsseldorfer Tabelle

Um die Höhe von Unterhaltszahlungen zu errechnen, greifen Familiengerichte auf die Düsseldorfer Tabelle zurück. Diese setzt sich aus vier Teilen zusammen:

  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Mangelfallberechnung
  • Verwandtenunterhalt

Wie viel Unterhalt einem Kind zusteht, hängt sowohl vom Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils als auch vom Alter des Kindes ab. Die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet vier Altersstufen sowie 15 Einkommensstufen. Bei einem Nettoeinkommen von 3.700 Euro fällt ein Kind im Alter von 12 bis 17 Jahren in Einkommensgruppe 5, mit einem Bedarf von 779 Euro. Nach Abzug des hälftigen Kindergeldes (127,50 Euro) ergibt sich ein Zahlbetrag von 651,50 Euro. Allerdings handelt es sich bei der Tabelle um eine Richtlinie. Das Gericht berücksichtigt ebenso die tatsächliche finanzielle Situation des Unterhaltspflichtigen.

Nettoeinkommen
0–5 Jahre
6–11 Jahre
12–17 Jahre
ab 18
bis 2100 € 354,50 € 426,50 € 521,50 € 438 €
2.101–2.500 € 379,50 € 454,50 € 554,50 € 473 €
2.501–2.900 € 403,50 € 482,50 € 586,50 € 508 €
2.901–3.300 € 427,50 € 510,50 € 619,50 € 542 €
3.301–3.700 € 451,50 € 537,50 € 651,50 € 577 €
3.701–4.100 € 489,50 € 582,50 € 703,50 € 633 €
4.101–4.500 € 528, 50 € 626,50 € 755,50 € 688 €
4.501–4.900 € 567,50 € 670,50 € 807,50 € 743 €
4.901–5.300 € 605,50 € 715,50 € 859,50 € 799 €
5.301–5.700 € 644,50 € 759,50 € 911,50 € 854 €
5.701–6.400 € 682,50 € 803,50 € 963,50 € 910 €
6.401–7.200 € 721,50 € 848,50 € 1.015,50 € 965 €
7.201–8.200 € 759,50 € 892,50 € 1.067,50 € 1.021 €
8.201–9.700 € 798,50 € 936,50 € 1.119,50 € 1.076 €
9.701–11.200 € 836,50 € 980,50 € 1.170,50 € 1.131 €

Hinweis: Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergeldes (125 Euro) vom Unterhaltsbedarf abgezogen. Bei volljährigen Kindern wird der volle Kindergeldbetrag (250 Euro) abgezogen.

Der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Wer Unterhalt zahlen muss, hat Anspruch auf einen Selbstbehalt, um das eigene Existenzminimum zu sichern. Die Höhe hängt davon ab, ob die unterhaltspflichtige Person erwerbstätig ist oder nicht, und davon, wer den Unterhalt erhält. Der Gesetzgeber passt den Selbstbehalt alle zwei Jahre an, sodass Unterhaltspflichtige ausreichend Mittel für den eigenen Lebensunterhalt behalten.

In der Düsseldorfer Tabelle ist für jede Einkommensstufe zusätzlich der Bedarfskontrollbetrag ausgewiesen. Er zeigt, wie viel dem Unterhaltspflichtigen jeden Monat mindestens verbleiben muss, nachdem alle Unterhaltszahlungen geleistet wurden. Damit wird sichergestellt, dass der Unterhaltspflichtige finanziell nicht schlechter dasteht als die Unterhaltsberechtigten und eine faire Einkommensverteilung gewährleistet ist.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Unterhaltsstreitigkeiten?

Gewöhnliche Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Unterhaltsfragen meist nicht die Kosten. Die Versicherungen kommen lediglich für Erstberatungen beim Anwalt auf. Vereinzelt kann ein Zusatzbaustein für Unterhalt und Sorgerecht abgeschlossen werden, jedoch sollten Verbraucher die übliche Wartezeit von etwa zwölf Monaten beachten, bevor ein Anspruch auf Leistungen besteht.

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