Haftpflichtversicherungen für Selbständige
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Privater Haftungsschutz für Selbstständige
Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor hohen finanziellen Belastungen, die aus Schadensfällen an Dritte resultieren. Doch wie der Name schon sagt, deckt die Privathaftpflichtversicherung in der Regel nur Schadensfälle im privaten Umfeld ab. Dennoch können bestimmte selbstständige Tätigkeiten wie Kinderbetreuung oder Hundesitter unter Voraussetzungen mit abgesichert werden. Während Angestellte problemlos zwischen Alltag und Beruf trennen können, ist eine klare Abgrenzung bei Selbstständigen schwierig. Gerade deshalb sollten sie neben der Berufshaftpflicht auch gegen private Missgeschicke abgesichert sein.
- Allgemeine Leistungen
- Besonderheiten für Selbstständige
- Gibt es Einschränkungen?
- Schutz bei Nebentätigkeiten
- Alternativen
- Häufig gestellte Fragen
- Weitere interessante Themen
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Allgemeine Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung
Generell leistet die Privathaftpflicht bei verursachten Vermögensschäden, Sachschäden oder Personenschäden bis hin zur vereinbarten Deckungssumme. Bei einem Sachschaden, z. B. einem kaputten Fenster, kommt die Versicherung für den Ersatz und Einbau des neuen Fensters auf. Bei Personenschäden zahlt die Versicherung für die Behandlung und bei Berufsunfähigkeit womöglich eine lebenslange Rente. Ohne eine Haftpflicht müssten die Kosten, die oft in den Millionenbereich gehen, allein getragen werden.
Besonderheiten bei Selbstständigen und Freiberuflern
Viele Freiberufler oder Selbstständige nutzen Räumlichkeiten ihrer privaten Immobilie, um ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Tagesmütter,
- Hundesitter,
- Nachhilfelehrer,
- Kosmetiker
- aber auch Vertriebler die Verkaufspartys veranstalten.
Beim Ausüben der selbstständigen Tätigkeit in den eigenen vier Wänden sollte der Betreffende den Versicherungsvertrag gründlich prüfen. Denn die meisten privaten Haftpflichtversicherungen leisten keine Deckung für gewerblich genutzte Büro- oder Praxisräume in Immobilien.
Um einen sicheren Schutz als Selbstständige und Freiberufler zu genießen, ist der Abschluss einer Berufs- sowie Betriebshaftpflichtversicherung empfehlenswert. Wer trotzdem nach einer Lösung im Bereich der Privathaftpflichtversicherungen sucht, sollte sich die Premium-Tarife der Versicherer ansehen. Hier können gewerblich genutzte Immobilien zum Teil in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden.
Selbstständige Tätigkeiten mit Einschränkungen versicherbar
Einige berufliche Tätigkeiten können teilweise über die Privathaftpflichtversicherung versichert werden. Dabei gelten verschiedene strenge Vorschriften sowie eine Deckelung des Versicherungsschutzes bis zu einem bestimmten Jahresumsatz. Diese Regelungen sollen vor allem das Risiko für das Versicherungsunternehmen verringern. Je nach Berufsgruppe, Versicherer und Tarif können die Vorgaben und Deckungssummen variieren. Selbstständige und Freiberufler sollten sich deswegen vorab bei Ihrer Versicherung informieren, welche Tätigkeiten versichert sind.
Beispiel 1: Tagesmutter
Die Kindertagespflege stellt ein gutes Beispiel für die Haftpflichtversicherung für Selbstständige dar: Wenn sich die Kinder untereinander verletzen oder einen Schaden verursachen, haftet die Tagesmutter, weil eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Die fremd betreuten Kinder in der privaten Immobilie werden von den Basistarifen der Haftpflichtversicherungen jedoch nicht miterfasst. Einige Versicherer bieten dagegen unter bestimmten Voraussetzungen Sondertarife für Tagesmütter an. Oft wird dann aber die Anzahl der zu betreuenden Kindern begrenzt.
Beispiel 2: Freiberuflicher Lehrer
Egal, ob man Schülern Mathe beibringt oder als Tanz- oder Yogalehrerin arbeitet, in diesen Fällen ist eine private Haftpflichtversicherung nicht ausreichend um Schäden, die im Berufsalltag entstehen, abzusichern. Hier sollten Sie auf eine Berufshaftpflicht zurückgreifen. Viele Versicherer bieten für Lehrkräfte auch spezielle Lehrerhaftpflichtversicherungen an.
Gilt der Ausschluss auch für Nebentätigkeiten?
Auch wer nebenberuflich als Selbstständiger oder Freiberufler arbeitet und die Privathaftpflichtversicherung dafür nutzen möchte, muss mit Hindernissen rechnen. Hier sind die Regelungen von Anbieter zu Anbieter verschieden. Nebentätigkeiten sind mitunter bis zu bestimmten Jahreseinkommen versichert, teilweise aber auch komplett vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Versicherte sollten prüfen, ob die Versicherungsleistungen ausreichend für Ihre persönlichen Belange sind oder nicht.
Alternativen zur Privathaftpflichtversicherung
Für alle, die in den Privathaftpflichtversicherungen keine ausreichende Absicherung finden, bietet die Betriebshaftpflichtversicherung oder die Berufshaftpflichtversicherung eine gute Alternative. Die beiden Varianten decken jeweils Schäden an Dritten ab, die im beruflichen Umfeld entstehen. Dabei unterschieden sich die Haftpflichtversicherungen in einigen Punkten voneinander.
Wann springt die Berufshaftpflichtversicherung ein?
Die Berufshaftpflicht ist eine reine Vermögensversicherung, die finanzielle Schäden ausgleicht, die der Versicherte gegenüber Dritten verursacht hat. Darum heißt sie oft "Vermögensschadenhaftpflicht". Versäumt ein Anwalt beispielsweise eine wichtige Frist, und es entsteht dadurch ein finanzieller Schaden beim Mandanten, greift die Berufshaftpflichtversicherung. Da sie normalerweise nicht bei Sachschäden oder Personenschäden eintritt, kombinieren die Anbieter die Berufshaftpflichtversicherung häufig mit einer zusätzlichen Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Berufshaftpflichtversicherung – Pflicht für manche Berufsgruppen
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für einzelne Berufsträger vorgesehen. Für einige Berufsgruppen in Deutschland ist sie sogar zwingend vorgeschrieben. Dazu zählen:
- Rechtsanwälte,
- Notare,
- Steuerberater,
- Versicherungsagenten,
- Rentenberater
- oder Wirtschaftsprüfer.
Sie dürfen ihre Tätigkeit nicht ausüben, ohne über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem möglichen Schadenfall geschützt zu sein. Viele weitere Berufsgruppen nutzten ebenfalls die Berufshaftpflichtversicherung, um sich vor schwerwiegenden finanziellen Folgen zu schützen, zum Beispiel Ärzte, Krankengymnasten oder Hebammen.
Betriebshaftpflichtversicherung bei Personen- und Sachschäden
Alle, die einen Betrieb führen, der als juristische Person gilt, können eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Daher ist sie gemeinhin auch unter dem Begriff "Gewerbeversicherung" bekannt. Diese Versicherung deckt alle Schäden an Sachen oder Personen ab, die sich während der betrieblichen Ausübung ereignen. So schützt sie nicht nur bei Kundenunfällen auf dem Betriebsgelände, sondern auch bei Unfällen, die vor Ort beim Kunden stattfinden. Als Versicherung für den ganzen Betrieb schließt die Betriebshaftpflicht das Handeln jedes einzelnen Mitarbeiters mit ein.
Keine Pflicht, aber empfehlenswert
Im Gegensatz zur Berufshaftpflichtversicherung gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Dennoch ist sie für die meisten Betriebe oder Gewerbe eine sinnvolle Maßnahme. Mit einer solchen Versicherung kann der Betrieb im Ernstfall hohe Schadensersatzansprüche auffangen und damit einer Insolvenz der Firma vorgreifen.
Wer Mitarbeiter beschäftigt oder im Kundenverkehr tätig ist, sollte unbedingt eine Betriebshaftpflicht abschließen. Manche Unternehmen setzen eine Betriebshaftpflichtversicherung bei ihren zuliefernden Betrieben oder Dienstleistern sogar als Bedingung voraus, um einen Auftrag an sie zu vergeben. Besonders bei der Betriebshaftpflicht sollte eine ausreichend hohe Deckungssumme gewählt werden.
Ausführlichen Tarifvergleich starten
Vor dem Abschluss einer geeigneten Haftpflichtversicherung für Selbstständige und Freiberufler lohnt sich meist ein Vergleich der Anbieter. Denn die Tarife weisen oft erhebliche Unterschiede bei Leistung und Kosten auf. Beim Vergleich auf dem unabhängigen Verbraucherportal Verivox können Sie mehrere Tarife direkt online miteinander vergleichen und so den besten Tarif finden.
Häufig gestellte Fragen
Als selbstständige Person sollten Sie sich mit folgenden Versicherungen schützen:
- Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht
- Vermögensschadenversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
Für eine Berufshaftpflichtversicherung liegen die Kosten je nach Beruf und Versicherungsumfang in der Regel zwischen 100 - 250 Euro.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist bereits für monatlich ab 10 Euro möglich.
Die wichtigste Versicherung für Sie als selbstständige Person ist die Betriebshaftpflichtversicherung.
Damit sind Sie (und alle Mitarbeiter Ihres Unternehmens) bei Personen-, Sach- sowie Vermögensfolgeschäden geschützt.
Damit Ihr Kleingewerbe vor finanziellen Schäden abgesichert ist, empfiehlt sich der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Verursachen Sie Schäden an Dritten (bspw. Personen-, Sach- oder Vermögensfolgeschäden), so sind Sie durch eine Betriebshaftpflicht bei Schadensersatzanforderungen geschützt.
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