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Was ist der Risikozuschlag in der PKV?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden die Beiträge individuell berechnet. Sie bezahlen also grundsätzlich für die Leistungen, die Sie erhalten möchten. Dazu kommen weitere Merkmale, die sich auf den Beitrag auswirken. Haben Sie bei Beginn der Versicherung Vorerkrankungen, müssen Sie mit einem Risikozuschlag rechnen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Risikozuschlag ist ein Aufschlag auf den Versicherungsbeitrag in der PKV.
  • Versicherer können Risikozuschläge nur verlangen, wenn Sie sich erstmals versichern oder in einen höheren Tarif wechseln.
  • Ein Risikozuschlag kann auch wieder wegfallen. Dafür brauchen Sie aber eine ärztliche Bestätigung.

Risikozuschlag macht PKV-Beitrag teurer

Die private Krankenversicherung berechnet die Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass die Einnahmen durch die Beiträge der Versicherten den Ausgaben für die Krankenversorgung entsprechen müssen.

Wie teuer der Beitrag für die PKV ist, wird immer ganz individuell errechnet. Zu den Faktoren, die sich auf die Höhe des Beitrags auswirken, zählen im Wesentlichen:

  • Versicherungsumfang
  • Alter
  • Gesundheit

Um ausrechnen zu können, wie hoch die Kosten für die PKV ausfallen, verlangen die Versicherer beim Antrag auf Aufnahme in die PKV von den Versicherten die Gesundheitsprüfung. Ohne Gesundheitsprüfung ist keine private Krankenversicherung möglich.

Kinder kommen ohne Gesundheitsprüfung in die PKV

Eine Ausnahme von der Pflicht zur Risikoprüfung gilt für Neugeborene. Ist ein Elternteil seit mindestens drei Monaten in der PKV versichert, kann auch das Kind in die PKV aufgenommen werden, und zwar ohne Risikoprüfung und Wartezeit. Für die Entscheidung haben Eltern zwei Monate lang nach der Geburt Zeit.

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Risikozuschlag nach Gesundheitsprüfung

Diese Gesundheitsfragen müssen immer korrekt beantwortet werden. Dabei geht es um bestehende Vorerkrankungen. Sind diese Vorerkrankungen so schwerwiegend, dass vorauszusehen ist, dass Sie deswegen später öfters zum Arzt gehen müssen, verlangt die Versicherung einen Risikozuschlag. Damit gleicht der Versicherer das erhöhte Risiko aus, das durch die Vorerkrankung entsteht: Wer chronisch krank ist, muss als Versicherter voraussichtlich regelmäßig ärztlich behandelt werden und verursacht damit auch höhere Kosten für die Versicherung. Der Risikozuschlag ermöglicht es also, dass Menschen mit Vorerkrankungen Zugang zur privaten Krankenversicherung erhalten, wenn auch zu angepassten Konditionen.

Die Risikozuschläge werden von den Versicherern unterschiedlich berechnet. Als üblich gelten 10 bis 20 Prozent Risikozuschlag. Er kann aber auch höher ausfallen.

Beispiele

Diese Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen führen:

  • Erbkrankheiten
  • Krankhaftes Übergewicht
  • Rauchen
  • Bluthochdruck
  • Migräne
  • Herz-Kreislauf-Probleme

Neben Vorerkrankungen kann auch ein gefährlicher Beruf zu einem Risikozuschlag führen.

Wann dürfen Risikozuschläge verlangt werden?

Die Versicherung kann nur zu Beginn Ihres Versicherungsvertrags einen Risikozuschlag erheben. Werden Sie später krank, ist dies kein Grund für einen nachträglichen Risikozuschlag. Nur wenn Sie in einen höheren Tarif wechseln wollen, kann die Versicherung eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen und dadurch einen Risikozuschlag kalkulieren.

Risikozuschlag im Vergleich berechnen lassen

Wie hoch die Risikozuschläge ausfallen und ob der Versicherer überhaupt einen Risikozuschlag erhebt, unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung. Ein Vergleich lohnt sich daher. Die Verivox-Versicherungsexperten beraten Sie gerne und erstellen für Sie verschiedene Angebote mittels Ihres persönlichen Risikoprofils – ganz unverbindlich und kostenlos! Ein weiterer Vorteil der Beratung: Die Angebote werden anonymisiert bei den Versicherern abgefragt. Die Unternehmen können also durch diese anonyme Risikovoranfrage das Risikoprofil beim Angebotsvergleich nicht auf Ihre Person zurückführen.

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Maximaler Risikozuschlag für Beamte

Beamte haben einen erleichterten Zugang in die private Krankenversicherung. Sie können über die sogenannte Öffnungsaktion in die PKV wechseln. Diese Öffnungsaktion gilt sechs Monate lang ab der Verbeamtung. Durch die Öffnungsaktion müssen zwar auch Beamte eine Gesundheitsprüfung ablegen, aber die Versicherer dürfen höchstens einen Risikozuschlag von 30 Prozent verlangen, wenn eine Vorerkrankung oder Behinderung vorliegt.

Welche Unternehmen an der Öffnungsaktion teilnehmen, hat der Verband der privaten Krankenversicherung zusammengestellt.

Risikozuschlag der PKV loswerden

Grundsätzlich kann der Risikozuschlag auch wieder wegfallen, wenn die Vorerkrankung vollständig ausgeheilt ist und mit keinen Folgekosten mehr zu rechnen ist. Einen Anspruch auf die Neuberechnung der Prämie bei Wegfall von Risikofaktoren sieht der Paragraf 41 des Versicherungsvertragsgesetzes vor.

Der Wegfall des Gesundheitsrisikos muss jedoch dauerhaft sein und ärztlich bestätigt werden.

Alternative zum Risikozuschlag

Statt eines Risikozuschlags können Sie auch einen Leistungsausschluss mit der PKV vereinbaren. Haben Sie beispielsweise Beschwerden mit der Wirbelsäule, würde die PKV bei einem entsprechenden Leistungsausschluss keine Arztkosten bezahlen, wenn Sie sich wegen Rückenschmerzen behandeln lassen. Durch Leistungsausschlüsse können hohe Kosten auf Sie zukommen. Sie sind daher eher nicht empfehlenswert.