Risikovoranfrage
Die Risikovoranfrage stellt eine Option dar, die Annahmewahrscheinlichkeit eines Versicherungsvertrages ohne konkrete Antragstellung vorab zu prüfen. Dieses Vorgehen kommt in erster Linie bei Berufsunfähigkeitsversicherungen und privaten Krankenversicherungen zum Tragen.
- Risikovoranfrage – so umgeht man das HIS
- Was bringt die Risikovoranfrage in diesem Fall?
- Risikozuschlag oder Risikoausschluss?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Im Rahmen einer Risikovoranfrage prüft der Versicherer unverbindlich, zu welchen Konditionen er Versicherungsschutz bietet.
- Die Daten eines Versicherungsnehmers im Antrag fließen auch bei Ablehnung in das Informationssystem der Versicherer ein.
- Das Informationssystem soll die Gesellschaften davor schützen, dass Antragsteller mit falschen Angaben operieren.
- Kommt es zu einer Zusage, die jedoch einen Risikozuschlag bei der Prämie oder partiellen Risikoausschluss mit sich bringt, stellt der Risikozuschlag immer die bessere Lösung dar.
Risikovoranfrage – so umgeht man das HIS
Versicherungsanträge enthalten üblicherweise den Passus „Wurde ein Antrag von einem Versicherer abgelehnt oder zu erschwerten Bedingungen angenommen?“ Die Antwort auf diese Frage fließt leider auch in die Datenbanken des HIS, das „Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft“, ein.
Angenommen, ein Versicherungsnehmer möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die Gesundheitsfragen sind in diesem Fall sehr ausführlich. Wer beispielsweise beim Passus zum Bewegungsapparat angibt, dass er acht Jahre vor Antragstellung Rückenprobleme hatte und daher drei Monate von einem Chiropraktiker behandelt wurde, muss mit Erschwernissen rechnen. Diese Erschwernisse können eine vollständige Ablehnung des Antrags sein, ein Risikoausschluss in Bezug auf die Vorerkrankung oder ein Risikozuschlag. Kommt der Antrag nicht zustande, werden die Daten dennoch im HIS-System gespeichert. Das HIS gibt den Versicherungsgesellschaften Auskunft darüber, welche Daten ein Antragsteller in der Vergangenheit bei anderen Gesellschaften gemacht hat.
Bleiben wir bei den Rückenproblemen des Antragstellers. Die Reaktion der Versicherung in Bezug auf einen Risikozuschlag missfällt ihm. Er stellt einen neuen Antrag bei einem anderen Versicherer, verschweigt jetzt aber die Rückenbehandlung. Der neue Versicherer schaut im HIS nach, ob es schon einen früheren Antrag auf Berufsunfähigkeitsabsicherung gab. Der Eintrag liegt vor, er verweigert dem Antragsteller den Versicherungsschutz mit Hinweis auf eine falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen.
Gleiche Problematik bei der Krankenversicherung
Wer eine private Krankenvollversicherung oder eine Zusatzversicherung sucht, sieht sich bei den klassischen Versicherern noch dem vollumfänglichen Fragebogen zur aktuellen Gesundheit und zu seiner Gesundheit in der Vergangenheit gegenüber. Einige Versicherer haben begonnen, bei Zahnzusatzversicherungen auf die Gesundheitsfragen zu verzichten, schränken den Leistungsspiegel dadurch aber auch zwangsläufig ein.
Vorerkrankungen führen auch bei der privaten Krankenversicherung zu Risikozuschlägen, Risikoausschlüssen oder zur Ablehnung. Ist dies einmal im HIS dokumentiert, wird es schwierig, den gewünschten Versicherungsschutz zu finden.
Was bringt die Risikovoranfrage in diesem Fall?
Die Risikovoranfrage ist nichts anderes als ein Probeantrag. Die versicherte Person füllt das Antragsformular ordnungsgemäß aus. Auf dem Formular wird aber entweder das Wort „Probeantrag“ oder das Wort „Risikovoranfrage“ vermerkt.
Der Versicherer prüft die Angaben des Antragstellers vollkommen unverbindlich und gibt seine Stellungnahme ab. Es erfolgt jedoch keine Erfassung in HIS. Einigen sich Antragsteller und Versicherer auf eine Antragstellung, reicht der Kunde einen neuen Antrag mit dem Ziel der Annahme zu den vereinbarten Konditionen ein.
Versicherungsnehmer und Versicherer können im Vorfeld auf der Grundlage des Probeantrages auch schon individuelle Absprachen treffen. Zu diesen Absprachen zählt beispielsweise die vertraglich fixierte Zusage, dass Risikozuschlag oder Risikoausschluss nach einer bestimmten Anzahl von beschwerdefreien Jahren oder einer erneuten ärztlichen Untersuchung künftig entfallen.
Mit der Risikovoranfrage hält sich die versicherte Person offen, bei anderen Versicherern die Gesundheitsfragen unvoreingenommen nach einer zuvorigen Ablehnung andernorts erneut prüfen zu lassen. Die Risikovoranfrage ähnelt damit der Schufa-neutralen Konditionenanfrage bei einem Ratenkredit.
Risikozuschlag bei der Prämie oder Risikoausschluss beim Versicherungsschutz?
Ein teilweiser Risikoausschluss birgt grundsätzlich ein höheres Risiko. Dies gilt für die Berufsunfähigkeitsabsicherung genauso wie für die private Krankenversicherung. Der menschliche Körper ist sehr komplexes System. Bekanntermaßen können Kopfschmerzen oder Zahnschmerzen auch aus einer Fehlstellung der Wirbelsäule herrühren, um nur ein Beispiel zu nennen. Angenommen, es besteht ein vertraglicher Risikoausschluss aufgrund einer Wirbelsäulenvorerkrankung für alle daraus resultierenden Krankheitsbilder. Der Versicherungsnehmer klagt über anhaltende Kopfschmerzen und wird längerfristig von einem Arzt behandelt. Die Versicherung kann in diesem Fall die Kostenübernahme mit Hinweis auf den Risikoausschluss „Wirbelsäulenvorerkrankung“ verweigern.
Auch wenn ein Risikozuschlag zunächst die Prämie erhöht, stellt der Versicherungsnehmer damit aber sicher, dass er immer vollen Versicherungsschutz genießt.
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