Private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung: Tarifvergleich
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- Vorerkrankungen werden unabhängig vom Beruf gleichermaßen bewertet
- Welche Vorerkrankungen sind relevant für die private Krankenversicherung?
- Warum müssen diese Erkrankungen angegeben werden und warum sind sie tarifrelevant?
- Welche Rolle spielt der Basistarif?
- Gibt es Tarife ohne Gesundheitsprüfung?
- Weitere Service-Themen
Das Wichtigste in Kürze
- Vorerkrankungen sind kein Grund für eine Verweigerung des Versicherungsschutzes.
- Die privaten Krankenversicherer erheben in diesem Fall üblicherweise einen individuellen Risikozuschlag.
- Das Verschweigen von Vorerkrankungen kann im Nachhinein eine rückwirkende Vertragsauflösung bewirken.
- Im Bereich der privaten Krankenzusatzversicherungen ist der Versicherungsschutz trotz Vorerkrankung auch ohne Risikozuschlag oder Leistungsausschluss möglich.
Vorerkrankungen werden unabhängig vom Beruf gleichermaßen bewertet
Eine private Krankenversicherung (PKV) trotz Vorerkrankung ist kein Ding der Unmöglichkeit. Nach wie vor sehen viele Selbstständige die private Krankenversicherung als bessere Alternative zu den gesetzlichen Krankenkassen. Für Beamte ist sie auf jeden Fall durch die Beihilferegelung die preiswertere und leistungsstärkere Alternative. Arbeitnehmer können jedoch nur von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Allen drei Zielgruppen ist eines gemeinsam: Mögliche Vorerkrankungen werden für alle versicherten Personen innerhalb einer Versicherungsgesellschaft, unabhängig vom Berufsstand, gleich gewichtet.
Welche Vorerkrankungen sind relevant für die private Krankenversicherung?
Zunächst einmal gilt, dass die Gesundheitsfragen im Antrag zur PKV grundsätzlich wahrheitsgemäß ausgefüllt werden müssen. Dabei spielen auch die abgefragten Zeiträume, „in den letzten zehn Jahren“ oder „jemals“, eine entscheidende Rolle.
Grundsätzlich ist eine Arztbehandlung wegen einer Erkältung kein Grund für eine Ablehnung oder einen Risikozuschlag. Anders sieht es aber mit chronischen Erkrankungen, beispielsweise Allergien, oder schweren Vorerkrankungen aus. Hatte der Antragsteller eine erkannte und austherapierte Krebserkrankung, muss diese auf jeden Fall benannt werden.
Warum müssen diese Erkrankungen angegeben werden und warum sind sie tarifrelevant?
Die Berechnung der privaten Krankenversicherung basiert auf statistischen Durchschnittswerten zur wahrscheinlichen Leistungsverpflichtung für den Versicherer. Ein neuer Versicherungsnehmer mit einer chronischen Erkrankung erhöht vermutlich die zu erbringenden Leistungen. Dies wiederum geht zu Lasten der Versichertengemeinschaft.
Um diese Kosten kalkulieren zu können, muss die Versicherungsgesellschaft wissen, wie es um den Gesundheitszustand der Mitglieder steht. Um eine Kostenexplosion für alle Versicherten zu vermeiden, zahlt ein Mitglied mit einer Vorerkrankung möglicherweise einen individuellen Risikozuschlag. Dieser dient dazu, die Mehrkosten, die durch sein Krankheitsbild vermutlich anfallen werden, abzufedern.
Die Kalkulation für einen Risikozuschlag fällt von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich aus. Eine private Krankenvollversicherung ist in der Regel eine Vertragsbeziehung auf Lebenszeit. Es macht vor diesem Hintergrund Sinn, sich bei der Auswahl nicht nur auf einen Anbieter zu konzentrieren. Bestehen bereits Vorerkrankungen, sollte die zu versichernde Person bei mehreren Gesellschaften anfragen.
War die versicherte Person hinsichtlich der Vorerkrankung für einen bestimmten Zeitraum, meist zwei oder drei Jahre, behandlungsfrei, kann sie die Aufhebung oder Senkung des Risikozuschlages beantragen. Dafür ist allerdings ein ärztliches Attest notwendig.
Von einem möglichen Risikoausschluss für Folgebehandlungen nach einer Vorerkrankung ist grundsätzlich abzuraten. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person sich selbst als „eigentlich geheilt“ betrachtet.
Verschweigt die zu versichernde Person bei der Antragstellung eine Vorerkrankung und stellt sich dies später heraus, hat das für die versicherte Person fatale Folgen. Der Versicherer hat das Recht, den Vertrag rückwirkend aufzulösen. Er erstattet dem Beitragszahler zwar alle bis dahin gezahlten Beiträge zurück, fordert aber im Umkehrschluss eine Rückzahlung aller bis dahin erbrachten Leistungen.
Welche Rolle spielt der Basistarif?
Der Basistarif wurde als Pendant zur Absicherung der GKV eingeführt. In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht. Allerdings ist es auch gesetzlich geregelt, dass ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Wer weder die Voraussetzungen für eine Vollversicherung erfüllt noch in die GKV wechseln kann, muss sich in einem Basistarif der PKV versichern.
Der Beitrag des Basistarifs orientiert sich am Höchstbeitrag der GKV zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrages. Wechselt eine versicherte Person innerhalb der PKV von einem Normaltarif in den Basistarif, fällt keine erneute Gesundheitsprüfung an.
Möchte sich ein Neukunde im Basistarif versichern, darf die Gesellschaft diesen nicht ablehnen. Es dürfen auch keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vorgenommen werden. Eine Ablehnung des Antrages ist nur zulässig, wenn die versicherte Person das Versicherungsunternehmen im Vorfeld bereits einmal arglistig täuschte oder betrog.
Gibt es Tarife ohne Gesundheitsprüfung?
Einige private Krankenversicherer ohne Gesundheitsprüfung ist ebenfalls möglich. Dabei handelt es sich allerdings um Zusatzversicherungen für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse. Gerade im Bereich der Zahnzusatzversicherung wächst das Angebot an Tarifen ohne Gesundheitsprüfung. Die ersten Versicherer ermöglichen auch einen Vertragsabschluss trotz bereits angeratener Behandlung und ohne Wartezeit.
In der Krankenvollversicherung stellt der Basistarif die einzige Option dar, die Gesundheitsfragen zu umgehen.
Da Risikozuschläge aber auch in Zusatzversicherungen für ambulante oder stationäre Heilbehandlung anfallen können, sollten Interessenten prüfen, ob sie im Rahmen einer Gruppenversicherung ohne Gesundheitsfragen angenommen werden. Die betriebliche Krankenversicherung bietet häufig diese Möglichkeit.