Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Trotz Erkrankung privat versichern

Private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung: Tarifvergleich

Private Krankenversicherung
  • Jetzt in die PKV wechseln und bis zu 613,96 €/Monat sparen

  • Aus über 3000 Tarifkombinationen und allen Testsieger-Tarifen wählen
  • Kostenlose individuelle Beratung - Erstinformation

Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger

Zum siebten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2023 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2022 haben die Heidelberger in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht.

PKV und BU Stoerer 69 Prozent sparen light

Beispielberechnung:

Freiberufler
Alter: 27
Mehrbettzimmer
SB: 1.000 €

Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)

Das sagen unsere Kunden über uns



4.9 von 5

  • 268211

    Bewertungen

  • 96% zufriedene Kunden

  • 100% neutrale Bewertungen




4.8 von 5

  • 40111 Bewertungen
  • insgesamt bei Trustpilot
Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Vorerkrankungen werden unabhängig vom Beruf gleichermaßen bewertet
  3. Welche Vorerkrankungen sind relevant für die private Krankenversicherung?
  4. Warum müssen diese Erkrankungen angegeben werden und warum sind sie tarifrelevant?
  5. Welche Rolle spielt der Basistarif?
  6. Gibt es Tarife ohne Gesundheitsprüfung?
  7. Weitere Service-Themen

Das Wichtigste in Kürze

  • Vorerkrankungen sind kein Grund für eine Verweigerung des Versicherungsschutzes.
  • Die privaten Krankenversicherer erheben in diesem Fall üblicherweise einen individuellen Risikozuschlag.
  • Das Verschweigen von Vorerkrankungen kann im Nachhinein eine rückwirkende Vertragsauflösung bewirken.
  • Im Bereich der privaten Krankenzusatzversicherungen ist der Versicherungsschutz trotz Vorerkrankung auch ohne Risikozuschlag oder Leistungsausschluss möglich.

Vorerkrankungen werden unabhängig vom Beruf gleichermaßen bewertet

Eine private Krankenversicherung (PKV) trotz Vorerkrankung ist kein Ding der Unmöglichkeit. Nach wie vor sehen viele Selbstständige die private Krankenversicherung als bessere Alternative zu den gesetzlichen Krankenkassen. Für Beamte ist sie auf jeden Fall durch die Beihilferegelung die preiswertere und leistungsstärkere Alternative. Arbeitnehmer können jedoch nur von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Allen drei Zielgruppen ist eines gemeinsam: Mögliche Vorerkrankungen werden für alle versicherten Personen innerhalb einer Versicherungsgesellschaft, unabhängig vom Berufsstand, gleich gewichtet.

Welche Vorerkrankungen sind relevant für die private Krankenversicherung?

Zunächst einmal gilt, dass die Gesundheitsfragen im Antrag zur PKV grundsätzlich wahrheitsgemäß ausgefüllt werden müssen. Dabei spielen auch die abgefragten Zeiträume, „in den letzten zehn Jahren“ oder „jemals“, eine entscheidende Rolle.

Grundsätzlich ist eine Arztbehandlung wegen einer Erkältung kein Grund für eine Ablehnung oder einen Risikozuschlag. Anders sieht es aber mit chronischen Erkrankungen, beispielsweise Allergien, oder schweren Vorerkrankungen aus. Hatte der Antragsteller eine erkannte und austherapierte Krebserkrankung, muss diese auf jeden Fall benannt werden.

Warum müssen diese Erkrankungen angegeben werden und warum sind sie tarifrelevant?

Die Berechnung der privaten Krankenversicherung basiert auf statistischen Durchschnittswerten zur wahrscheinlichen Leistungsverpflichtung für den Versicherer. Ein neuer Versicherungsnehmer mit einer chronischen Erkrankung erhöht vermutlich die zu erbringenden Leistungen. Dies wiederum geht zu Lasten der Versichertengemeinschaft.

Um diese Kosten kalkulieren zu können, muss die Versicherungsgesellschaft wissen, wie es um den Gesundheitszustand der Mitglieder steht. Um eine Kostenexplosion für alle Versicherten zu vermeiden, zahlt ein Mitglied mit einer Vorerkrankung möglicherweise einen individuellen Risikozuschlag. Dieser dient dazu, die Mehrkosten, die durch sein Krankheitsbild vermutlich anfallen werden, abzufedern.

Die Kalkulation für einen Risikozuschlag fällt von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich aus. Eine private Krankenvollversicherung ist in der Regel eine Vertragsbeziehung auf Lebenszeit. Es macht vor diesem Hintergrund Sinn, sich bei der Auswahl nicht nur auf einen Anbieter zu konzentrieren. Bestehen bereits Vorerkrankungen, sollte die zu versichernde Person bei mehreren Gesellschaften anfragen.

War die versicherte Person hinsichtlich der Vorerkrankung für einen bestimmten Zeitraum, meist zwei oder drei Jahre, behandlungsfrei, kann sie die Aufhebung oder Senkung des Risikozuschlages beantragen. Dafür ist allerdings ein ärztliches Attest notwendig.

Von einem möglichen Risikoausschluss für Folgebehandlungen nach einer Vorerkrankung ist grundsätzlich abzuraten. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person sich selbst als „eigentlich geheilt“ betrachtet.

Verschweigt die zu versichernde Person bei der Antragstellung eine Vorerkrankung und stellt sich dies später heraus, hat das für die versicherte Person fatale Folgen. Der Versicherer hat das Recht, den Vertrag rückwirkend aufzulösen. Er erstattet dem Beitragszahler zwar alle bis dahin gezahlten Beiträge zurück, fordert aber im Umkehrschluss eine Rückzahlung aller bis dahin erbrachten Leistungen.

Welche Rolle spielt der Basistarif?

Der Basistarif wurde als Pendant zur Absicherung der GKV eingeführt. In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht. Allerdings ist es auch gesetzlich geregelt, dass ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Wer weder die Voraussetzungen für eine Vollversicherung erfüllt noch in die GKV wechseln kann, muss sich in einem Basistarif der PKV versichern.

Der Beitrag des Basistarifs orientiert sich am Höchstbeitrag der GKV zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrages. Wechselt eine versicherte Person innerhalb der PKV von einem Normaltarif in den Basistarif, fällt keine erneute Gesundheitsprüfung an.

Möchte sich ein Neukunde im Basistarif versichern, darf die Gesellschaft diesen nicht ablehnen. Es dürfen auch keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vorgenommen werden. Eine Ablehnung des Antrages ist nur zulässig, wenn die versicherte Person das Versicherungsunternehmen im Vorfeld bereits einmal arglistig täuschte oder betrog.

Gibt es Tarife ohne Gesundheitsprüfung?

Einige private Krankenversicherer ohne Gesundheitsprüfung ist ebenfalls möglich. Dabei handelt es sich allerdings um Zusatzversicherungen für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse. Gerade im Bereich der Zahnzusatzversicherung wächst das Angebot an Tarifen ohne Gesundheitsprüfung. Die ersten Versicherer ermöglichen auch einen Vertragsabschluss trotz bereits angeratener Behandlung und ohne Wartezeit.

In der Krankenvollversicherung stellt der Basistarif die einzige Option dar, die Gesundheitsfragen zu umgehen.

Da Risikozuschläge aber auch in Zusatzversicherungen für ambulante oder stationäre Heilbehandlung anfallen können, sollten Interessenten prüfen, ob sie im Rahmen einer Gruppenversicherung ohne Gesundheitsfragen angenommen werden. Die betriebliche Krankenversicherung bietet häufig diese Möglichkeit.

Weitere Service-Themen

Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler

Private Krankenversicherung für Angestellte

Diese Voraussetzungen gelten für Angestellte, um Mitglied der privaten Krankenversicherung zu werden.

Private Krankenversicherung für Angestellte

Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte

Private Krankenversicherung für Richter & Anwälte

Lohnt sich eine private Krankenversicherung für Sie als Richter oder Anwalt? Hier informieren.

Private Krankenversicherung für Richter & Anwälte