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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wie sind Polizisten krankenversichert?
  3. Beihilfe & Heilfürsorge
  4. Darum benötigen Heilfürsorgeberechtigte eine PKV
  5. Was sollte eine PKV leisten?
  6. Was beeinflusst die Kosten für die PKV?
  7. Ein PKV-Vergleich zahlt sich aus
  8. Häufig gestellte Fragen
  9. Das könnte Sie auch interessieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Abhängig vom Bundesland haben Polizeibeamte entweder Anspruch auf freie Heilfürsorge oder auf Beihilfe.
  • Mit Eintritt in die Pension gilt für alle Polizeibeamten die Beihilferegelung.
  • Polizeibeamte mit freier Heilfürsorge müssen selbst eine Pflegeversicherung abschließen und sollten für die spätere Beihilferegelung auch eine Anwartschaftsversicherung nutzen.

Wie sind Polizisten krankenversichert?

Um die Gesundheitsversorgung von beamteten Polizisten kümmert sich der Staat. Die Beamten im Polizeidienst erhalten entweder die freie Heilfürsorge oder Beihilfe. Bei der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr, also der Staat, die anfallenden Krankheitskosten zu 100 Prozent, bei der Beihilfe erstattet der Staat nur einen Teil der Kosten (zwischen 50 und 70 Prozent, für Kinder sogar 80 Prozent). Den Rest müssen die Beamten über eine private Krankenversicherung abdecken, die auch als Restkostenversicherung bezeichnet wird.

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Beihilfe & Heilfürsorge – Die Unterschiede

Anspruch auf Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge gibt es nur für Beamte im aktiven Dienst, die einer besonderen Einsatzgefahr ausgesetzt sind. Dazu zählen Soldaten der Bundeswehr, Polizisten und Feuerwehrleute. Angehörige sind von der Heilfürsorge ausgeschlossen, erhalten aber unter Umständen Beihilfe.

Da die freie Heilfürsorge nur eine Basisabsicherung darstellt, vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, empfiehlt sich eine Zusatzversicherung als Ergänzung, zum Beispiel für die Kosten von Sehhilfen oder Zahnersatz.

Anspruch auf Beihilfe

Die Beihilfe für Beamte übernimmt Krankheits- und Vorsorgekosten im Gegensatz zur Heilfürsorge nur zum Teil. Für Alleinstehende bezahlt die Beihilfe 50 Prozent der Kosten, Pensionäre bekommen sogar 70 Prozent erstattet. Verbeamtete Polizisten müssen die verbleibenden Kosten durch eine private Krankenversicherung decken.

Ob Polizisten Beihilfe oder Heilfürsorge erhalten, hängt vom Bundesland und Dienstverhältnis ab.

Bundesland
Polizeianwärter
Polizeivollzugsbeamte
Baden-Württemberg Heilfürsorge Heilfürsorge
Bayern Heilfürsorge Beihilfe; Beamte der Bereitschaftspolizei erhalten Heilfürsorge
Brandenburg Heilfürsorge Beihilfe
Bremen Heilfürsorge Heilfürsorge
Hamburg Heilfürsorge Beihilfe
Hessen Beihilfe Beihilfe, Ausnahme: Bereitschaftspolizei
Mecklenburg-Vorpommern Heilfürsorge Heilfürsorge
Niedersachsen Heilfürsorge Heilfürsorge
Nordrhein-Westfalen Heilfürsorge Heilfürsorge
Rheinland-Pfalz Beihilfe Beihilfe; Ausnahme: Bereitschaftspolizei
Saarland Beihilfe Beihilfe
Sachsen Heilfürsorge Heilfürsorge
Sachsen-Anhalt Heilfürsorge Heilfürsorge
Schleswig-Holstein Heilfürsorge Heilfürsorge
Thüringen Heilfürsorge Beihilfe
Bundespolizei Heilfürsorge Heilfürsorge

Separate Pflegepflichtversicherung für Polizeibeamte

Während Polizeibeamte mit Beihilferegelung automatisch über die private Krankenversicherung auch über eine Pflegepflichtversicherung verfügen, ist dies im Fall der freien Heilfürsorge nicht der Fall. Diese Beamte benötigen eine eigene Pflegeversicherung.

Darum benötigen Heilfürsorgeberechtigte eine PKV

Beamte erhalten die Heilfürsorge nur so lange, wie sie sich im aktiven Dienst befinden. Spätestens mit der Pensionierung entfällt die Heilfürsorge. Stattdessen bekommen Pensionäre Beihilfe. Diese deckt die anfallenden Kosten aber nicht vollständig. In der Regel erstattet die Beihilfe für Pensionäre 70 Prozent der Kosten, den Rest müssen pensionierte Polizisten über eine private Krankenversicherung abdecken.

Um sich im Alter einen möglichst günstigen Einstieg in die PKV zu sichern, empfiehlt es sich, bereits in jungen Jahren eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Kleine Anwartschaft: Bei diesem Modell müssen Beamte beim Eintritt in eine Restkostenversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung ablegen. Diese wird nur beim Abschluss der Anwartschaftsversicherung gefordert.
  • Große Anwartschaft: Hier wird zusätzlich noch das Eintrittsalter eingefroren. Die PKV-Beiträge berechnen sich im Wesentlichen nach Alter und Gesundheitszustand. Legt die PKV bei der Beitragsberechnung für einen Pensionär also das Alter bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung vor 20 oder 30 Jahren zugrunde, vergünstigt dies die Beiträge für die private Krankenversicherung. Die große Anwartschaft wird daher für auf Lebenszeit verbeamtete Polizisten empfohlen, die kleine Anwartschaft eignet sich eher für Polizisten in Ausbildung. Bei der Übernahme in den aktiven Dienst sollte diese dann in eine große Anwartschaft umgewandelt werden.

Zur Beratung

Was sollte eine private Krankenversicherung für Polizisten leisten?

Bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung sollten Polizisten darauf achten, dass die wichtigsten Aspekte berücksichtigt werden:

  • Die Tarife müssen auf die Beihilfe zugeschnitten sein.
  • Arztrechnungen sollten bis zum Gebührenhöchstsatz übernommen werden.
  • Kuren und alternative Heilmethoden sollten übernommen werden.
  • Wichtig ist eine weltweit gültige Auslandskrankenversicherung.
  • Premium-Tarife erstatten Medikamente zu 100 Prozent und schreiben auch keine Generika vor.
  • Die PKV sollte einen umfangreichen Hilfsmittelkatalog (Rollstühle, Insulinpumpen, Heimdialyse) gewährleisten. Schwache Tarife schränken die Auswahl hier stark ein.

Was beeinflusst die Kosten für die PKV?

Die Kosten einer privaten Krankenversicherung hängen vor allem vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand ab. Je älter der Versicherungsnehmer ist, umso teurer werden die Tarife.

Ein PKV-Vergleich zahlt sich aus

Um den besten Tarif abzuschließen zu können, sollten Sie sich umfassend beraten lassen. Unsere Versicherungsexperten finden den optimalen Tarif für Sie und helfen Ihnen, Zeit und Geld beim Versicherungsabschluss zu sparen.

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Häufig gestellte Fragen

Verbeamtete Polizisten im aktiven Dienst sind über die freie Heilfürsorge versichert. Sie müssen jedoch zusätzlich eine Pflegeversicherung abschließen. Endet der aktive Dienst, haben Beamte Anspruch auf Beihilfe. Diese deckt aber nur einen Teil der Kosten, den Rest müssen Polizisten im Ruhestand über eine private Krankenversicherung abdecken. Damit diese nicht zu teuer wird, empfiehlt sich der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung.

Die Heilfürsorge ist keine private Krankenversicherung, sondern eine Leistung des Staates beziehungsweise des Dienstherrn. Welche Ansprüche Polizisten konkret haben, regeln die Vorschriften auf Bundes- und Länderebene.

Verwaltungsbeamte haben keinen Anspruch auf Heilfürsorge. Sie erhalten aber Beihilfe und versichern sich daher meist privat.

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