Private Krankenversicherung für Ärzte: Vergleich
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- Günstige Tarife für Ärzte in der privaten Krankenversicherung
- Leistungen
- Niedergelassene und angestellte Ärzte
- Krankenversicherungsschutz für Medizinstudenten
- Nachteile für Studenten
- Anwartschaftsversicherung
Das Wichtigste in Kürze
- Ärzte profitieren von speziellen Tarifen in der privaten Krankenversicherung.
- Die Absicherung steht trotz niedrigerer Prämien Normaltarifen in nichts nach.
- Die private Krankenversicherung kommt für niedergelassene Ärzte sowie für angestellte Ärzte infrage, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.
Günstige Tarife für Ärzte in der privaten Krankenversicherung
Viele Versicherer bieten spezielle private Krankenversicherungen für Ärzte an. Die Beiträge für diese Tarife liegen unter den Prämien, die Nicht-Mediziner entrichten müssen. Dafür gibt es zwei Gründe:
- Die Versicherer gehen davon aus, dass ein Arzt einen gesunden Lebenswandel führt. Dazu kommt, dass ein Arzt sich bei bestimmten Symptomen selbst behandeln kann, die Kosten für einen Praxisbesuch daher entfallen. Darüber hinaus haben Ärzte Zugriff auf notwendige Medikamente, müssen diese also nicht in der Apotheke kaufen.
- Durch Gruppenverträge mit dem Marburger Bund und anderen berufsständischen Vereinigungen werden die Beiträge rabattiert.
Unter befreundeten Kollegen unterschiedlicher Fachrichtungen ist es nicht unüblich, sich gegenseitig kostenlos oder zu deutlich günstigeren Sätzen zu behandeln. Das wirkt sich ebenfalls auf die Prämien aus. Wie alle anderen Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung haben auch Ärzte die Möglichkeit, die Beitragshöhe durch die Wahl des Tarifes und einer möglichen Selbstbeteiligung zu beeinflussen.
Die private Krankenversicherung für Ärzte umfasst auch die Versicherung nicht-versicherungspflichtiger Familienangehöriger, Kinder und den nicht berufstätigen Ehepartner. Für diesen Personenkreis gelten ebenfalls die deutlich vergünstigen Beiträge.
Leistungen der privaten Krankenversicherung für Ärzte
Die private Krankenversicherung für Ärzte deckt alle Bereiche ab, die für eine umfassende Krankenversicherung notwendig sind. Dazu zählen
- Ambulante Versorgung
- Stationäre Heilbehandlung
- Zahnbehandlung und Zahnersatz
- Private Pflegepflicht- und Zusatzversicherung
- Krankentagegeld
- Krankenhaustagegeld
Je nach Anbieter und Tarif gibt es im Bereich der ambulanten Versorgung die deutlichsten Unterschiede. Diese liegen in der Erstattung von Heilpraktikerleistungen, der Kostenübernahme von Hilfsmitteln wie Brillen, Kontaktlinsen, aber auch Rollstühlen oder der Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen, die bezahlt werden.
Im Tarif für Zahnbehandlung und Zahnersatz lohnt es sich darauf zu achten, ob Inlays unter Zahnbehandlung oder unter Zahnersatz fallen. Dazu sollten die unterschiedlichen Zahnstaffeln, die Summenbegrenzung für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren, gegenübergestellt werden. Die Unterschiede in der Erstattung können im vierstelligen Bereich liegen.
Bei einer stationären Heilbehandlung fallen die Unterschiede weniger gravierend aus. Der Arzt hat generell die Wahl, ob er in einem Einbett-, Zweibett- oder Mehrbettzimmer untergebracht werden möchte und Wert auf Chefarztbehandlung legt.
Zahnärzte – ein Sonderfall
Für Zahnärzte bieten einige Versicherungen noch einmal spezielle Tarife an, welche im Zahntarif die Selbstbehandlung besonders berücksichtigen. In diesen Tarifen sind nur die Material- und Laborkosten versichert, nicht jedoch die Behandlungskosten. Da es sich eingebürgert hat, Tarife mit verschiedenen Leistungsmerkmalen anzubieten, lohnt sich ein Vergleich in Bezug auf Beitrag und Erstattungsmöglichkeiten auf jeden Fall.
Niedergelassene und angestellte Ärzte
Niedergelassene Ärzte und angestellte Ärzte mit einem Jahreseinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze haben die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV). Während die gesetzlichen Krankenkassen den Beitrag strikt nach dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen ermitteln und keinerlei Berufsboni einräumen, fallen spezielle Arzttarife in der privaten Krankenversicherung deutlich günstiger aus.
Der niedergelassene Arzt ist selbstständig tätig. Damit gilt er als in der GKV freiwillig versichert und kann jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln. Für den angestellten Arzt geltend die gleichen Bedingungen wie für alle anderen Arbeitnehmer. Liegt sein Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, muss er sich gesetzlich versichern.
Sollte ein Arzt verbeamtet sein und Anspruch auf Beihilfe haben, stellt dies wieder einen Sonderfall dar. Auch in den Beihilfetarifen unterscheiden einige Gesellschaften zwischen Medizinern und anderen Berufen, beispielsweise Lehrern oder Polizisten.
Krankenversicherungsschutz für Medizinstudenten
Die meisten Medizinstudenten haben, wie alle Studenten, zu Beginn des Studiums die Wahl zwischen einer Ersatzkasse oder einem Studententarif bei einer privaten Krankenversicherung. Die Ausnahme ist, dass sie noch über die Eltern versichert sein können. Grundsätzlich gilt, dass die kostenlose Mitgliedschaft in der Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr die preiswerteste Lösung darstellt.
Das Wahlrecht für Studenten zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung entfällt allerdings, wenn Studenten unmittelbar vor Beginn des Studiums eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, etwa Ausbildung oder Bundesfreiwilligendienst, ausübten.
Nachteile der privaten Krankenversicherung für angehende Ärzte
Wer vor Beginn des Studiums bereits durch seine Eltern privat krankenversichert war, kann dies auch weiterhin bleiben. Die private Krankenversicherung kann für Studenten aber auch Risiken bergen, wie diese Fälle zeigen:
- Der Student war über seine verbeamteten Eltern im Beihilfetarif versichert. Diese Lösung endet mit dem 25. Lebensjahr. Der Student muss sich jetzt ohne die Beihilfezuschüsse selbst privat versichern, was deutlich teurer wird.
- Wer nach Beendigung des Studiums nicht sofort einen Arbeitsplatz findet und Arbeitslosengeld II bezieht, muss seine Beiträge zur privaten Krankenversicherung bis auf einen geringen Zuschuss selbst bezahlen. Es besteht nur die Möglichkeit, in den günstigeren Basistarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln. Dieser bietet eine Absicherung analog zur Ersatzkasse.
- Wer nach dem Examen den Weg in die Selbstständigkeit wählt, muss privat krankenversichert bleiben, auch bei einem anfänglich sehr niedrigen Einkommen. Der Wechsel in die GKV ist erst bei einem Wechsel in ein Angestelltenverhältnis möglich.
Anwartschaftsversicherung
Wer zunächst lieber in eine gesetzliche Krankenkasse wechselt, sich aber die Option auf eine spätere private Krankenversicherung für Ärzte offen halten möchte, kann auf eine Anwartschaftsversicherung zurückgreifen. Diese friert praktisch den Gesundheitszustand der versicherten Person ein. Wechselt der oder die Versicherte von der GKV später in die private Versicherung, gilt der Gesundheitszustand des früheren Zeitpunkts.