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Versicherung zahlt für Folgeschäden nach Autodiebstahl

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Richtet ein Autodieb mit einem gestohlenen Wagen Schäden an, tritt dafür die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters ein. Der Versicherte wird dabei in der Schadenfreiheitsklasse nicht zurückgestuft. Das erklärt Alina Schön vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Entstehen während der Diebstahlfahrt Schäden am gestohlenen Auto, zahlt dafür die Kaskoversicherung. Problematisch wird es für den Wagenhalter, wenn er grob fahrlässig gehandelt und das Auto etwa unverschlossen abgestellt hat. Je nach Vertragsbedingungen zahlt die Teilkasko nicht oder nur bedingt. Bei Teilkaskoversicherungen gibt es grundsätzlich keinen Schadensfreiheitsrabatt.