Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Entschädigung nach Diebstahl: Abzug vom Neupreis zulässig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hannover - Nach dem Diebstahl eines fest eingebauten Navigationsgeräts oder Autoradios müssen Kaskoversicherte unter Umständen einen Abzug bei der Entschädigung hinnehmen. Ist das Gerät ein Jahr oder älter, darf die Versicherung ein Prozent pro Monat vom Neupreis abziehen, erklärt der Auto Club Europa (ACE) unter Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Hannover (Az.: 530 C 4959/12).

Eine entsprechende Bestimmung in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) ist nach Ansicht der Richter wirksam.

In dem verhandelten Fall verlangte ein Pkw-Besitzer von seiner Kfz-Versicherung für die Wiederbeschaffung eines gestohlenen Navis eine Entschädigung in Höhe des Neupreises. Den Wagen hatte er 54 Monate vor dem Diebstahl gekauft. Folglich zog der Versicherer bei der Entschädigung 54 Prozent vom einstigen Neupreis des Geräts ab, das 2100 Euro gekostet hatte. Zu Recht, entschied das Gericht: Der Versicherungsnehmer werde dadurch nicht unangemessen benachteiligt.