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Fahrzeugdiebstahl im Ausland: Was ist zu tun?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Coburg - Mit dem eigenen Auto durch Spanien zu reisen, ist für viele ein Traum. Doch was ist zu tun, wenn das Auto im Ausland gestohlen wird? Der Versicherer HUK-COBURG rät den Gang zur Polizei. Das Protokoll der Diebstahlanzeige benötige auch die deutsche Polizei.

Genauso wichtig: die Kaskoversicherung anrufen und den Schaden melden. Der Griff zum Hörer allein genügt aber nicht, denn die Schadenmeldung muss auch in schriftlicher Form - per Post, Mail oder Fax - bei der Versicherung eingehen. Erst dann beginnt die Monatsfrist zu laufen. Solange muss der Eigentümer warten, ob sein gestohlenes Fahrzeug wieder auftaucht. Wird der Wagen in dieser Zeit gefunden, erhält ihn der Eigentümer zurück. Für die Rückholung des Fahrzeugs ist übrigens nicht die Kasko zuständig. Hier hilft ein Schutzbrief, der als Zusatzmodul in die meisten Kfz-Verträge mit eingeschlossen werden kann.

Nach vier Wochen geht das Auto in das Eigentum der Versicherung über. Ob der Bestohlene den Neupreis oder den Wiederbeschaffungswert erhält, hängt vom Fahrzeugalter und den individuell gültigen Bedingungen des Versicherungsvertrags ab.

Wer im Urlaub plötzlich ohne Auto dasteht, hat noch ein Problem, die Rückfahrt. Auch in diesem Fall hilft ein Schutzbrief: 600 Euro stehen einem Geschädigten für die Heimfahrt mit einem Mietwagen zur Verfügung. Doch Achtung! Wer in Spanien ein Auto mietet, um nach Deutschland zu fahren, zahlt in der Regel nicht allein für die Tage der Rückfahrt. Hat er das Auto abgegeben, muss es wieder ins Heimatland verbracht werden. Für die Rückführung sind Kosten von mehreren hundert Euro keine Seltenheit. Wer sicher gehen will, dass er bei Rückfahrt nicht draufzahlt, sollte mit seiner Versicherung Kontakt aufnehmen und sich bei der Organisation der Rückreise beraten lassen. Denn auch eine Rückreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln - Bahn oder Flugzeug - ist durchaus möglich und mitversichert.

Ein Tipp noch: Gerade im Schadenfall ist es hilfreich, auf die nötigen Informationen schnell und unkompliziert zugreifen zu können. Deshalb empfiehlt es sich die Notrufnummer, die im Schutzbrief angegeben wird, vor Reisebeginn zu Hause ins Handy einzuprogrammieren.