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Rauchmelder-Batterien halten rund zehn Jahre

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Rauchwarnmelder können Leben retten und müssen daher unbedingt funktionstüchtig sein. Aus Sicherheitsgründen müssen sie in Wohnungen und Wohnhäusern nach spätestens zehn Jahren ausgewechselt werden.

„Zum einen hat die nicht austauschbare Batterie nur eine Lebensdauer von zehn Jahren, zum anderen altern auch die elektronischen Bauteile des Melders“, sagt Michael Conradi von der Initiative Elektro+.

Daher müsse der Rauchwarnmelder zwingend komplett gegen einen neuen ausgetauscht werden. Die Qualität der Geräte sei dabei sehr wichtig. Käuferinnen und Käufer sollten darauf achten, dass der Melder mit dem „Q“-Siegel gekennzeichnet ist. Das ist ein Qualitätssiegel des Vereins „Forum Brandrauchprävention e. V.“, das die Sicherheit, Langlebigkeit und Qualität des Geräts sicher stellen soll. Es wird in Verbindung mit dem Prüfzeichen der Prüfinstitute VdS Schadenverhütung oder dem Kriwan Testzentrum verwendet.

Erste Bundesländer erreichen Zehn-Jahres-Frist

Vor zehn Jahren wurde in einigen Bundesländern zum ersten Mal die Rauchwarnmelderpflicht für privaten Wohnraum auch in Bestandsbauten eingeführt. In diesen Gebieten wird nun der Austausch fällig. Für die Wartung der Rauchwarnmelder ist je nach Bundesland entweder der Mieter oder der Eigentümer in der Pflicht. Für den Austausch sind generell die Wohnungseigentümer zuständig.

Weil niemand vorhersehen kann, wo und wann ein Feuer ausbricht, ist die Montage von Rauchwarnmeldern an mehreren Stellen in der Wohnung verpflichtend vorgeschrieben. In eingeschossigen Wohnungen müssen die Schlaf- und Kinderzimmer sowie der Flur über je einen Rauchwarnmelder verfügen. Bei mehreren Etagen, zum Beispiel in Einfamilienhäusern, sind Rauchwarnmelder zusätzlich in den Fluren jedes Stockwerks zu installieren.