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Überführungskennzeichen: Nutzen & Beantragung

Auch Fahrzeuge, die über keine Zulassung verfügen, müssen manchmal bewegt werden. Für diesen Zweck sind Überführungskennzeichen vorgesehen. Sie gelten nur für bestimmte Zwecke und innerhalb kurzer Fristen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist ein Überführungskennzeichen?
  3. Wann braucht man es?
  4. Welches Kennzeichen für welche Überführung?
  5. Wo bekomme ich Überführungskennzeichen?
  6. Wie beantrage ich Überführungskennzeichen?
  7. Notwendigkeit im EU-AUsland
  8. Kosten
  9. Gültigkeit
  10. Häufig gestellte Fragen
  11. Verwandte Themen
  12. Weiterführende Links
  13. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Praxis werden Überführungskennzeichen vor allem im Zusammenhang mit Kfz-Importen und -Exporten genutzt.
  • Ein Überführungskennzeichen gilt nur fünf Tage lang und ausschließlich für das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde.
  • Das Zoll- oder Ausfuhrkennzeichen kommt speziell bei Überführungen von Fahrzeugen in Länder außerhalb der EU zum Tragen.

Was ist ein Überführungskennzeichen?

Überführungskennzeichen sind nötig, um noch nicht angemeldete und zugelassene Fahrzeuge an ihren Bestimmungsort zu transportieren. Mit einem solchen Kennzeichen lässt sich der Wagen trotz der fehlenden Kfz-Zulassung im Straßenverkehr bewegen.

Wann kommen Überführungskennzeichen zum Einsatz?

Überführungskennzeichen kommen zum Einsatz, wenn Fahrzeuge importiert oder exportiert werden. Sie gelten nur für ein Fahrzeug. Sogenannte Überführungsfahrten finden aber auch im Inland statt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Wagen erworben wird, den der Verkäufer bereits abgemeldet hat. Wann ein Überführungs- oder Kurzzeitkennzeichen zulässig ist, regelt § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Diese Fahrten sind mit Kurzzeitkennzeichen erlaubt:

  • Probefahrten
  • Prüfungsfahrten
  • Überführungsfahrten

Überführungsfahrten beinhalten zum Beispiel auch Fahrten zum TÜV oder zu einem Gutachter.

Welches Kennzeichen ist für welche Form der Überführung nötig?

Genau genommen ist der Begriff „Überführungskennzeichen“ umgangssprachlich, amtlich ist von „Kurzzeitkennzeichen“ die Rede. Für Auslandsüberführungen – vor allem in Nicht-EU-Länder – gibt es darüber hinaus spezielle Zoll- oder Ausfuhrkennzeichen. Bei Auslandsüberführungen in EU-Länder reicht meist auch das Kurzzeitkennzeichen inklusive grüner Karte. Das ist der internationale Versicherungsschein, mit dem sich nachweisen lässt, dass das Fahrzeug im Ausland versichert ist. Einige Staaten außerhalb der EU erkennen das Kurzzeitkennzeichen inklusive grüner Karte ebenfalls an. Welche das sind, lässt sich zum Beispiel bei der Versicherung oder bei der Zulassungsstelle erfragen.

Wo sind Überführungskennzeichen erhältlich?

Die Kennzeichen druckt eine Prägestelle. Davor ist das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Welche Schritte dazu gehören, wird im Folgenden erläutert.

Wie lassen sich Überführungskennzeichen beantragen?

Überführungskennzeichen sind entweder bei der zuständigen Zulassungsstelle zu beantragen, wo der Verkäufer gemeldet ist oder dort, wo das Fahrzeug zugelassen ist bzw. war. Folgende Dokumente sind vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsnachweis (eVB-Nummer) oder gelbe Karte (für Ausfuhrkennzeichen)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) oder Abgasuntersuchung (AU)
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung I und II)
  • bei gewerblichen Anmeldungen: ein Gewerbenachweis

Die Zulassungsstelle händigt ein Schriftstück mit dem Kennzeichen für Auto oder Motorrad aus. Das ist bei der Prägestelle vorzulegen. Dem dort erhaltenen Kennzeichen fehlt noch der Zulassungsstempel, den ebenfalls die Zulassungsstelle aufdruckt.

Wo ist die eVB-Nummer erhältlich?

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) über die für fünf Tage gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Die eVB-Nummer erteilt Ihre Kfz-Versicherung. Diese stellt die Nummer zügig zu. Gegebenenfalls lässt sich zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen.

Lassen sich Überführungskennzeichen auch online beantragen?

Es ist möglich, sowohl das Kurzzeit- als auch das Ausfuhrkennzeichen online zu beantragen. Dafür sollte der Antragsteller die Fahrgestellnummer bereithalten, außerdem die weiteren vorzulegenden Informationen in Kopie: Vorder- und Rückseite vom Ausweis des Antragstellers, Vorder- und Rückseite vom Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief und ein gültiger HU-Bericht. Die Unterlagen lassen sich eingescannt hochladen. Die Verlängerung der Zulassung ist auch online möglich. Ebenfalls online lässt sich eine eVB-Nummer mit grüner Karte beantragen.

Sind Überführungskennzeichen auch im EU-Ausland nötig?

Bei einer grenzüberschreitenden Fahrzeugüberführung innerhalb der EU ist die sogenannte grüne Karte zu empfehlen, weil sie die Abwicklung vereinfacht. Sie dient als zusätzlicher Nachweis, dass das Kraftfahrzeug auch im (europäischen) Ausland versichert ist. Im Gegensatz zu früher ist sie allerdings nicht mehr zwingend nötig, da auf der Grundlage des Kennzeichenabkommens der Versicherungsnachweis bereits durch das Überführungskennzeichen eines EU-Herkunftslandes erbracht wird. Die EU-Staaten erkennen die Kennzeichen gegenseitig an. Allerdings kann es in Einzelfällen vorkommen, dass das Kurzzeitkennzeichen nicht ausreicht.

Was gilt für Fahrzeuge außerhalb der EU?

Damit das Ausfuhrkennzeichen erteilt werden kann, gelten andere Voraussetzungen als bei denen im Inland. Der Halter darf weder bei der Kfz-Steuer noch bei sonstigen Gebühren im Rückstand sein. Dass alle Gebühren entrichtet sind, ist der Zulassungsstelle entsprechend nachzuweisen. Wichtig ist insbesondere eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Handelt es sich bei dem zu überführenden Fahrzeug um eines, das bislang zugelassen war, ist das letzte amtliche Kennzeichen vorzulegen. Ist das Fahrzeug außer Betrieb, ist neben den Fahrzeugdokumenten auch eine Abmeldebestätigung notwendig. In jedem Fall braucht die Zulassungsstelle eine gültige Bescheinigung sowohl über die Haupt- als auch über die Abgasuntersuchung.

Was kostet ein Überführungskennzeichen?

Für das Kennzeichen fallen mehrfach Kosten an:

  • Bearbeitungsgebühr bei der Zulassungsstelle
  • Kosten bei der Prägestelle
  • eventuell Kosten für einen internationalen Versicherungsschein
  • Kosten für die Autoversicherung

Die Kosten für eVB-Nummer übernimmt meist die Kfz-Versicherung, wenn das Fahrzeug später ebenfalls dort versichert ist.

Wie lange ist ein Überführungskennzeichen gültig?

Im Inland und innerhalb der EU

Ein Kurzzeitkennzeichen gilt nur fünf Tage lang.

Im Ausland außerhalb der EU

Ausfuhrkennzeichen sind höchstens ein Jahr lang gültig. Wie lange sie gültig sind, richtet sich danach, wie lange Versicherung und HU Gültigkeit haben. Sie beträgt maximal ein Jahr, mindestens jedoch zwei Wochen. Auch wenn eine HU-Bescheinigung vorliegt, kann die Zulassungsbehörde darauf bestehen, dass ihr das Fahrzeug vorgeführt wird. Bei Gebrauchtwagen mit schon länger zurückliegender HU ist das üblich, nicht selten sogar Pflicht.

Woran ist erkennbar, wie lange das Kennzeichen noch gültig ist?

  • Kurzzeitkennzeichen: Das Ablaufdatum ist am rechten Rand des Kennzeichens in einem gelben Feld vermerkt. Tag, Monat und Jahr sind untereinanderstehend ausgewiesen.
  • Ausfuhrkennzeichen: Das Ablaufdatum steht im roten Feld auf dem rechten Rand des Ausfuhrkennzeichens. Die Systematik entspricht dabei der des Kurzzeitkennzeichens. Bis zu dem angegebenen Datum muss das Fahrzeug ausgeführt worden sein. Es darf dann ohne weitere Kennzeichnung innerhalb Deutschlands nicht mehr gefahren oder öffentlich abgestellt werden.

Häufig gestellte Fragen

Überführungskennzeichen werden dazu genutzt, ein Auto kurzfristig für eine Überführung zuzulassen.

Es wird zwischen zwei Arten von Überführungskennzeichen unterschieden:

  • Kurzzeitkennzeichen
  • Ausfuhrkennzeichen

In der Regel liegen die Kosten für ein Überführungskennzeichen bei insgesamt ca. 30 - 40 Euro.

Die Kosten berechnen sich nach der Bearbeitungsgebühr der Zulassungsstelle sowie den Kosten für die Prägung des Überführungskennzeichens.

Das Kurzzeitkennzeichen ist bis zu 5 Tage gültig.

Das Ausfuhrkennzeichen verliert seine Gültigkeit nach 14 Tagen bis zu einem Jahr.

Sie können ein Überführungskennzeichen bei Ihrer Zulassungsstelle beantragen.

Viele Zulassungsstellen bieten Ihre Service mittlerweile auch online an. Informieren Sie sich am besten auf der Website Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.

Zur Beantragung eines Überführungskennzeichens benötigen Sie in der Regel die folgenden Dokumente:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Meldebescheinigung
  • eVB-Nummer (Versicherungsnachweis)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • Zulassungsbescheinigung 1 und 2 (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, alternativ CoC-Papiere)

Nein - ein Überführungskennzeichen ist immer nur für ein Fahrzeug gültig.

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