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Rückstufungstabelle: Rückstufung in der SF-Klasse nach einem Unfall

Rückstufungstabelle für Schadenfreiheitsklassen

  • Melden Sie als Fahrzeughalter Ihrer Kfz-Versicherung einen Schaden und wird dieser reguliert, ergibt sich daraus die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) im Folgejahr.
  • Die Folge ist, dass der Schadenfreiheitsrabatt sinkt und sich die Versicherungskosten mitunter deutlich erhöhen.
  • Dies gilt für die Kfz-Haftpflicht als auch für die Vollkaskoversicherung.
  • Wie hoch die Rückstufung durch die Kfz-Versicherung nach einem Unfall ausfällt, können Sie mithilfe einer Rückstufungstabelle herausfinden.
Inhalt dieser Seite
  1. Rückstufung im Schadensfall
  2. Rückstufung in der Vollkasko
  3. Rückstufung in der Kfz-Haftpflicht
  4. Auswirkungen auf Versicherungskosten
  5. Rückstufung verhindern
  6. Sonderkündigungsrecht nach Rückstufung
  7. Empfohlen: Tarifvergleich nach Rückstufung
  8. Häufig gestellte Fragen

Rückstufung im Schadenfall: Abhängig von verschiedenen Faktoren

In der Rückstufungstabelle ordnen die Versicherer jeder Schadenfreiheitsklasse eine neue SF-Klasse nach einem Schadenfall zu.

Der Wert der Neueinstufung ergibt sich aus den Leistungsfällen, die im betrachteten Jahr gemeldet wurden.

Prinzipiell gilt: Je häufiger die Versicherung einen Schaden regulieren muss, desto stärker sinkt der Schadenfreiheitsrabatt.

Da keine gesetzlichen Vorschriften für die SF-Rückstufungstabelle einer Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung existieren, gibt es zwischen den einzelnen Versicherern gewisse Unterschiede, die allerdings nur geringfügig ausfallen. Wie sich die Schadenfreiheitsklasse durch eine Rückstufung verändern kann, zeigt die nachfolgende Tabelle exemplarisch:

Vollkasko: Rückstufung der SF-Klasse im Schadenfall

SF-Klasse vor Rückstufung
SF-Klasse nach 1. Schaden
SF-Klasse nach 2. Schaden
SF-Klasse nach 3. Schaden
SF 25 SF 16 SF 8 SF 3
SF 24 SF 15 SF 8 SF 3
SF 23 SF 14 SF 7 SF 3
SF 22 SF 14 SF 7 SF 3
SF 21 SF 13 SF 6 SF 3
SF 20 SF 12 SF 6 SF 2
SF 19 SF 12 SF 5 SF 1
SF 18 SF 11 SF 5 SF 1
SF 17 SF 10 SF 5 SF 1
SF 16 SF 10 SF 4 SF 1
SF 15 SF 9 SF 4 SF 1
SF 14 SF 8 SF 3 SF 1
SF 13 SF 7 SF 3 SF 1/2
SF 12 SF 7 SF 2 SF 1/2
SF 11 SF 6 SF 1 SF 1/2
SF 10 SF 5 SF 1 SF 1/2
SF 9 SF 5 SF 1/2 SF 1/2
SF 8 SF 4 SF 1/2 0
SF 7 SF 3 SF 0 0
SF 6 SF 2 SF 0 M
SF 5 SF 2 SF 0 M
SF 4 SF 1 0 M
SF 3 SF 1/2 0 M
SF 2 SF 0 M M
SF 1 SF 0 M M
SF 1/2 0 M M
S - - -
0 M M M
M M M M

Kfz-Haftpflicht: SF-Rückstufung nach einem Unfall

SF-Klasse vor Rückstufung
SF-Klasse nach 1. Schaden
SF-Klasse nach 2. Schaden
SF-Klasse nach 3. Schaden
SF 25 SF 12 SF 4 SF 1
SF 24 SF 12 SF 4 SF 1
SF 23 SF 11 SF 4 SF 1
SF 22 SF 11 SF 4 SF 1
SF 21 SF 10 SF 3 SF 1
SF 20 SF 10 SF 3 SF 1/2
SF 19 SF 9 SF 3 SF 1/2
SF 18 SF 9 SF 2 SF 1/2
SF 17 SF 8 SF 2 SF 1/2
SF 16 SF 8 SF 2 SF 1/2
SF 15 SF 7 SF 1 SF 1/2
SF 14 SF 6 SF 1 SF 1/2
SF 13 SF 6 SF 1 SF 1/2
SF 12 SF 5 SF 1 S
SF 11 SF 5 SF 1 S
SF 10 SF 4 SF 1/2 S
SF 9 SF 3 SF 1/2 S
SF 8 SF 3 SF 1/2 S
SF 7 SF 2 SF 1/2 0
SF 6 SF 2 S 0
SF 5 SF 1 S 0
SF 4 SF 1 SF 0 0
SF 3 SF 1 0 M
SF 2 SF ½ 0 M
SF 1 SF 1/2 0 M
SF 1/2 0 M M
S 0 M M
0 M M M
M M M M

Auswirkungen einer Rückstufung auf die Versicherungskosten

Inwieweit ein Schadenfall die Versicherungsprämie beeinflusst, können Sie mithilfe einer Schadenfreiheitsklassen-Tabelle in Erfahrung bringen.

Nähere Angaben zu den Auswirkungen finden Sie in den Vertragsbedingungen Ihrer Kfz-Versicherung. Das nachfolgende Praxisbeispiel veranschaulicht, wie deutlich sich eine Schadenmeldung auf den Beitragssatz und damit auf die Prämie auswirkt.

Berechnungsbeispiel zur Rückstufung nach einem Unfall:

  • 100-prozentiger Versicherungsbeitrag entspricht: 1.000 Euro
  • Versicherungsnehmer hat SF 8
  • Nach einem Schaden erfolgt die Rückstufung von SF 8 auf SF 3

Versicherungskosten ohne Schadensmeldung

SF-Klasse
Beitragssatz
Prämie
1. Folgejahr SF 9 0,7 700 Euro
2. Folgejahr SF 10 0,65 650 Euro
3. Folgejahr SF 11 0,6 600 Euro
4. Folgejahr SF 12 0,6 600 Euro
5. Folgejahr SF 13 0,55 550 Euro
Gesamtkosten 3.100 Euro

Versicherungskosten nach Schadensmeldung

SF-Klasse
Beitragssatz
Prämie
1. Folgejahr SF 3 0,9 900 Euro
2. Folgejahr SF 4 0,9 900 Euro
3. Folgejahr SF 5 0,85 850 Euro
4. Folgejahr SF 6 0,8 800 Euro
5. Folgejahr SF 7 0,75 750 Euro
Gesamtkosten 4.200 Euro

Über einen Zeitraum von fünf Jahren zahlen Sie in diesem Beispiel 1.100 Euro weniger, wenn Sie auf die Meldung des Autoschadens bei der Kfz-Versicherung verzichten. Eine Rückstufung findet dann nicht statt.

Anhand der Schadenfreiheitsrabatt- und der Rückstufungstabelle zeigt sich, dass gemeldete und regulierte Schäden schnell zu erheblichen Kostenunterschieden bei den Versicherungsbeiträgen führen können.

Die Rückstufung bei einem Unfall hängt nicht von der Höhe der Leistungen, welche die Versicherung zahlt, ab. Daher ist es unter Umständen sinnvoll, kleine Schäden aus eigener Tasche zu begleichen. Das verringert zwar vorübergehend die Liquidität, erweist sich auf lange Sicht jedoch oft als vorteilhaft.

Unfallschaden selbst zahlen: Wann lohnt es sich?

In unserem umfassenden Ratgeber verraten wir Ihnen, wann es sich lohnt, einen Autoschaden selbst zu bezahlen, um eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse zu umgehen. Hier geht es zu unserem Ratgeber: Unfallschaden selbst zahlen

SF-Klasse: Rückstufung verhindern mit diesen Tipps

Wer seiner Versicherung einen Unfall meldet, kann die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse in der Vollkaskoversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung - oder zumindest eine Beitragserhöhung - in bestimmten Fällen abwenden. Das funktioniert mit einem Rabattretter oder einem Rabattschutz.

Eine weitere Möglichkeit, die Kfz-Versicherung an einer Rückstufung der SF-Klasse nach einem Unfall zu hindern, ist der Schadenrückkauf.

Rabattretter

Manche Versicherungsgesellschaften haben einen sogenannten Rabattretter in ihrem Leistungsportfolio. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Serviceleistung, die gewährleistet, dass sich der Beitragssatz trotz einer Schadenmeldung nicht erhöht.

Allerdings steht ein Rabattretter für gewöhnlich lediglich Versicherungsnehmern mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse zur Verfügung – je nach Versicherer ab SF-Klasse 25 oder sogar 30. Im Normalfall dürfen Versicherte von dieser Option nur einmal Gebrauch machen.

Rabattschutz

Der von einigen Versicherern angebotene Rabattschutz ist eine zusätzliche, kostenpflichtige Leistung. Hier erfolgt nach einer Schadenregulierung keine SF-Neueinstufung gemäß Rückstufungstabelle.

Je nach Versicherung gilt dieser Service mitunter für drei Leistungsfälle pro Jahr. Allerdings gehen solche Tarife in der Regel mit höheren Kosten einher. Der Rabattschutz lohnt sich vor allem für Versicherungsnehmer mit einer hohen SF-Klasse.

Schadenrückkauf

Kfz-Haftpflichtversicherungen müssen ihren Kunden die Möglichkeit eines Schadenrückkaufs anbieten und auch in vielen Vollkaskoversicherungen ist eine solche Option vorhanden. Der Versicherte kann nachträglich die Kosten eines bereits regulierten Schadens übernehmen.

Im Regelfall geben Versicherungen ihren Kunden diese Möglichkeit bis zu sechs Monate nach einer erfolgten Schadensregulierung. Versicherungsnehmer können auf diese Weise die Rückstufung bei einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden rückgängig machen. Die Versicherung löscht im Zuge dessen den Eintrag über den regulierten Schaden.

Sonderkündigungsrecht nach Rückstufung

Haben Sie Ihrer Autoversicherung einen Schaden gemeldet und Sie erhalten eine Rückmeldung zur Schadensregulierung, haben Sie ab diesem Zeitpunkt mit einer Frist von vier Wochen die Möglichkeit, Ihr Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung zu nutzen.

Tarifvergleich nach der Rückstufung: Nutzen Sie Ihr Sparpotential

Nach einer Rückstufung in der Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko können Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln. Nutzen Sie für einen ersten Überblick unseren kostenlosen Tarifvergleich und überprüfen Sie Ihr Sparpotential. Haben Sie Ihren günstigeren Wunschtarif gefunden? Dann schließen Sie Ihre neue Versicherung einfach und bequem online ab.

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Häufig gestellte Fragen

Wird die Kfz-Versicherung zur Neueinstufung gemäß Rückstufungstabelle veranlasst, dann gilt die neue SF-Klasse ab dem folgenden Versicherungsjahr. Erst ab diesem Zeitpunkt müssen Sie die angepassten Versicherungsbeiträge zahlen.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Schadenfreiheitsklassen-Rückstufung nur bei einem gemeldeten Unfall möglich. Eine Ausnahme stellen Vermögensschäden dar, die nicht infolge eines Unfalls an Dritten entstehen. In der Vollkaskoversicherung kann auch die Regulierung beispielsweise eines Schadens durch Vandalismus zu einer Neueinstufung der Schadenfreiheitsklasse führen.

Die Rückstufungstabellen gelten nur für die Kfz-Haftpflicht und die Vollkaskoversicherung. In der Teilkaskoversicherung werden Sie nach einem Schaden nicht zurückgestuft. Der Grund hierfür ist, dass diese Kfz-Versicherung für Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben, aufkommt.

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