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Rabattretter und Rabattschutz

Wer jahrelang unfallfrei fährt, wird in der Kfz-Versicherung mit günstigen Prämien belohnt. Da ist es besonders ärgerlich, wenn in Folge eines einzigen selbstverschuldeten Unfalls der Schadenfreiheitsrabatt sinkt und die Kosten steigen. Die Lösung des Problems: Rabattretter und Rabattschutz verhindern, dass Versicherte im Schadensfall tiefer in die Tasche greifen müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Rabattschutz: Definition
  3. Rabattretter: Definition
  4. Rabattretter in Neuverträgen
  5. Schadenrückkauf
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rabattschutz ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung in der Kfz-Versicherung, die die Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) verhindert.
  • Beim Rabattretter kann der Versicherte einen „Freischaden“ pro Kalenderjahr ohne Rabattverlust regulieren lassen. Die Kfz-Prämie steigt im Folgejahr nicht.
  • Möchte der Versicherte nach einem Schadensfall die Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse innerhalb der Kfz-Haftpflicht vermeiden, hat er die Möglichkeit, seiner Versicherung den Haftpflichtschaden abzukaufen.

Rabattschutz: Schutz vor Rückstufung in der SF-Klasse

Der Rabattschutz ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung in der Kfz-Versicherung, die die Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) verhindert. Versicherte können den Rabattschutz optional zu ihrem Tarif hinzubuchen. Voraussetzung dafür ist das Erreichen mindestens der SF-Klasse 4. Von Versicherer zu Versicherer können der Rabattschutz sowie die zu erfüllenden Bedingungen unterschiedlich ausfallen, normalerweise sind jedoch ein bis drei Schadensfälle pro Kalenderjahr abgedeckt.

Nach einem Schadensfall erfolgt im darauf folgenden Kalenderjahr weder eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse noch eine Höherstufung. Bei einem Versicherungswechsel wird der Rabattschutz gegenüber dem Nachversicherer allerdings nicht bestätigt. Die Einstufung des neuen Versicherers erfolgt unter Berücksichtigung aller Schäden. Somit bindet der Rabattschutz an die bisherige Versicherungsgesellschaft. Zusätzlich verlangen die Versicherer deutlich höhere Versicherungsprämien, wenn der Rabattschutz eingeschlossen ist. Daher sollten Autofahrer die finanziellen Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen.

Rabattretter: Crash ohne finanzielle Folgen

Beim Rabattretter kann der Versicherte einen „Freischaden“ pro Kalenderjahr ohne Rabattverlust regulieren lassen. Die Kfz-Prämie steigt im Folgejahr nicht. Anders als der Rabattschutz kommt der Rabattretter ohne Prämienaufschlag daher. Allerdings ist die Hürde, einen Rabattretter vom Versicherer zu erhalten, um einiges höher. So kann er oft erst ab Schadenfreiheitsklasse 30 vereinbart werden. Der Rabattretter schützt zwar nicht vor einer Zurückstufung im System der Schadenfreiheitsklassen. Der Versicherte wird jedoch nur soweit zurückgestuft, dass sein Prämienrabatt unverändert bleibt. Eine gute Sache also.

Rabattretter aus Neuverträgen verschwunden

Im Zuge der Einführung neuer Rabattstaffeln ging es dem Rabattretter an den Kragen - oft wurde er ersatzlos aus dem Leistungsportfolio der Versicherer gestrichen. Für Verbraucher war das eine schlechte Nachricht, auch wenn der Rabattschutz eine scheinbare Alternative darstellt. Denn der Rabattschutz erhöht die Versicherungsprämie. Lediglich Fahrer mit Altverträgen können noch einem Rabattretter profitieren. Das aber nur, wenn ihr Tarif insgesamt günstig ist.

Schadenrückkauf

Möchte der Versicherte nach einem Schadensfall die Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse innerhalb der Kfz-Haftpflicht vermeiden, hat er die Möglichkeit, seiner Versicherung den Haftpflichtschaden abzukaufen. Die Vorgehensweise ist die Folgende: Der Versicherer reguliert zunächst den Schaden, indem er alle Ansprüche des Geschädigten finanziell befriedigt. Über die Höhe der gezahlten Leistungen informiert der Versicherer den Versicherten. Der Versicherte kann dann innerhalb von sechs Monaten seinen Wunsch, den Schaden zurückzukaufen, an seinen Kfz-Versicherungsanbieter melden. Eine Kostengegenüberstellung (Schadenrückkauf vs. Abstufung der SF-Klasse) sollte vorab vorgenommen werden.

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