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Vollkaskoversicherung: Erhalte ich ein Ersatzfahrzeug?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Geschädigte haben nach einem Autounfall Anspruch auf einen Leihwagen, solange ihr eigenes Auto reparaturbedingt in der Werkstatt steht. Die Kosten dafür muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernehmen. Wie steht es aber bei Eigenverschulden mit der Vollkaskoversicherung: Zahlt diese ein Ersatzfahrzeug?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug besteht nur für Geschädigte nach einem Unfall. Die Leistung erbringt der Versicherer des Unfallverursachers.
  • Vollkaskoversicherungen sehen standardmäßig keine Kostenübernahme für einen Ersatzwagen während des Werkstattaufenthaltes des versicherten Fahrzeugs vor.
  • Zahlreiche Tarife mit Werkstattbindung schließen davon abweichend jedoch eine Kostenübernahme für Ersatzfahrzeuge ein.

Vollkaskoversicherung: trügerische Sicherheit

Fahrzeughalter, die eine Vollkaskoversicherung abschließen, wiegen sich in absoluter Sicherheit. Aber leider weist diese vermeintliche Rund-um-sorglos-Sicherheit eine gravierende Lücke auf. Vom Grundsatz her schließt die Vollkaskoversicherung keine Kostenerstattung für einen Leihwagen ein. Bei einem selbstverschuldeten Schaden, dessen Regulierung Sache der Vollkaskoversicherung ist, übernimmt der Versicherer nicht automatisch die Kosten für ein Ersatzfahrzeug.

Das OLG Frankfurt hat dazu geurteilt, dass der Versicherer, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, im Rahmen der Kaskoversicherung nicht zur Kostenübernahme verpflichtet ist (Az. 7 U 174/00). Allerdings hat es in den vergangenen Jahren reichlich Bewegung in den Tarifwerken der Versicherer gegeben.

Warum lohnt sich eine genaue Prüfung der Vollkaskoversicherung bei Ersatzwagen?

Tarife mit Werkstattbindung, Tarife ohne, Parkschadeneinschluss, Zweitwagen in der SF-Klasse des Erstfahrzeuges versicherbar: Kfz-Versicherungen sind ein hart umkämpfter Markt. Um sich vom Wettbewerb abzugrenzen, bieten viele Versicherungen bestimmte Extras an.

Viele Tarife schließen daher, abweichend von den Musterbedingungen für die Kfz-Vollkaskoversicherung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV), die Kostenübernahme für ein Ersatzfahrzeug ein.

Wer auf der absolut sicheren Seite bei seiner Vollkaskoversicherung sein möchte und auch die Kostenübernahme für einen Ersatzwagen sichergestellt wissen möchte, sollte in unserem Kfz-Versicherungsvergleich nach entsprechenden Angeboten suchen.