Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogenen Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 12 unserer Datenschutzerklärung, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogenen Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 12 unserer Datenschutzerklärung, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Unfall durch nicht eingetragenen Fahrer: Das sind die Folgen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Um Versicherungskosten zu sparen, haben viele Fahrzeughalter mit ihrer Kfz-Versicherung einen eingeschränkten Fahrerkreis vereinbart. Daran sollten sich Versicherungsnehmer auch halten, denn bei Verstößen drohen finanzielle Folgen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verursacht ein nicht eingetragener Fahrer einen Unfall, reguliert die Versicherung den Schaden trotzdem.
  • Allerdings kann der Versicherer im Nachgang Strafzahlungen verlangen. Mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen, ist in den Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung festgehalten.
  • Nicht eingetragene Fahrer ist lediglich bei begründeten Notfällen zulässig.
  • Für bestimmte Anlässe, wie etwa längere Urlaubsfahrten mit eingeplantem Fahrerwechsel, können Sie bei vielen Versicherungen für geringe Mehrkosten den Fahrerkreis befristet erweitern.

Eingetragene Fahrer: Welche Bedeutung hat der Fahrerkreis?

In vielen Kfz-Versicherungsverträgen ist festgelegt, dass im versicherten Auto nur der Halter selbst und bestimmte weitere Einzelpersonen am Steuer sitzen dürfen – beispielsweise Ehepartner oder Kinder.

Was ist der Fahrerkreis?

Wer ein versichertes Auto fahren darf, wird über den so genannten Fahrerkreis bestimmt. Bereits bei Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung geben Sie an, wie viele Personen und wer im Fahrerkreis der Versicherung enthalten ist.

Eingetragene Fahrer: Je weniger, desto günstiger

Viele Versicherungsnehmer entscheiden sich aus finanziellen Gründen für eine Einschränkung des Fahrerkreises. Denn eine Kfz-Versicherung mit wenig eingetragenen Fahrern ist in der Regel günstiger, als Tarife, bei denen der Fahrzeughalter sein Auto an jede beliebige weitere Person verleihen darf.

Unterschiedliche Abstufungen im Fahrerkreis

Wenn es um eingetragene Fahrer geht, bieten viele Versicherer abgestufte Modelle an. Der Fahrerkreis umfasst dann je nach Vereinbarung

  • nur den Halter des Fahrzeugs,
  • den Halter und seinen Ehe- bzw. Lebenspartner oder
  • den Halter, seinen Partner sowie deren Kinder.

Darüber hinaus besteht zumeist die Möglichkeit, einzelne Fahrer aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis eintragen zu lassen.

AdobeStock_572156963 Mann im Auto mit SmartphoneEinfluss auf die Versicherungskosten hat dabei nicht nur die Anzahl der möglichen Fahrer, sondern auch deren Fahrerfahrung. So ist das Eintragen Fahranfängern und von jungen Leuten bis 23 Jahren oft mit vergleichsweise hohen Zusatzkosten verbunden.

Manche Versicherer gewähren bei Jungfahrern jedoch einen Nachlass auf den Aufschlag, wenn diese am begleiteten Fahren mit 17 teilgenommen haben.

Welche Konsequenzen hat ein Unfall durch einen nicht eingetragenen Fahrer?

Fahrzeughalter sollten eine mit der Versicherung vereinbarte Einschränkung des Fahrerkreises unbedingt ernst nehmen. Wenn ein nicht eingetragener Fahrer das Auto steuert, handelt es sich um einen Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen, der bei einem Unfall gravierende Folgen hat.

Nicht eingetragenener Fahrer verursacht einen selbst verschuldeten Unfall

Wenn der nicht eingetragene Fahrer den Unfall selbst verschuldet hat, muss der Fahrzeughalter mit finanziellen Nachteilen rechnen.

Zwar übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners. Doch im Nachhinein drohen Sanktionen wie beispielsweise

  • eine Vertragsstrafe von mehreren hundert Euro,
  • die rückwirkende Nachberechnung der Beitragsdifferenz zum Tarif ohne eingeschränkten Fahrerkreis für ein bis zwei Jahre oder
  • die Heraufsetzung der Selbstbeteiligung bei einem Kasko-Schaden.

Welche Maßnahmen die Versicherung ergreift, ist in den Vertragsbedingungen festgelegt. Darüber hinaus hat die Versicherung das Recht, die Kfz-Versicherung zu kündigen.

Nicht eingetragenener Fahrer verursacht einen nicht selbst verschuldeten Unfall

nullWeniger gravierend sind die Folgen meist dann, wenn der nicht berechtigte Fahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt ist. Abzüge bei der Schadenregulierung wie etwa die Heraufsetzung der Kasko-Selbstbeteiligung sind nicht zu befürchten, da für alle Schäden die gegnerische Versicherung aufkommt.

Allerdings kann eine Vertragsstrafe oder Beitrags-Nachzahlung auf den Halter zukommen, wenn die Versicherung erfährt, dass am Unfall ein nicht eingetragener Fahrer beteiligt war.

Gibt es Ausnahmen?

In begründeten Ausnahmefällen erlauben die Versicherer, dass ein nicht eingetragener Fahrer am Steuer sitzt. In erster Linie handelt es sich dabei um gesundheitliche Notfälle.

Zwei Beispiele:

  • Ein Fahrer, der sich zusammen mit einem Bekannten auf der Heimfahrt befindet, erleidet unterwegs einen Schwächeanfall und fühlt sich nicht mehr fahrtüchtig. Der Bekannte darf ihn nach Hause fahren, auch wenn er nicht zum eingetragenen Fahrerkreis zählt.
  • Bei einer schwangeren Frau, die allein zu Hause ist, setzen unvermittelt und zu früh die Wehen ein. Eine Nachbarin, die kein eigenes Auto besitzt, erklärt sich für die Fahrt in die Klinik bereit. Weil es sich hier um eine medizinische Notlage handelt, darf sie das Fahrzeug der schwangeren Halterin auch dann nutzen, wenn sie nicht als Fahrerin eingetragen ist.

Einmalig anderer Fahrer: Fahrerkreis für Einzelfälle erweitern

Bei vielen Versicherungsanbietern ist es möglich, für bestimmte einzelne Anlässe den Fahrerkreis vorübergehend zu erweitern.

Vorteil für den Fahrzeughalter: Die Mehrkosten sind im Vergleich zur dauerhaften Erweiterung gering, und bei einem Unfall drohen keine finanziellen Sanktionen. Manche Versicherer verzichten sogar auf Zusatzkosten, wenn es sich nur um kurze Zeiträume handelt.

Empfehlenswert ist dieses Vorgehen beispielsweise dann, wenn mehrere Freunde zusammen mit dem Auto in den Urlaub fahren und einander auf der langen Fahrt am Steuer abwechseln wollen.

Darf jemand anderes mein Auto fahren?

Haben Sie keine Einschränkungen im Fahrerkreis mit Ihrer Versicherung vereinbart, dann darf eine andere Person Ihr Auto fahren - auch dann, wenn Sie nicht mit dabei sind. Zusätzlich muss natürlich ebenso eine gültige Fahrerlaubnis vorliegen.

Häufig gestellte Fragen

Wer ohne ausreichenden Versicherungsschutz mit dem Auto fährt, begeht eine Straftat. Festgehalten wird dies im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG §6). Durch die Gefährdung weiterer Verkehrsteilnehmer können als rechtliche Konsequenzen Freiheitsstrafen (bis zu sechs Monate), Führerscheinentzug oder Geldbuße (bis zu 180 Tagessätze) drohen.

Da es sich hierbei um einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz handelt, können Geldbußen, Führerscheinentzug und sogar Freiheitsstrafen die Folge sein.

Besitzt der Unfallverursacher keine Kfz-Haftpflicht, muss er den Schaden von seinem eigenem Privatvermögen zahlen. Kann der Unfallverursacher das nicht, bleiben Sie unter Umständen als Geschädigter auf den entstandenen Kosten sitzen.

In der Regel gilt, dass andere Personen nur dann Ihr Auto nutzen dürfen, wenn Sie als Fahrer im Kfz-Versicherungsvertrag angegeben sind. Die Fahrer können entweder namentlich benannt werden, oder über die Familienzugehörigkeit im Vertrag mitversichert werden (beispielsweise Partner oder Kinder).