Leasing-Rückgabe: Welche Schäden muss man zahlen?
Stand: 05.09.2025
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Bei der Rückgabe eines Leasing-Fahrzeugs können Nachzahlungen anfallen, wenn die vereinbarte Kilometerleistung überschritten ist oder das Fahrzeug Schäden vorweist. Dabei muss jedoch der Leasinggeber einige Regeln beachten.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Leasing-Fahrzeug muss am Ende der Leasingzeit nicht in perfektem Zustand sein.
- Der Leasinggeber muss die üblichen Abnutzungsspuren akzeptieren.
- Nur für Schäden, mangelhafte Wartung, übermäßige Abnutzung und Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung darf der Leasinggeber vom Leasingnehmer eine Entschädigung verlangen.
- Maßstab für die Berechnung der Nachzahlung ist nicht der Aufwand für die Reparatur, sondern die Minderung des Wiederverkaufswertes des Gebrauchtwagens.
Leasing-Rückgabe: Was prüfen die Händler vor der Abnahme?
Wer ein Auto least, ist in rechtlicher Hinsicht nicht Eigentümer, sondern Mieter. Daher hat der Leasinggeber als Eigentümer ein berechtigtes Interesse daran, dass er bei der Beendigung des Leasingvertrags sein Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand wieder zurückerhält.
Im Regelfall nehmen Vertragshändler als Bevollmächtigte der Leasinggesellschaften die Prüfung der Autos bei der Rückgabe vor. Dabei achten sie unter anderem darauf, ob
- der Nutzer regelmäßig Inspektionen durchführen ließ und ob aufgrund versäumter Wartung Schäden entstanden sind,
- der Termin für die Hauptuntersuchung (HU) überschritten ist,
- der Motor und alle Ausstattungseinrichtungen einwandfrei funktionieren,
- der Nutzer die vertraglich vereinbarte Kilometerleistung überschritten hat und
- das Fahrzeug Schäden oder übermäßige Gebrauchsspuren aufweist.
Vor allem der letzte Punkt führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Fahrzeugnutzern und Leasinggebern, weil Schäden oder Gebrauchsspuren mitsamt der damit verbundenen Schadenersatzforderung von beiden Parteien oftmals sehr unterschiedlich bewertet werden.
In welchem Zustand muss das Leasing-Auto bei Rückgabe sein?
Generell gilt: Wenn ein Leasinggeber nach drei Jahren ein Auto zurückbekommt, darf er nicht erwarten, dass das Fahrzeug denselben makellosen Zustand wie ein Neuwagen hat. Auf der anderen Seite muss er aber auch kein verbeultes Auto mit Kratzern, abgefahrenen Reifen und ramponierten Sitzpolstern hinnehmen.
Kleinere Gebrauchsspuren sind hinzunehmen
Damit sind nach einigen Jahren der Fahrzeugnutzung kleinere Gebrauchsspuren normal und führen nicht zu finanziellen Ansprüchen des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer.
Was sind Gebrauchsspuren – was sind Schäden?
In der Praxis liegt eine wichtige Ursache von Streitigkeiten bei der Leasing-Rückgabe darin, dass beide Parteien unterschiedlicher Auffassung darüber sind, ob es sich bei kleineren Mängeln um eine übliche Gebrauchsspur oder um einen kostenpflichtigen Schaden handelt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt anhand einiger Beispiele, wie sich bei der Leasing-Rückgabe übliche Gebrauchsspuren von übermäßigem Gebrauch oder Schäden abgrenzen.
Gebrauchsspur oder Schaden: Unterschiede bei Leasing-Fahrzeugen
Bereich
|
Normale Gebrauchsspur
|
Schaden oder übermäßiger Gebrauch
|
---|---|---|
Reifen und Felgen | Leichte Kratzer an den Felgen | Stärkere Schäden an den Felgen, abgefahrene Reifen |
Karosserie und Lack | Kleine Dellen, minimale Kratzer vor allem im Bereich von Türgriffen und Tankdeckel, leichter Abrieb an den Stoßfängern | Lackschäden bis zur Grundierung, größere Dellen, Hagelschäden |
Glas und Beleuchtung | Minimale Steinschläge, leichte Kratzer | Größere Steinschläge, Risse und Sprünge, nicht funktionierende Bestandteile der Beleuchtungsanlage |
Innen- und Kofferraum | Leichte Abnutzungsspuren | Beschädigungen, Fehlfunktionen an Displays und Touchscreens, Brandlöcher |
Schaden am Leasing-Fahrzeug: Die Vollkasko greift
Bei selbst verursachten Schäden am Leasing-Fahrzeug, wie beispielsweise Lackschäden, greift die Vollkaskoversicherung.
Eine Vollkasko ist oftmals Pflicht bei Abschluss eines Leasing-Vertrags. Diese kommt für Schäden am Leasing-Auto auf, die Sie selbst verursacht haben.
Beweislast liegt beim Leasinggeber
Grundsätzlich muss der Leasinggeber den Nachweis führen, wenn er bei einem zurückgegebenen Fahrzeug übermäßige Gebrauchsspuren oder Schäden geltend machen will. Er muss in diesem Fall ein Rückgabeprotokoll vorlegen, das vom Leasingnehmer bestätigt ist und den Schaden – im Zweifelsfall ergänzt durch Fotos – dokumentiert.
Schäden bei der Leasing-Rückgabe: Was muss ich zahlen?
Ein weiterer häufig auftretender Streitpunkt liegt in der Frage, welche Forderungen der Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer bei Gebrauchsspuren oder Schäden stellen darf. Zunächst einmal gilt, dass der Leasinggeber nicht die Reparaturkosten für die Beseitigung normaler Gebrauchsspuren in Rechnung stellen darf. Bei stärkeren Gebrauchsspuren oder gar Schäden, die nicht auf den normalen Gebrauch zurückzuführen sind, muss der Leasingnehmer den Leasinggeber entschädigen.
Erhöhte Kilometerleistung: Sie zahlen für Mehrkilometer
Der Leasing-Vertrag hält fest, wie hoch Ihre jährliche Fahrleistung maximal sein darf. Fahren Sie mehr, als im Leasing-Vertrag vereinbart, so müssen Sie für die zuviel gefahrenen Kilometer in der Regel eine Nachzahlung leisten.
Fahren Sie weniger, als im Leasing-Vertrag festgehalten, erhalten Sie eine Erstattung der Kosten.
Rückgabe des Leasing-Autos: Tipps für einen reibungslosen Ablauf
- Dokumentieren Sie den Zustand des Leasing-Fahrzeugs: In Ihrem Leasingvertrag können Sie zudem nachlesen, ob Sie für die Beurteilung des Fahrzeugzustands einen eigenen Sachverständigen beauftragen können. In der Regel übernimmt der Leasinggeber das Gutachten.
- Fotografieren Sie den Fahrzeugzustand: Machen Sie Fotos von allen Seiten des Leasing-Fahrzeugs vor der Rückgabe. Auch den Innenraum sollten Sie auf Fotos festhalten.
- Prüfen Sie das Rückgabeprotokoll vor der Unterschrift: In der Regel wird bei Rückgabe des Leasing-Autos ein Rückgabe- bzw. Mängelprotokoll erstellt. Prüfen Sie dieses genau, bevor Sie es unterschreiben. Sie müssen das Rückgabeprotokoll zudem nicht direkt vor Ort unterschreiben, sondern können dieses in Ruhe zu Hause durchlesen.