Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Mängel am neuen Auto: So können Autobesitzer sich wehren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Sachmängel, Garantie, Gewährleistung: Was das bedeutet und wie Autobesitzer richtig reklamieren, wenn am neu gekauften Wagen Macken auftreten.

Mängel beim Verkaufer reklamieren

Ob Kleinwagen, Kombi oder Caravan: Wer einen fabrikneuen oder gebrauchten Wagen kauft, will kein Montagsauto bekommen. Die Enttäuschung ist entsprechend groß, wenn das Fahrzeug Mängel hat. Dann müssen Autokäufer zügig reklamieren. Geht es um die Beseitigung der Fehler, sollten sie darauf achten, bei wem sie die Nachbesserungen einfordern.

"Zunächst sollte man sich direkt an den Verkäufer wenden, denn gegenüber ihm bestehen auch die Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung", erklärt Katharina Lucà vom ADAC. Hier könne man zunächst die Beseitigung der Mängel verlangen. Führe dies nicht zum Ziel, sei auch die Minderung des Kaufpreises oder gar der Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.

Die gesetzliche Sachmängelhaftung, auch unter dem Begriff Gewährleistung bekannt, beträgt bei einem neuen Auto zwei Jahre ab dem Kaufdatum. Welche Rechte sich für den Käufer daraus ergeben können, hängt auch davon ab, wie schwerwiegend ein Mangel ist.

Faustformel: Das bedeuten erhebliche Mängel

"Eine Faustformel ist, dass ein Mangel erheblich ist, wenn die Beseitigungskosten mindestens fünf Prozent des Kaufpreises betragen", sagt Verkehrsrecht-Fachanwalt Tobias Goldkamp. "Als erheblich haben Gerichte aber auch eingestuft, wenn ein falsches Baujahr oder ein deutlich niedrigerer Kilometerstand angegeben waren."

Ein defektes Autoradio hingegen sei vor Gericht nicht als erheblicher Mangel bewertet worden. Zwar müsse ein Mangel wie ein defektes Autoradio natürlich auch vom Verkäufer beseitigt werden, jedoch reiche dieser Fehler nicht aus, damit der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten könne.

"Nicht ganz unwichtig ist auch, wann ein Mangel auftritt", sagt Goldkamp. Oft zeige sich ein Mangel erst einige Zeit nach dem Kauf. Passiere dies innerhalb des ersten halben Jahres, würden Gerichte zugunsten des Verbrauchers vermuten, dass der Mangel bereits bei der Auslieferung bestanden habe.

Liege der Autokauf hingegen bereits länger als ein Jahr zurück, müsse der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe des Wagens zumindest im Ansatz vorlag. Ein einzelner kleiner Mangel reicht also nicht aus, um vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Viele kleine Mängel sind nicht mehr zumutbar

Anders jedoch kann es schon aussehen, wenn viele kleine Mängel zusammenkommen. "Eine Vielzahl geringfügiger Mängel kann einen erheblichen Mangel darstellen. Bei einem sogenannten Montags- oder Zitronenauto ist dann ein Festhalten am Kaufvertrag nicht mehr zumutbar", so die Einschätzung der ADAC-Juristen. Bei Komfortmängeln wie einem Quietschen oder einer hakeligen Schaltung müsse ein Gericht im Streitfall entscheiden, wie so ein Mangel einzuschätzen sei.

Alternativ kann man sich dem ADAC zufolge bei Problemen meist auch direkt an den Autobauer wenden. Denn viele Hersteller würden spezielle Neuwagengarantie herausgeben, die zum Teil sogar über die vorgeschriebene Sachmängelhaftung von zwei Jahren hinausgingen.

"Allerdings muss man sich dann auch an die Garantievorgaben halten, wozu meistens eine regelmäßige Wartung gehört", erklärt Lucà. Kein Neuwagenkunde sei aber dazu verpflichtet, die Wartungsarbeiten bei einem Vertragshändler durchzuführen. Wichtig sei nur, dass bei den Inspektionen die Herstellervorgaben berücksichtigt würden.

Wer jedoch nicht im Netz des Herstellers warten lässt, hat nach Ablauf von Sachmängelhaftung und Garantie dem ADAC zufolge so gut wie keine Chance, wenn er bei einem technischen Defekt auf die Kulanz des Herstellers hofft. Wurden Garantievorgaben wie Wartungsintervalle nicht eingehalten, kann dies außerdem zum Verlust jeglicher Garantieansprüche führen.

Bei Gebrauchtwagenkauf auf Inspektionen achten

"Wer beispielsweise einen jungen Gebrauchtwagen kauft, sollte daher unbedingt auf einen Nachweis achten, dass die Inspektionen durchgeführt wurden", rät Marion Nikolic vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Denn auch mit nachträglichen Inspektionen ließen sich Herstellergarantien in der Regel nicht wiederbeleben.

Unterschied Garantie und Gewährleistung

Garantie und Gewährleistung - diese beiden Begriffe geraten im Zusammenhang mit Mängeln gerne auch mal durcheinander. "Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers, daher kann er hier auch die Bedingungen definieren", stellt Goldkamp klar. "Die Gewährleistung hingegen, also die Sachmängelhaftung, ist ein gesetzliches Recht des Käufers gegenüber dem Verkäufer, also in der Regel dem konkreten Autohaus, nicht dem Hersteller."

Daher sei es entscheidend, seine Gewährleistungsansprüche auch dort geltend zu machen und nicht beispielsweise bei einem anderen Autohaus des gleichen Herstellers.

Wer mit einem gerade neu gekauften Auto unterwegs ist und Ärger hat, sollte daher auch nicht einfach in die nächstbeste Werkstatt fahren. "Besser wäre es, sich mit dem Verkäufer kurzzuschließen. Der Kunde kann sich aber auch an eine andere Werkstatt seiner Fahrzeugmarke wenden, muss den Verkäufer aber unverzüglich informieren, falls der Mangel nicht behoben werden konnte", rät Nikolic.

Ein weiterer Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung: "Die Garantieleistung muss immer erbracht werden, ganz gleich, wann der Mangel entstanden ist, bei der Sachmängelhaftung hingegen muss der Kunde im Zweifel nachweisen, dass ein Mangel bereits bei der Fahrzeugübergabe bestand oder angelegt war", so Nikolic.

Zudem sei die Herstellergarantie ans Fahrzeug gebunden und nicht an die Person des Käufers. Und auch wenn ein Auto in der Werkstatt nur zur Reparatur steht, gilt die gesetzliche Sachmängelhaftungsfrist von zwei Jahren. "Rechtlich gesehen wird hier ein Werkvertrag abgeschlossen", erklärt Nikolic.

In der Praxis sei es so, dass die allermeisten Werkstätten von der Möglichkeit Gebrauch machen würden, die Sachmängelhaftung in ihren Kfz-Reparaturbedingungen auf ein Jahr zu verkürzen. Dies entspreche der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestverjährungsfrist.

Einfaches Rückgaberecht gibt es nicht

Übrigens, einfach nur so vom Kaufvertrag zurücktreten oder das neue Auto zurückgeben, geht nicht. "Ein grundsätzliches Rückgaberecht gibt es nicht. Ein Kauf kann nur in bestimmten Ausnahmesituationen rückabgewickelt werden2, sagt Goldkamp. Anders verhalte es sich bei einem Autokauf im Internet, wo es ein 14-tägiges Widerrufsrecht gebe. Das gelte aber auch, wenn dem Autokauf im Autohaus ein Kredit- oder Leasingvertrag zugrunde liege.