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Einen Gebrauchtwagen zu kaufen kann auch ein Risiko bedeuten. Immerhin können sich an und im Fahrzeug Mängel verbergen, die sich erst später bemerkbar machen. Dann kommen auf den Käufer hohe Kosten zu. Manche Händler bieten eine Gebrauchtwagengarantie oder auch Gebrauchtwagenversicherung an. So eine zusätzliche Gewährleistung kann vor hohen Reparaturkosten schützen. Manche Vereinbarungen sind aber an nachteilige Bedingungen geknüpft oder schließen bestimmte Fälle aus. Deshalb ist nicht jede Reparaturkostenversicherung vorteilhaft.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Verschiedene Formen der Garantie bei Gebrauchtwagen
  3. Gewährleistung bei Privatkäufen
  4. Inhalte der Gebrauchtwagengarantie
  5. Vorteile
  6. Darauf müssen Sie achten
  7. Kosten
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gebrauchtwagengarantie greift zusätzlich zur Händlergewährleistung und zur eventuell noch bestehenden Herstellergarantie.
  • Sie kann über die Sachmängelhaftung hinausgehen – sowohl was die Laufzeit als auch was die abgedeckten Reparaturkosten betrifft.
  • Sie kann allerdings auch Reparaturen ausschließen oder eine Selbstbeteiligung beinhalten.

Verschiedene Formen der Garantie bei Gebrauchtwagen

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens können drei Formen der Garantie greifen:

  • Herstellergarantie
  • Händlergewährleistung
  • Gebrauchtwagengarantie

Herstellergarantie

Abhängig vom Hersteller gilt die Herstellergarantie bis zu sieben Jahre. Ist der Gebrauchte noch relativ jung, greift sie also, wenn Mängel auftreten und Reparaturen notwendig werden.

Händlergewährleistung

Die Händlergewährleistung wird auch Sachmängelhaftung genannt. Diese Haftung ist gesetzlich verbrieft. Der Händler oder das verkaufende Unternehmen übernehmen für zwei Jahre die Haftung für alle Mängel, die der Gebrauchtwagen beim Kauf hatte. Gegebenenfalls ist die Haftung auf ein Jahr verkürzt. Der Käufer muss für Reparaturen oder Nachbesserungen nicht aufkommen, wenn sie unter die Sachmängelhaftung fallen.

Sind nach dem Kauf bereits sechs Monate vergangen, ist der Käufer in der Beweispflicht: Er muss in der Lage sein zu beweisen, dass der von ihm beanstandete Mangel bereits beim Kauf vorlag. Innerhalb des ersten halben Jahres liegt die Beweispflicht dagegen beim Verkäufer.

Gebrauchtwagengarantie

Die Gebrauchtwagengarantie ist eine individuelle Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Für recht alte Fahrzeuge mit neun oder mehr Jahren ist sie selten zu haben.

Eine Gebrauchtwagengarantie ist im Gegensatz zur Händlergarantie nicht gesetzlich verankert. Viele Händler haben sie dennoch im Angebot. Bei manchen Käufen ist sie bereits Teil des Preises, bei anderen kann sie darüber hinaus abgeschlossen werden. Mit dem Abschluss willigt der Käufer in die Bedingungen der Garantieversicherung ein. Diese sollte sich jeder Käufer genau durchlesen, denn sie müssen nicht unbedingt über die Sachmängelhaftung oder Händlergewährleistung hinausgehen.

Gewährleistung bei Privatkäufen

Ist der Verkäufer kein Händler oder Unternehmen, sondern verkauft das Fahrzeug aus privater Hand, darf er die Gewährleistung ausschließen. Eine Sachmängelhaftung ist dann nicht möglich. Im Kaufvertrag finden sich in diesem Fall Formulierungen wie "vollständiger Gewährleistungsausschluss" oder "gekauft wie gesehen". Der Verkäufer haftet allerdings dennoch, wenn er absichtlich Fehler oder Mängel verschwiegen hat, von denen er wusste.

Bei einem Gebrauchtwagenkauf von privat zu privat ist es ebenfalls möglich, eine Garantie zu vereinbaren. Auch hier ist vor der Unterschrift zu prüfen, welchen Umfang die darin geregelten Leistungen haben.

Inhalte der Gebrauchtwagengarantie

Die zusätzliche Gebrauchtwagenversicherung deckt oft Schäden ab, die erst nach der Übergabe des Autos entstanden sind. Der Händler kann allerdings auch bestimmen, dass er keine Reparaturkosten übernimmt oder nur die für bestimmte Reparaturen. Außerdem kann er den Käufer zu einer Selbstbeteiligung verpflichten. Diese steigt oft mit dem Alter des Wagens oder mit dem Kilometerstand. Wie hoch die Selbstbeteiligung ist und welche Reparaturen von der Garantieversicherung abgedeckt sind, ist in den Vertragsbedingungen geregelt. Dort ist auch nachzulesen, wie lange die Garantie gilt.

Vorteile der Gebrauchtwagenversicherung

  • Sie geht oft über die Händlergewährleistung hinaus und deckt auch Mängel ab, die nach dem Kauf aufgetreten sind.
  • Sie kann eine längere Laufzeit haben als die gesetzliche Sachmängelhaftung.
  • Die Sachmängelhaftung ist von der Gebrauchtwagengarantie nicht berührt: Sie gilt dennoch.

Gebrauchtwagengarantie: Darauf kommt es an

Unabhängig davon, ob die Gebrauchtwagenversicherung zwischen einem Privatkäufer und einem gewerblichen Händler oder zwischen zwei Privatpersonen zustande kommt, ist das Kleingedruckte genau zu lesen.

Im Gegensatz zur Händlergewährleistung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, was die Garantie umfassen muss. Der Käufer sollte darauf achten, dass alle Teile beziehungsweise Bauteile des Autos unter die Garantie fallen. Manchen Regelungen zufolge teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten für Material und Ersatzteile. Es kommt ebenfalls vor, dass bestimmte Werkstätten vorgeschrieben sind. Auch eine Selbstbeteiligung kann zur Vereinbarung gehören. Hier sollte der Käufer abwägen, ob sich die Versicherung für ihn lohnt.

Kosten der Gebrauchtwagengarantie

Eine Reparaturkostenversicherung mit einer einjährigen Garantie ist ab 100 Euro zu haben. Der Preis kann sich auf mehrere hundert Euro belaufen.

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