Garantieversicherung
Mit einer Garantieversicherung erhalten Versicherte die Möglichkeit, die zugesagte Garantie beim Kauf eines neuen Produktes zu erweitern. Verbraucher erhalten in Deutschland auf Neuwaren zwar eine gesetzlich zugesicherte Gewährleistung, jedoch erstreckt sich diese nur auf einen Zeitraum von 24 Monaten. Zugleich tritt nach den ersten sechs Monaten der Gewährleistungspflicht eine Umkehr der Beweislast ein, wodurch der Kunde dem Händler beweisen muss, dass der Fehler bereits beim Kauf bestanden hat. Vergibt der Hersteller dem Kunden eine Garantie, dann erhält der Kunde eine erweiterte Sicherheit, dass das Produkt bei einem Defekt repariert oder ersetzt wird. Dies ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
- Reparatur- und Neuanschaffungskosten können über eine Garantieversicherung abgesichert werden
- Versicherungsleistungen sehen häufig Selbstbeteiligung vor
- Anschlussgarantie beim Fahrzeug
- Versicherungsprämie richtet sich häufig nach dem Kaufpreis
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die zugesagte Garantiezeit wird Kunden bei Kauf der Produkte mitgeteilt und sie liegt je nach Art der Ware häufig bei ein bis zwei Jahren.
- Bei Eintritt eines Schadens übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur und den Lohn der Werkstatt oder gegebenenfalls die Kosten für einen Neukauf.
- Garantieversicherungen können häufig direkt beim Hersteller wie auch bei selbstständigen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden.
Reparatur- und Neuanschaffungskosten können über eine Garantieversicherung abgesichert werden
Die zugesagte Garantiezeit wird Kunden bei Kauf der Produkte mitgeteilt und sie liegt je nach Art der Ware häufig bei ein bis zwei Jahren. Längere Garantiezeiten sind aber durchaus üblich. Wird keine Herstellergarantie vergeben oder reicht diese in Zeit oder Umfang nicht aus, dann kann eine Garantieversicherung abgeschlossen werden. Der Abschluss ist je nach Produkt und Versicherer beim Kauf oder auch nachträglich möglich. Durch den Abschluss einer Garantieversicherung können sich Versicherte vor Reparaturkosten schützen, die im Laufe der Jahre auftreten können. Versichern lassen sich häufig Material- und Konstruktionsfehler genauso wie Herstellerfehler, Überspannungs- und Feuchtigkeitsschäden. Ebenso können Schäden, die durch Verschleiß oder Abnutzung auftreten, zu den versicherbaren Risiken zählen. Schäden, welche der Versicherte selbst verursacht, wie beispielsweise durch Bedienfehler, können je nach Versicherer ebenfalls zum Versicherungsumfang zählen.
Versicherungsleistungen sehen häufig Selbstbeteiligung vor
Bei Eintritt eines Schadens übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur und den Lohn der Werkstatt oder gegebenenfalls die Kosten für einen Neukauf. Oftmals sind bei einer Garantieversicherung jedoch Einschränkungen zu beachten. Diese betreffen zunächst die Schadensarten und den Umfang der Regulierung. Denn nicht immer zahlt der Versicherer die gesamten Reparaturkosten, sondern in manchen Fällen ist nur eine Beteiligung vorgesehen. Je nach gewählter Versicherung und vereinbarten Leistungen wird bei erforderlicher Neuanschaffung auch häufig nur ein Zuschuss auf den Neukauf gewährt oder der Versicherte erhält ein gleichwertiges Altgerät.
Anschlussgarantie beim Fahrzeug
Garantieversicherungen können häufig direkt beim Hersteller wie auch bei selbstständigen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Der Abschluss beim Hersteller ist zum Beispiel bei Fahrzeugen üblich. Sobald die Garantiezeit abläuft, kann anschließend eine Anschlussgarantie gewählt werden. Mit dieser erhält der Versicherte die Sicherheit, dass Schadensarten wie beispielsweise Motor- oder Getriebeschäden sowie Schäden an der Klimaanlage noch über die Herstellergarantie hinaus versichert sind. Etwaiger Verschleiß oder Benutzungsspuren können in der Regel nicht abgesichert werden. Dabei sieht die Anschlussgarantie beim Fahrzeug häufig einen geringeren Leistungsumfang vor, als die Garantie beim Neuwagenkauf. Dementsprechend erhält der Versicherte nicht den vollen Leistungsumfang.
Versicherungsprämie richtet sich häufig nach dem Kaufpreis
Kunden haben ebenfalls die Möglichkeit, eine Garantieversicherung bei kleineren Produkten aus den Bereichen der Haushalts- und Unterhaltungselektronik abzuschließen. Wie hoch die Versicherungsprämie ist, hängt dabei maßgeblich mit der Höhe des zu versichernden Produktes ab. Bei dieser Art von Produkten gibt es Garantieversicherungen, die am Tag des Produktkaufs abgeschlossen werden müssen und andere, bei denen ein bestimmtes Produktalter bei Abschluss der Versicherung nicht überschritten werden darf. Mit einer solchen Versicherung können Kunden die Garantiezeit nicht nur verlängern, sondern häufig auch den Leistungsumfang erweitern. Denn auch Herstellergarantien sehen beim Neukauf nicht immer die Absicherung aller Schadensarten vor. Üblich sind derartige Versicherungen zum Beispiel beim Neukauf von Computern, Kühlschränken oder bei Smartphones und anderen Elektroprodukten.
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