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Inhalt dieser Seite
  1. Nachtspeicherstrom wird getrennt abgerechnet
  2. Ist Nachtspeicherstrom wirklich günstig?
  3. Nachtspeicherstrom sollte verboten werden
  4. Getrennte oder gemeinsame Messung von Nachtspeicherstrom?

Nachtspeicherstrom wird getrennt abgerechnet

Nachtspeicherstrom verursacht hohe Kosten. Lange Zeit waren Kunden mit Nachtspeicherstrom an den örtlichen Grundversorger gebunden, doch jetzt gibt es auch überregionale Stromanbieter, die spezielle Tarife für Nachtstrom anbieten. Vergleichen Sie jetzt!

Wer eine Nachtspeicherheizung hat, bezieht in der Regel einen Tarif, bei dem zu unterschiedlichen Zeiten verschiedene Kosten anfallen. Man spricht dabei vom Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT). Zur Messung des Stromverbrauchs (in kWh) ist normalerweise ein Zweitarifzähler installiert. Tagsüber gilt der teurere Hochtarif, in dessen Rahmen der größte Teil des verbrauchten Haushaltsstroms abgerechnet wird. In den Abendstunden sorgt ein Steuersignal des örtlichen Netzbetreibers dafür, dass auf den günstigeren Niedertarif umgestellt wird. In dieser Zeit lädt sich die Heizung mit Nachtspeicherstrom auf.

Ist Nachtspeicherstrom wirklich günstig?

Früher wurden Nachtspeicheröfen als kostengünstige Heizart angepriesen. In der Zwischenzeit hat sich das positive Bild vom günstigen Nachtspeicherstrom nachhaltig gewandelt. Das Verfahren gilt als nicht umweltfreundlich, da die Stromproduktion selbst bereits eine große Menge an Energie benötigt. Den Strom aufwändig in einem Kraftwerk zu produzieren, um ihn dann in einen Haushalt weiterzuleiten, wo er wiederum in Heizenergie umwandelt wird, ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll.

Seit dem Jahr 2007 sind die örtlichen Grundversorger nicht mehr verpflichtet, einen speziellen Tarif für Nachtstrom anzubieten. Viele Grundversorger haben zwar nach wie vor derartige Tarife im Programm, doch gab es hier in den letzten Jahren teilweise empfindliche Preissteigerungen, die das Heizen mit Nachtspeicherstrom zum Luxus werden lassen. Wer mit Nachtspeicherstrom heizt, sollte daher regelmäßig prüfen, ob es günstigere Angebote von überregionalen Stromanbietern gibt.

Nachtspeicherstrom sollte verboten werden

Ab dem Jahr 2020 sollte es verboten werden, mit Nachtspeicherstrom in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten zu heizen - diese Regelung wurde im Jahr 2013 allerdings gekippt. Wer eine kleinere Immobilie mit Nachtspeicherstrom besitzt, wäre von diesem Verbot zwar nicht betroffen gewesen, sollte sich aber dennoch Gedanken über den Austausch des Heizsystems machen. Der Umstieg wird staatlich gefördert und zahlt sich langfristig aus.

Getrennte oder gemeinsame Messung von Nachtspeicherstrom?

Getrennte Messung von Nachtspeicherstrom

Der Verbrauch von Nachtspeicherheizungen wird in der Regel mit einem eigenen Stromzähler gemessen. Für den normalen Haushaltsstrom gibt es einen weiteren Stromzähler. Wenn dieser Fall auf Sie zutrifft, kreuzen Sie „Separater Zähler für Heizstrom?“ an.

Wichtig: Diese beiden Stromzähler werden in der Regel als getrennte Abnahmestellen behandelt und müssen nicht vom gleichen Energieversorger beliefert werden. Sie können also durchaus einen Stromanbieter für den Haushaltsstrom und einen anderen Stromanbieter für den Heizstrom haben.

Das bedeutet keinen Mehraufwand: Sie erhalten pro Stromzähler eine jährliche Abrechnung. Die Zähler für den Strom sowie die Leitungen verbleiben auch nach dem Anbieterwechsel im Besitz des örtlichen Netzbetreibers. Wartungsarbeiten oder Entstörungsdienste nimmt nach wie vor der örtliche Netzbetreiber vor. Für den Anbieterwechsel ist keinerlei technische Umstellung nötig. Voraussetzung ist jedoch, dass der heimische Anschluss unterbrechbar ist. Mehr Infos zur sogenannten „unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung“ finden Sie in unserem Ratgeber.

Gemeinsame Messung von Nachtspeicherstrom

Bei einigen älteren Nachtspeicherheizungen wird Haushaltsstrom und Heizstrom noch gemeinsam gemessen, es gibt also nur einen Stromzähler für den jeweiligen Verbrauch. Lange Zeit gab es hier keine Möglichkeit zu wechseln. Mittlerweile gibt es jedoch auch hier günstige Alternativen. Wenn Sie nur einen Zähler für sowohl Ihren Haushaltsstrom als auch für Ihren Strombedarf für und Ihre Nachtspeicherheizung haben, entfernen Sie den Haken bei „Separater Zähler für Heizstrom?“ im Nachtstrom-Rechner.

Stromzähler für Heizstrom: Eintarif und Doppeltarif

Der Stromzähler für den Strom der Nachtspeicherheizung ist entweder mit einem Zählwerk ausgestattet (Eintarifzähler) oder er besitzt zwei Zählwerke (Doppeltarifzähler). Vor allem bei Nachtspeicherheizungen gibt es diese Zweitarifzähler, die den Stromverbrauch zeitabhängig messen. Tagsüber wird zum Hochtarif (HT), nachts wird zum in der Regel günstigeren Niedertarif (NT) abgerechnet. Wenn Sie einen Eintarifzähler haben, benötigen wir nur den gesamten Jahresverbrauch für den Stromvergleich. Haben Sie einen Doppeltarifzähler, sollten Sie angeben, wie viele Kilowattstunden im Hochtarif (HT) und wie viele im Niedertarif (NT) abgerechnet werden. Diese Angaben finden Sie im Zweifel auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.

Gemeinsame oder getrennte Messung beim Heizstrom

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