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Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des deutschen Staates. Mehr als 200 Milliarden Euro fließen dem Fiskus aus dieser Steuer zu, was rund einem Drittel der gesamten Steuereinnahmen entspricht.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Definition: Was ist die Einkommensteuer?
  3. Einkommensteuerpflicht: Wann muss ich Einkommensteuer bezahlen?
  4. Wie hoch ist die Einkommensteuer?
  5. Einkommensteuererklärung und Steuerbescheid
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Jetzt Girokonten vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Staat erhebt Einkommensteuer auf unterschiedliche Einkommensarten wie Gehalt oder Mieterträge.
  • Mit steigendem Einkommen wird auch der prozentuale Steuersatz höher.
  • Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, muss dem Finanzamt spätestens bis Ende Juli des Folgejahres seine Einkünfte aus dem abgelaufenen Kalenderjahr melden.

Definition: Was ist die Einkommensteuer?

Wer als Einwohner der Bundesrepublik Deutschland Einkünfte erzielt, muss einen Teil davon als Einkommensteuer an den Staat abgeben. Welche Einkunftsarten besteuert werden, wie sich die Steuerlast errechnet und welche Regelungen zu beachten sind, ist im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt.

Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine Gemeinschaftsteuer, die nach einem bestimmten Verteilerschlüssel sowohl dem Bund als auch den Bundesländern und den Gemeinden zufließt.

Einkommensteuerpflicht: Wann muss ich Einkommensteuer bezahlen?

Grundvoraussetzung für die Einkommensteuerpflicht ist, dass es sich beim Steuerzahler um eine natürliche Person handelt. Juristische Personen wie beispielsweise GmbHs oder Aktiengesellschaften entrichten nämlich für ihre Gewinne keine Einkommensteuer, sondern führen Körperschaftsteuer ab.

Die Einkunftsarten

Im EStG definiert der Gesetzgeber sieben Einkunftsarten, auf die der Fiskus Einkommensteuer erhebt. Konkret handelt es sich um Einkünfte

  • aus Land- und Forstwirtschaft
  • aus Gewerbebetrieb wie beispielsweise Handel oder Handwerk
  • aus selbständiger Arbeit in freien Berufen wie Arzt, Anwalt oder Steuerberater
  • aus nichtselbständiger Arbeit
  • aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden
  • aus Vermietung und Verpachtung
  • aus sonstigen Ertragsquellen, die in § 22 EStG aufgeführt sind. Dazu zählen unter anderem Renteneinkünfte oder Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer

Wenn Arbeitnehmer auf ihre Gehaltsabrechnung blicken, finden sie dort den Lohnsteuerabzug. Hierbei handelt es sich nicht um eine eigenständige Steuerart, sondern um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer.

Der Arbeitgeber behält vom Arbeitslohn einen bestimmten Teil als Lohnsteuer ein und führt diese an das Finanzamt ab. Damit ist die Lohnsteuer praktisch eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Auf Basis einer danach erstellten Einkommensteuererklärung kann sich dann noch je nach weiteren Einkünften oder Aufwendungen eine Nachzahlung oder Rückerstattung ergeben.

Wie hoch ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer errechnet sich aus der Summe der Einkünfte in den einzelnen Einkunftsarten. Diese sind jedoch nicht mit den Einnahmen gleichzusetzen. Denn: Der Steuerpflichtige kann von den Einnahmen die damit direkt in Verbindung stehenden Aufwendungen abziehen. Beim Arbeitslohn sind dies beispielsweise die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte oder bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Kosten für Reparaturen in der vermieteten Wohnung.

Vor der Feststellung des zu versteuernden Einkommens können Steuerzahler weitere Abzüge geltend machen. Dazu zählen unter anderem Sonderausgaben wie Schulgeld und Kinderbetreuungskosten, Aufwendungen für die Altersvorsorge oder Pauschbeträge für Familienangehörige mit Behinderung.

Was versteht man unter tariflicher Einkommensteuer?

In Deutschland errechnet sich die Einkommensteuer anhand eines Tarifs, der im § 32a EStG festgelegt ist. Dabei gelten die folgenden Tarifzonen:

  • Die erste Zone gilt bis zum Erreichen des Grundfreibetrags. Wer als Lediger ein geringeres zu versteuerndes Einkommen als den Grundfreibetrag hat, muss keine Einkommensteuer entrichten.
  • In der zweiten und dritten Zone erhöht sich der Steuersatz nach und nach, wobei der niedrigste Satz 14 Prozent und der Spitzensteuersatz 42 Prozent des zu versteuernden Einkommens beträgt.
  • In der vierten Zone bleibt der Steuersatz bei 42 Prozent.
  • Für darüber hinaus liegende Einkommensanteile beträgt der Steuersatz in der fünften Tarifzone 45 Prozent.

Wie wird die Einkommensteuer berechnet?

Beim Berechnen der Einkommensteuer gilt das Prinzip, dass der höchste anwendbare Steuersatz nur auf den obersten Einkommensanteil angewandt wird. Das hat zur Folge, dass auch Steuerpflichtige mit hohem Einkommen anteilig vom Grundfreibetrag und den niedrigen Eingangssteuersätzen profitieren.

Beispiel: Wer als Lediger über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 60.000 Euro verfügt, entrichtet für den in der vierten Tarifzone liegenden Anteil seines Einkommens zwar einen Steuersatz von 42 Prozent. Bezogen auf das Gesamteinkommen entspricht jedoch die Einkommensteuer in Höhe von rund 16.400 Euro nur einem durchschnittlichen Steuersatz von 27,3 Prozent.

Einkommensteuererklärung und Steuerbescheid

Das Finanzamt stellt die Höhe der Einkommensteuer fest, indem es die vom Steuerpflichtigen erstellte Einkommensteuererklärung prüft und auf Basis der dort deklarierten Einkünfte den Steuerbetrag ermittelt.

Wann muss ich meine Steuererklärung erstellen?

Ob ein Bürger zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, hängt nicht nur davon ab, ob seine Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Unter bestimmten Bedingungen sind Arbeitnehmer von der Erklärungspflicht befreit. Wichtige Voraussetzungen sind dabei unter anderen:

  • Der Steuerpflichtige und sein Ehepartner haben nicht die Steuerklasse IV oder V.
  • In der elektronischen Lohnsteuerkarte ist kein Freibetrag eingetragen.
  • Es liegen nur einkommensteuerpflichtige Lohnzahlungen von einem einzigen Arbeitgeber vor.
  • Neben dem Gehalt hat der Steuerpflichtige keine weitere Erträge aus anderen Einkunftsarten erzielt.

Doch auch in solchen Fällen können Arbeitnehmer freiwillig eine Steuererklärung abgeben, wenn sie sich daraus Rückerstattungen vom Finanzamt erhoffen.

Diejenigen, die zur Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, müssen diese bis Ende Juli des Folgejahres beim Finanzamt abgeben. Davon betroffen sind insbesondere Selbstständige, Vermieter und steuerpflichtige Rentner.

Wann ist mit Vorauszahlungen zu rechnen?

Weil die Einkommensteuer im Nachhinein für das zurückliegende Kalenderjahr festgesetzt wird, hat das Finanzamt das Recht, Vorauszahlungen einzuziehen.

Basis für die Höhe der Vorauszahlungen ist das zuletzt erklärte Einkommen. Das Finanzamt teilt die veranlagte Steuer durch vier und zieht den daraus resultierenden Betrag in vier Raten jeweils am 10. März, Juni, September und Dezember ein.

Weil es sich beim Lohnsteuereinzug ebenfalls um eine Vorauszahlung handelt, bleiben die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei der Ermittlung der vierteljährlichen Vorauszahlungen im Regelfall unberücksichtigt. Ansonsten gilt: Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen erst dann fest, wenn diese mindestens 400 Euro pro Kalenderjahr betragen.

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