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Der Grundfreibetrag ist der Betrag des Einkommens, für den keine Steuer fällig wird. Erst ab dieser Grenze wird das Einkommen besteuert. So soll der Grundfreibetrag das Existenzminimum der Steuerzahler sicherstellen. Der Grundfreibetrag gilt für alle steuerpflichtigen Personen, also auch für Rentner.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist der Grundfreibetrag?
  3. Wie hoch ist der Grundfreibetrag?
  4. Wird der Grundfreibetrag in der Steuererklärung angegeben?
  5. Ist der Grundfreibetrag Brutto oder Netto?
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Tagesgeldangebote vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Grundfreibetrag stellt das steuerfreie Existenzminimum sicher.
  • Die Anpassung erfolgt jährlich anhand des Bedarfes in der Sozialhilfe.
  • Eltern werden durch den Kinderfreibetrag zusätzlich entlastet.
  • Der Grundfreibetrag stellt eine indirekte staatliche Hilfe für Steuerzahler dar.

Was ist der Grundfreibetrag?

Die Regelung für den Grundfreibetrag findet sich in Paragraf 32a, Abs. 1, Nr. 1 und Paragraf 52, Abs. 41, Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass Steuerrecht und Sozialrecht eng miteinander verknüpft sind. Daraus ergibt sich, dass der steuerfreie Grundfreibetrag mit dem durch das Sozialhilferecht definierte Existenzminimum identisch ist. Für Familien mit Kindern gilt, dass auch die Kosten für Kindererziehung und Kinderbetreuung berücksichtigt werden müssen. Dieser Sachverhalt wird durch den steuerrechtlich verankerten Kinderfreibetrag sichergestellt.

Für die Ermittlung des steuerrechtlichen Existenzminimums werden die folgenden Faktoren herangezogen:

  • Regelbedarf
  • Bedarfe für Ausbildung und Teilhabe von Kindern
  • Kosten der Unterkunft (Bruttokaltmiete bzw. vergleichbare Aufwendungen für Haus- oder Wohnungseigentum in angemessener Höhe)
  • Heizkosten einschließlich Kosten für Warmwasserbereitung

Aufwendungen für die Erwerbstätigkeit werden durch die Werbungskosten, den Arbeitnehmerpauschbetrag und die Pendlerpauschale berücksichtigt.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag wird jährlich neu angepasst, allerdings gibt es dabei keine prozentuale Systematik. Die Entwicklung der vergangenen Jahre stellt sich wie folgt dar:

  • 2002–2003: 7.235 Euro
  • 2004–2008: 7.664 Euro
  • 2009: 7.834 Euro
  • 2010–2012: 8.004 Euro
  • 2013: 8.130 Euro
  • 2014: 8.354 Euro
  • 2015: 8.472 Euro
  • 2016: 8.652 Euro
  • 2017: 8.820 Euro
  • 2018: 9.000 Euro
  • 2019: 9.168 Euro
  • 2020: 9.408 Euro
  • 2021: 9.744 Euro
  • 2022: 9.984 Euro (nach Steuerentlastungsgesetz 2022 10.347 Euro)

Für Verheiratete verdoppelt sich der Grundfreibetrag bei einer gemeinsamen Steuerklärung entsprechend.

Wird der Grundfreibetrag in der Steuererklärung angegeben?

Der Grundfreibetrag muss in der Steuererklärung nicht gesondert aufgeführt werden. Betrug im Jahr 2014 das zu versteuernde Einkommen eines Singles 40.000 Euro, begann die Besteuerung erst ab 8.354 Euro.

Dieser Prozess greift automatisch. Gleiches gilt für Familien mit Kindern. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls automatisch berücksichtigt, gleichfalls der Arbeitnehmerpauschbetrag. Der Steuerpflichtige ist lediglich angewiesen, seine Werbungskosten anzugeben, also Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufes anfallen. Unter die Werbungskosten fallen beispielsweise die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, sofern vom Finanzamt anerkannt, oder Aufwendungen für Ausbildung und Weiterbildung.

Ist der Grundfreibetrag Brutto oder Netto?

Der Grundfreibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Beträgt im Jahr 2018 das zu versteuernde Einkommen eines Singles 40.000 Euro, werden nur 31.000 Euro zur Ermittlung der Steuerlast herangezogen. Bei Verheirateten sind es nur noch 22.000 Euro.

Das zu versteuernde Einkommen entspricht dem Bruttoeinkommen abzüglich aller steuerabzugsfähigen Aufwendungen. Diese wiederum variieren von Steuerzahler zu Steuerzahler. Bei einem Vermieter erhöhen die Mieteinnahmen auf der einen Seite das zu versteuernde Einkommen. Auf der anderen Seite wird es aber wieder durch Zinsen, Abschreibung und nicht umlagefähige Nebenkosten gesenkt.

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