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Mehrwertsteuer

Ganz gleich ob Nahrung, Kleidung, Malerarbeiten oder Energie: Die Umsatzsteuer wird auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben. Sie wird prozentual vom Nettoerlös berechnet und bildet zusammen mit diesem den vom Käufer zu zahlenden Bruttopreis. Aus Unternehmenssicht ist die Umsatzsteuer eine Zahlung auf den Mehrwert, den es in der Wertschöpfungskette erzielt. Deshalb ist häufig auch von der Mehrwertsteuer die Rede. Die Idee einer Mehrwertsteuer geht auf den deutschen Industriellen Carl Friedrich von Siemens zurück. Bereits im Jahr 1919 entwickelte er das Konzept der Nettoumsatzsteuer. Es sollte noch 30 Jahre dauern, bis Frankreich und der US-Bundesstaat Michigan tatsächlich die Mehrwertsteuer einführten. Inzwischen existiert die Steuer in nahezu allen Ländern der Erde.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Mehrwertsteuer berechnen
  3. Umsatzsteuer in Deutschland und anderswo
  4. Die Ausnahmen im deutschen System der Mehrwertsteuer
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links

Das Wichtigste in Kürze

  • Während folglich das Unternehmen die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann, trägt der Endverbraucher die gesamte Steuerlast.
  • In der EU ist die Mindesthöhe der Umsatzsteuer in der sogenannten Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie geregelt.
  • Der Grundgedanke, der hinter dem ermäßigtem Steuersatz steckt, ist der, die Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern.

Mehrwertsteuer berechnen

Wie funktioniert die Umsatzsteuer? Ein Beispiel: Ein Möbel produzierendes Unternehmen benötigt zur Fertigung eines Sofas verschiedene Rohstoffe, die es bei einem Lieferanten einkauft. Der Materialwert beträgt 100 Euro. Das fertige Möbelstück verkauft das Unternehmen zu einem Preis von 500 Euro netto. Der Käufer zahlt darauf eine Steuer von 19 Prozent (95 Euro). Das Sofa geht also zu einem Preis von 595 Euro über die Ladentheke.

Das Unternehmen selbst hat im Verhältnis zum Ausgangsmaterial einen Mehrwert in Höhe von 400 Euro geschaffen. Für diesen Mehrwert muss das Unternehmen eine Steuer in Höhe von 76 Euro an das Finanzamt abführen. Wie kommt dieser Wert zustande? Vor Weiterleitung an das Finanzamt zieht es die Mehrwertsteuer ab, die es selbst für die Materialien bezahlt hat (19 Prozent von 100 Euro = 19 Euro) - die sogenannte Vorsteuer. Den Restbetrag von 76 Euro überweist das Unternehmen für den produzierten Mehrwert.

Während folglich das Unternehmen die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann, trägt der Endverbraucher die gesamte Steuerlast.

Umsatzsteuer in Deutschland und anderswo

In der EU ist die Mindesthöhe der Umsatzsteuer in der sogenannten Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie geregelt. Der Regelsteuersatz muss mindestens 15, der ermäßigte Steuersatz mindestens 5 Prozent betragen. Eine Obergrenze gibt es nicht. Nach den Regelungen der EU dürfen Produkte auch gänzlich von der Mehrwertsteuer befreit werden.

Im europäischen Raum erhebt Ungarn mit 27 Prozent die höchste Umsatzsteuer, gefolgt von Dänemark und Schweden mit jeweils 25 Prozent. Eine der weltweit niedrigsten Umsatzsteuern müssen Einwohner des Landes Andorra (4 Prozent) zahlen.

Der Umsatzsteuersatz in Deutschland beträgt in der Regel 19 Prozent. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Auf die meisten Lebensmittel, Druckerzeugnisse, medizinische Hilfsmittel, Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, Kulturveranstaltungen usw. wird hierzulande ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent erhoben.

Die Ausnahmen im deutschen System der Mehrwertsteuer

Der Grundgedanke, der hinter dem ermäßigtem Steuersatz steckt, ist der, die Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine Subventionierung in Form des ermäßigten Steuersatzes auf Grundnahrungsmittel, Sport, Kultur und auch den öffentlichen Nahverkehr eingeführt. Warum aber zählen heute zahlreiche Luxusartikel zum subventionierten Grundbedarf und viele Nahrungsmittel nicht? Welche Produkte wie besteuert werden, ist in Deutschland im Umsatzsteuergesetz geregelt. Jedes Produkt, das sich in eine der 54 subventionierten Kategorien einordnen lässt, unterliegt dem ermäßigten Steuersatz. Bei allen anderen Produkten und Dienstleistungen entscheiden der Zoll oder wahlweise auch die Finanzgerichte.

Diese Regelung macht es möglich, dass beispielsweise Hundekekse mit 7, Kinderkekse hingegen mit 19 Prozent versteuert werden. Weitere haarsträubende Beispiele: Feinschmeckerprodukte wie Gänseleber oder Wachteleier stehen mit 7 Prozent auf der Liste, Babynahrung, Medikamente und Mineralwasser mit 19 Prozent. Wer Obst, Milch oder Brennschnitzel kauft, zahlt an der Kasse 7 Prozent Mehrwertsteuer, wer sich für Obstsaft, Sojamilch oder Holzhackschnitzel entscheidet 19 Prozent. Kritiker fordern deshalb dieser Ausgeburt an Willkür ein Ende zu bereiten und die Mehrwertsteuerregelungen zu vereinheitlichen. Eine entsprechende Reform der Mehrwertsteuer ist auf Bundesebene im Gespräch. Auf EU-Ebene gibt es gar Überlegungen, reduzierte Mehrwertsteuersätze einzuschränken beziehungsweise ganz zu streichen.