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Dienstfahrrad: Lohnt sich das?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Ein Dienstfahrrad bringt gleich mehrere Vorteile mit sich. Wer auf das Auto verzichtet und sich stattdessen auf den Drahtesel schwingt, stärkt die Gesundheit und tut gleichzeitig etwas für den Klimaschutz. Zusätzlich gelangen Arbeitnehmer mit einem Firmenfahrrad insbesondere zur Rushhour häufig schneller durch den Verkehr. Und zu guter Letzt profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von finanziellen Vorteilen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei erstmals ab 2019 genutzten Dienstfahrrädern profitieren Arbeitnehmer von Steuervergünstigungen.
  • Auch wer mit dem Dienstrad zur Arbeit fährt, kann eine Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer ansetzen.
  • Unternehmen dürfen die Ausgaben für ein Firmenrad steuerlich geltend machen.
  • Soll ein Mitarbeiter mit einem Dienstfahrrad ausgestattet werden, kommen meist Leasing-Modelle zur Anwendung.

Dienstfahrräder steuerlich gleichgestellt mit Firmenwagen

Nach einem entsprechenden Entscheid der Landesfinanzminister behandelt der Gesetzgeber Diensträder seit 2012 steuerlich wie Firmenwagen. Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber ein Dienstfahrrad zur privaten Nutzung zur Verfügung, handelt es sich dabei um einen geldwerten Vorteil, den Sie grundsätzlich versteuern müssen. Dazu hat der Gesetzgeber eine Abgabe in Form von einem Prozent des Listenpreises festgelegt. Bei einem Fahrrad im Wert von 3.000 Euro müssen Sie also lediglich 30 Euro zusätzlich zu Ihrem Gehalt versteuern. Die Bezugsgröße – also den Listenpreis – dürfen Sie auf volle 100 Euro abrunden.

Alternativ können Sie ein Fahrtenbuch führen. Im Normalfall erweist es sich jedoch nicht als praktikabel, sämtliche Fahrten mit dem Firmenrad in einem Heft zu vermerken. Eine solche Vorgehensweise lohnt sich lediglich, wenn Sie nur unregelmäßig auf das Dienstrad als Fortbewegungsmittel zurückgreifen. Schließlich gilt auch die Fahrt von zu Hause bis zum Arbeitsplatz als privat.

Steuervergünstigungen für Diensträder seit 2019

Falls Ihnen Ihr Arbeitgeber ab 2019 zusätzlich zum Gehalt erstmals ein Dienstfahrrad zur Verfügung gestellt hat, müssen Sie für den geldwerten Vorteil bis 2030 keine Steuern zahlen. Dies gilt ebenso für ein erstmalig im entsprechenden Zeitraum genutztes Firmenfahrrad. Von der Regelung können grundsätzlich nicht nur Angestellte profitieren, sondern auch Selbstständige. Diese müssen nämlich für die private Verwendung des Dienstrads keine Privatentnahme mehr versteuern.

Steuerliche Vorteile ebenso bei Gehaltsumwandlung

Auch wenn Sie sich an den Kosten für das Dienstfahrrad beteiligen, greift eine Steuervergünstigung. Bei erstmals im Jahr 2019 bereitgestellten Firmenrädern liegt die Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil lediglich bei 0,5 Prozent. Seit 2020 gilt sogar nur noch ein Wert von 0,25 Prozent. Übrigens zählt hier nicht der Anschaffungszeitpunkt, sondern das Datum der erstmaligen privaten Nutzung.

Entfernungspauschale in der Steuererklärung angeben

Wer mit einem Firmenrad zur Arbeit fährt, darf wie andere Pendler für jeden zurückgelegten Kilometer die Entfernungspauschale von 30 Cent als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Dabei findet lediglich die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Berücksichtigung. Bei einer Strecke von fünf Kilometern pro Tag kommen auf ein Jahr gerechnet mehrere hundert Euro zusammen, die Sie sparen.

Sie sollten jedoch beachten, dass Sie die Kilometerpauschale lediglich ein einziges Mal pro Tag ansetzen können. Außerdem ist es wichtig, zu wissen, dass es eine Obergrenze für die Pauschale gibt. Diese liegt bei 4.500 Euro pro Jahr. Anders als Dienstwagenfahrer müssen Sie den Weg zur Arbeit jedoch nicht über Ihre Gehaltsabrechnung versteuern.

Welche Vorteile bietet ein Dienstfahrrad Arbeitgebern?

Aus unternehmerischer Sicht lohnt sich die Anschaffung eines Dienstfahrrades, da sich der finanzielle Aufwand als Betriebsausgaben deklarieren und über sieben Jahre abschreiben lässt. Folgekosten können Arbeitgeber sofort als Betriebsausgaben angeben. Dazu gehören sowohl die Kosten für Wartung und Reparatur als auch die durch ein eventuell vorhandenes Darlehen entstehenden Zinsen. Infolgedessen sinken der Gewinn und die zu zahlende Steuerlast. Erhalten Angestellte das Firmenrad anstelle einer Lohnerhöhung, spart das Unternehmen außerdem Sozialversicherungsbeiträge. Ein Dienstrad bringt Arbeitgebern sogar weitere Vorteile. Dazu gehören:

  • Ein Dienstfahrrad ist für Arbeitnehmer eine interessante Alternative zu einer Gehaltserhöhung oder einem Bonus.
  • Ein Firmenrad stößt kein CO2 aus und lässt sich daher als Beitrag zur Nachhaltigkeit werten, was im besten Fall das Unternehmensimage verbessert.
  • Angestellte, die mit einem Firmenfahrrad zur Arbeit gelangen, stärken durch die körperliche Ertüchtigung ihr Immunsystem. Das kann weniger krankheitsbedingte Ausfälle zur Folge haben.
  • Ein mit dem Unternehmenslogo – beispielsweise als Aufkleber oder Schild – versehenes Dienstrad ist eine kostenlose Werbefläche, mit der die Firma auf sich aufmerksam machen kann.

Dienstfahrrad eher kaufen oder leasen?

Die meisten Unternehmen verzichten mittlerweile auf den Kauf eines Dienstrades und nutzen stattdessen Leasingverträge, wobei Arbeitgeber und Angestellter die Raten für gewöhnlich zwischen sich aufteilen. Das liegt zum einen daran, dass der Unternehmer dann keine hohe Einmalzahlung leisten muss. Zum anderen besteht für den Arbeitgeber beim Leasing keine Notwendigkeit, sich um einen Versicherungsschutz zu kümmern.