Pfändungstabelle
Verbraucher können ihr bestehendes Girokonto jederzeit in ein sogenanntes P-Konto umwandeln (§ 850k Abs. 7 Satz 2 ZPO). Das Konto wird dann auf Guthabenbasis weitergeführt. Festgelegte Freibeträge schützen einen Teil des Guthabens vor der Pfändung und helfen Verbrauchern dabei, sicher durch eine finanziell angespannte Situation zu kommen.
- Pfändungsfreigrenzen: Welches Guthaben ist frei verfügbar?
- Pfändungstabelle mit Freigrenzen
- Wodurch erhöht sich der monatliche Freibetrag?
- Wie erhalte ich einen höheren Pfändungsschutzbetrag?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Der Pfändungsschutz sichert einen Teil des Guthabens auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Diese geschützten Freibeträge werden nicht gepfändet und Kontoinhaber können darüber frei verfügen.
- Die aktuellen Freibeträge können Verbraucher der Pfändungstabelle entnehmen.
- Die Pfändungsfreigrenzen richten sich nach dem Nettoeinkommen und nach der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen.
Pfändungsfreigrenzen: Welches Guthaben ist frei verfügbar?
Alle Zahlungseingänge auf einem P-Konto sind bis zu einem Grundfreibetrag von derzeit 1.260 Euro pro Monat vor der Kontopfändung geschützt – unabhängig davon, ob es sich um Zahlungen des Arbeitgebers, selbstständige Erwerbstätigkeit, Rentenbezüge oder Sozialleistungen wie Hartz IV, Kinder-, Wohn- oder Pflegegeld handelt. So sichert der Gesetzgeber das Existenzminimum.
Die Höhe dieser Freibeträge ist in der jeweils aktuellen Pfändungstabelle festgelegt. Seit dem 1. Juli 2021 liegt die unterste Pfändungsfreigrenze bei 1.260 Euro im Monat. Die Freibeträge gelten bis zum 30. Juni 2022.
Pfändungstabelle mit Freigrenzen
(gültig vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022)
- Bei 0 Unterhaltsberechtigten liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1.260 Euro.
- 1 Unterhaltsberechtigter: 1.731,44 Euro
- 2 Unterhaltsberechtigte: 1.994,09 Euro
- 3 Unterhaltsberechtigte: 2.256,74 Euro
- 4 Unterhaltsberechtigte: 2.519,39 Euro
- 5 Unterhaltsberechtigte: 2.782,04 Euro
Wodurch erhöht sich der monatliche Freibetrag?
Kindergeld und Sozialleistungen sind besonders geschützt und heben den pfändungsfreien Grundfreibetrag an, wenn sie auf P-Konto eingehen. Das gilt auch, wenn der Schuldner Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehepartner oder Kindern hat. Der Grundfreibetrag erhöht sich um 471,44 Euro für die erste unterhaltspflichtige Person und um 262,65 Euro für weitere unterhaltsberechtigte Personen.
Doch was geschieht, wenn das Gesamteinkommen unterhalb des berechneten Freibetrages liegt? Ist das der Fall, kann das Pfändungsschutzkonto durch das Vollstreckungsgericht für unpfändbar erklärt werden – für maximal zwölf Monate. Dazu muss der Kontoinhaber gemäß § 907 Absatz 1 Satz 1 ZPO eine sogenannte Anordnung auf Unpfändbarkeit beantragen und sie seiner Bank vorlegen.
Hat der Schuldner seinen Freibetrag in einem Monat nicht aufgebraucht, bleibt der Restbetrag in den drei nachfolgenden Kalendermonaten pfändungsfrei, zusätzlich zum monatlichen Grundfreibetrag. Das soll Schuldnern die Möglichkeit geben, auf größere Anschaffungen zu sparen.
Wie erhalte ich einen höheren Pfändungsschutzbetrag?
Um einen höheren Pfändungsschutzbetrag zu erhalten, muss der Kontoinhaber seiner Bank eine schriftliche Bescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung stellt entweder das Vollstreckungsgericht oder der Arbeitgeber, verschiedene Sozialleistungsträger, die Familienkasse, ein Rechtsanwalt, der Steuerberater oder anerkannte Schuldnerberatungsstellen aus.
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