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Wohn-Riester für Dauerwohnrecht in Seniorenresidenz nutzen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Mit der Wohn-Riester-Förderung unterstützt der Staat Verbraucher beim Eigenheimerwerb. Die Förderung darf aber nicht nur zur Entschuldung von Haus oder Wohnung eingestzt werden. Auch die Finanzierung eines Dauerwohnrechts ist möglich – zum Beispiel in einer Seniorenresidenz.

Wohn-Riester-Verträge sollen Immobilieneigentum fördern. Dabei gibt es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten: Annuitätendarlehen, Bausparkombifinanzierungen oder Bausparverträge.
Auch Entnahmen aus anderen Riester-Verträgen sind möglich.

Wohn-Riester für Dauerwohnrecht nutzen

Wohn-Riester lässt sich aber nicht nur zur Entschuldung von Haus oder Wohnung einsetzen. Möglich ist es auch, sich ein Dauerwohnrecht zu sichern, zum Beispiel in einer Seniorenresidenz, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Denn Bedingung der Förderung ist: Wer eine Immobilie über Wohn-Riester finanziert, muss dort selbst einziehen. Unter diesem Aspekt kann auch der Abschluss eines Wohn-Riester-Bausparvertrages in einer späteren Lebensphase sinnvoll sein.