Bafin-Beschwerderegister: Anlegerschutz oder Bürokratiemonster?
Stand: 31.10.2013
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Frankfurt/Main - Verbraucherschützer und Banken sind unzufrieden, die Gewerkschaft Verdi zieht vor Gericht: Das "Mitarbeiter- und Beschwerderegister" bei der Finanzaufsicht Bafin stößt auf wenig Gegenliebe. Ob Anleger besser vor Falschberatung geschützt werden, ist umstritten.
Seit dem 1. November 2012 sammelt die Bafin die Daten von Anlageberatern in Deutschland. Geldhäuser sollen nachweisen, dass sie in den Bereichen, in denen es um Anlageberatung und den Vertrieb von Finanzprodukten geht, nur ausreichend qualifiziertes Personal einsetzen. Auch Beschwerden von Kunden werden registriert. Die Aufsicht kann im Extremfall Sanktionen bis hin zum Berufsverbot verhängen - das ist bisher allerdings noch nicht vorgekommen.
Bis zum Ende des dritten Quartals 2013 gingen nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) 9556 Beschwerden von Privatanlegern zur Anlageberatung ein - berechtigte und unberechtigte. 3010 betrafen Sparkassen, 2145 Genossenschaftsbanken, 4339 Privatbanken und 62 Finanzdienstleistungsinstitute.
Häufen sich die Beschwerden über einen bestimmten Berater, sucht die Bafin das Gespräch mit ihm und dem Finanzhaus. Bis Ende September besuchte die Aufsicht 150 Institute und interviewte 200 Berater. "Das Mitarbeiter- und Beschwerderegister hat die Bafin im Verbraucherschutz weiter gestärkt", sagt Bafin-Präsidentin Elke König. Was die Aufsicht unter häufigen Beschwerden versteht, lässt sie bewusst offen. "Da halten wir es wie Coca-Cola: Wir haben dazu Kriterien und ein Rezept - veröffentlichen es aber nicht".
Für Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, ist das aktuelle Register allenfalls ein erster Schritt. Das Problem: "Der Bankkunde muss darauf vertrauen, dass die Bank der Bafin die Kundenbeschwerde auch wirklich meldet", kritisiert Nauhauser. Er fordert, das Register öffentlich zu machen, um den Druck auf die Geldhäuser zu erhöhen. "Kein Finanzinstitut will seine Reputation aufs Spiel setzen".
Die eigentlichen Ursachen von Falschberatung liegen aus Sicht Nauhausers ohnehin in der engen Verbindung von Beratung und Verkauf von Finanzprodukten. "Solange in der Beratung verkauft wird, kann nicht im Interesse des Kunden beraten werden".
Aus Sicht der Gewerkschaft Verdi handelt es sich bei dem Register sogar um verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung. Verdi kritisiert, dass Beschwerden unabhängig davon gespeichert werden, ob sie berechtigt sind oder nicht. Bankberater dürften nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden, fordert die Gewerkschaft und hat Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt eingereicht. Einzelne Berater wollen sich aus dem Melderegister streichen lassen. Die Bafin lehnt dies ab. Eine Löschung der Daten sei gesetzlich nicht vorgesehen. "Das Register ist keine Sünderkartei, auch kein Beraterpranger", betont Bafin-Chefin König.
Die Kreditwirtschaft schließlich kritisiert die pauschale Erfassung von Beratern und Beschwerden "als Geburtsfehler des Registers". Mitarbeiter von Banken und Sparkassen würden dadurch erheblich verunsichert. Der Präsident des Sparkassen- und Giroverbandes, Georg Fahrenschon, formuliert es so:"Das Register ist Teil eines vielfach falsch verstandenen Verbraucherschutzes, der Kunden eher schadet als nützt".
Statt mehr und besserer Beratung sei mit Beratungsprotokollen, Beraterregister oder Produktinformationsblättern das Gegenteil erreicht worden. Der Anteil der Wertpapiergeschäfte, die auf Beratung zurückgingen, sei bei den Sparkassen drastisch gesunken. "Verbraucherschutz in diesem Bereich bedeutet offenbar, dass die Verbraucher inzwischen komplett vor der Beratung geschützt werden sollen."