E-Kennzeichen
Das Kennzeichen mit dem E am Ende ist seit dem 26. September 2015 in Deutschland zulässig. Grundlage dafür ist das Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Die Fragen, ob das E-Nummernschild Pflicht ist und ob es dem Fahrzeughalter Vorteile im täglichen Straßenverkehr bietet, soll dieser Ratgeber beantworten.
- Was bedeutet das E-Kennzeichen?
- Ist das E-Kennzeichen Pflicht?
- Wie bekomme ich es und was kostet es?
- Bietet das E-Kennzeichen Vorteile?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Das E-Kennzeichen ist keine Pflicht, kann aber im täglichen Straßenverkehr Vorteile mit sich bringen.
- Hybridfahrzeuge müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein E-Nummernschild zu erhalten.
- Für die Zulassung benötigt der Halter neben den üblichen Unterlagen auch den Nachweis, dass das Auto die Vorgaben des EmoG erfüllt.
- Für Autos mit Anrecht auf ein E-Nummernschild gilt eine Kfz-Steuerbefreiung von bis zu zehn Jahren.
Was bedeutet das E-Kennzeichen?
Das E-Nummernschild besagt, dass das Fahrzeug den Vorgaben des Elektromobilitätsgesetzes entspricht. Das bedeutet, es handelt sich entweder um ein reines Elektroauto (BEV), ein Brennstoffzellenauto (FCEV) oder um ein Plug-in Hybridfahrzeug bzw. Hybridauto (PHEV). Hybridautos müssen allerdings bestimmte Auflagen erfüllen. Das E-Kennzeichen für Hybride setzt voraus, dass das Fahrzeug mindestens 40 Kilometer mit Batterieantrieb zurücklegen kann und im Verbrennungsmodus maximal 50 Gramm Kohlendioxid pro gefahrenem Kilometer ausstößt.
Ist das E-Kennzeichen Pflicht?
Eigentümer eines Fahrzeugs, welches den Vorgaben des EmoG entspricht, können sich wahlweise für ein klassisches Kennzeichen oder ein E-Kennzeichen entscheiden, wobei ein E-Kennzeichen mit diversen Vorteilen einhergeht.
Wie für alle anderen Fahrzeuge auch besteht auch bei einem E-Kennzeichen die Pflicht, auf der Frontscheibe unten rechts eine Umweltplakette zu befestigen. Auf der Plakette wird neben dem Kennzeichen auch das „E“ eingetragen.
Wie bekomme ich das E-Kennzeichen und was kostet es?
Der Fahrzeughalter kann das Kennzeichen mit E am Ende gleich bei der Zulassung, aber auch erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragen. Es gibt keinen Kostenunterschied für die Zulassung. Die Gebühren betragen rund 30 Euro zuzüglich der Ausgaben für die Nummernschilder.
Für die Zulassung des Elektro- oder Hybridautos benötigt der neue Halter
- Zulassungspapiere des Autos (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- Personalausweis
- Nachweis, dass das Fahrzeug alle wesentlichen Kriterien des EmoG erfüllt (EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung vom Hersteller).
- Nachweis über den Versicherungsschutz (eVB-Nummer)
- Wenn vorhanden, die alten Kennzeichen.
Analog zu herkömmlichen Kennzeichen ist auch das E-Nummernschild unbegrenzt gültig.
Bietet das E-Kennzeichen Vorteile?
Der Vorteil bei einem Kennzeichen für Elektroauto liegt weniger im „E“ als vielmehr in einigen Pluspunkten im täglichen Gebrauch.
Diese Vorteile sind allerdings nicht bundeseinheitlich geregelt. Es liegt bei jeder Gemeinde, welche Vorzüge ein E-Kennzeichen mit sich bringt. Grundsätzlich sind es drei Dinge, die einen Vorteil bieten:
- Der Fahrer darf Parkplätze kostenlos nutzen.
- Es stehen gebührenfreie Ladestationen zur Verfügung.
- Der Fahrer darf die Busspur benutzen.
Um Missverständnisse oder gar Bußgelder zu vermeiden, sollte man aber im Vorfeld mit der Kommune klären, was mit einem Kennzeichen für Elektroautos erlaubt ist und was nicht.
Ein weiterer Vorteil, der allerdings nicht direkt mit dem E-Kennzeichen zu tun hat, ist die Steuerbefreiung für die Fahrzeuge, die berechtigt sind, ein E-Kennzeichen zu tragen. Wurde beziehungsweise wird das Auto in der Zeit zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen, fällt für die Dauer von bis zu zehn Jahren keine Kfz-Steuer an. Wie lange die Steuerbefreiung für das jeweilige Fahrzeug gültig ist, lässt sich auf der Homepage des Zolls nachlesen.
Die Steuerbefreiung bedeutet aber nicht automatisch auch eine Befreiung von der Versicherungspflicht, im Gegenteil. Auch für E-Autos und Hybridfahrzeuge gilt, dass die Zulassung nur erfolgt, wenn der Halter bei der Anmeldung des Wagens den Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung erbringt.
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