Ladeinfrastruktur
Elektrofahrzeuge erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Sie stoßen beim Fahren keine Emissionen aus und schonen damit Umwelt und Klima. Allerdings stellt die Elektromobilität zahlreiche Branchen vor neue Herausforderungen, denn das Konzept umfasst mehr Bausteine als lediglich die Fahrzeuge. Da deren Reichweite begrenzt ist, hat die sogenannte Ladeinfrastruktur einen erheblichen Einfluss auf die Attraktivität von Elektroautos und -motorrädern.
- Was ist unter der Ladeinfrastruktur zu verstehen?
- Aktueller Stand in Deutschland
- Förderung der Ladeinfrastruktur
- Weitere Themen zur Elektromobilität
Das Wichtigste in Kürze
- Neben der Anzahl und der Verbreitung der Ladepunkte berücksichtigt die Ladeinfrastruktur auch die Benutzerfreundlichkeit des Systems.
- Durch die Einführung des Combined Charging Systems (CCS) als Standard können Verbraucher ihr Elektrofahrzeug an jeder Ladestation auftanken.
- Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 ein flächendeckendes Netz aus 15.000 Ladestationen aufzubauen.
Was ist unter der Ladeinfrastruktur zu verstehen?
Im Zusammenhang mit der Elektromobilität nimmt die Ladeinfrastruktur neben den erforderlichen Antriebstechnologien eine zentrale Rolle ein. Schließlich ist es aus Sicht des Kunden von entscheidender Bedeutung, ob er die im Fahrzeug verbaute Batterie einfach und unkompliziert laden kann. Folglich bezieht sich die Ladeinfrastruktur nicht nur auf die Anzahl der vorhandenen Ladesäulen und deren Verteilung. Es geht ebenso darum, dem Verbraucher ein benutzerfreundliches System bereitzustellen. Dieses zeichnet sich durch einen ungehinderten Zugang, eine kurze Ladedauer und ein einheitliches Bezahlsystem aus.
Aktueller Stand der Ladeinfrastruktur in Deutschland
Laut einer Erhebung des Bundesverbands für Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gab es in Deutschland im Dezember 2018 etwa 16.100 Ladepunkte. Der Anteil an sogenannten Schnellladern betrug rund 12 Prozent. Der Verband erfasste jedoch nicht nur die Ladesäulen im öffentlichen Raum, sondern auch Ladepunkte auf Privatgelände, sofern dieses der Öffentlichkeit zugänglich ist – beispielsweise Parkhäuser oder Supermarkt-Parkplätze. Verschiedene Apps und zahlreiche Websites zeigen den Standort der nächstgelegenen Ladesäule an.
Um die Verfügbarkeit von Ladestationen weiter zu erhöhen, fand das Bundesverkehrsministerium beispielsweise mit der Autobahn Tank & Rast GmbH die Übereinkunft, auf den 400 an den Bundesautobahnen befindlichen Raststätten des Unternehmens Schnellladesäulen und Parkplätze für Fahrzeuge mit Elektromotor einzurichten.
Die meisten Ladevorgänge finden jedoch direkt am Wohnort oder Arbeitsplatz statt. Um eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur zu schaffen, ist es daher ebenso ein Ziel der Bundesregierung, für eine intelligente Netzintegration der Fahrzeuge zu sorgen. So muss die Elektromobilität zukünftig auch beim Bau-, Wohneigentums- sowie Mietrecht bedacht werden. Vor allem ältere Gebäude verfügen oftmals nicht über die technischen Voraussetzungen für eine Ladesäule oder eine sogenannte Wallbox.
Laden an jeder Säule dank Combined Charging System
Am 17. März 2016 trat die Ladesäulenverordnung in Kraft. Mit dieser erklärte die Bundesregierung das Combined Charging System (CCS) zum Standard für neue Ladepunkte. Das CCS ermöglicht das Laden der Batterie sowohl an Normalladesäulen als auch an Schnellladestationen. Verbraucher müssen sich seitdem keine Gedanken mehr darüber machen, über welchen Stecker ihr Elektrofahrzeug verfügt. Seit Ende 2017 gilt die Richtlinie in der gesamten Europäischen Union. Auch in den USA konnte sich das System etablieren.
Förderung der Ladeinfrastruktur durch die Regierung
Die Nationale Plattform Elektromobilität (NPE) hat für das Jahr 2020 einen Bedarf von 70.000 Ladepunkten sowie 7.100 Schnellladesäulen prognostiziert. Das Ziel der Bundesregierung bis dahin fällt mit 15.000 Ladestationen wesentlich niedriger aus. Um diese Planungen zu erreichen, hat das Bundeskabinett im Mai 2016 ein Förderprogramm für die Elektromobilität ins Leben gerufen. Das 300 Millionen Euro umfassende Paket beinhaltet auch eine anteilige Finanzierung für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Dabei unterstützt der Bund sowohl Privatpersonen als auch Städte und Gemeinden.
Die Förderung bezieht sich auf Normalladepunkte mit einer Leistungsgrenze von 22 Kilowatt sowie auf Schnellladesäulen, die mehr als 22 Kilowatt liefern. Zusätzlich unterstützt die Regierung den Anschluss ans Nieder- beziehungsweise Mittelspannungsnetz.
In den ersten zwei Förderrunden gingen mehr als 3.000 Anträge für insgesamt knapp 16.000 Ladestationen ein, wodurch sich die Anzahl der vorhandenen Ladepunkte innerhalb eines kurzen Zeitraums mehr als verdoppelte. Im November 2018 veröffentlichte die Bundesregierung einen dritten Förderaufruf, auf den mehr als 1.000 weitere Anträge folgten.
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