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Betriebshaftpflicht für Apotheken

  • Optimaler Schutz für Ihr Gewerbe
  • Unverbindlich und kostenlos
  • Unabhängiger Versicherungsvergleich - Erstinformation

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Rundum-Versicherungsschutz für Ihre Apotheke

Jeder, der sich als Apotheker selbstständig machen möchte, benötigt eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht für Apotheken. Fehlt der Versicherungsschutz, kann dies die Approbation kosten. Darüber hinaus schützt eine Betriebshaftpflichtversicherung Sie und Ihre Mitarbeiter vor den Schadensansprüchen der Kunden und Betroffenen – beispielsweise nach dem Verkauf eines falschen Medikaments. Auf Verivox können Sie schnell und zuverlässig verschiedene Tarife vergleichen und den passenden für Ihre Apotheke auswählen.

Inhalt dieser Seite
  1. Apotheken-Betriebsaftpflicht vergleichen
  2. Notwendigkeit einer Betriebshaftpflicht
  3. Risiken und Deckungsumfang
  4. Ergänzende Versicherungsleistungen
  5. Höhe der Deckungssumme
  6. Kosten für Apotheker
Das sagen unsere Kunden über uns
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Passende Apotheken-Betriebshaftpflichtversicherungen finden

Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung variieren je nach Leistungen, dem Gewerbe und nach Versicherer. Mit dem Verivox-Tarifvergleich können Sie sich kostenlos beraten lassen und den passenden Anbieter für die Betriebshaftpflichtversicherung Ihrer Apotheke wählen.

  1. Tragen Sie einfach Ihre Betriebsart im Betriebshaftpflicht-Rechner ein und geben Sie ein paar Eckdaten zu Ihrer Tätigkeit an.
  2. Verivox sucht anhand Ihrer Angaben die besten Angebote aus unserer Datenbank für Sie heraus.
  3. Wählen Sie anschließend den gewünschten Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen aus und schließen Sie diesen bequem online ab.

Zum Vergleich

Tipp: Persönliche Beratung

Der Tarifvergleich von Verivox ist für Sie komplett kostenlos und risikofrei. Sind Sie sich nicht sicher, welche Betriebshaftpflicht für Sie die Passende ist? Dann nutzen Sie einfach unsere kostenlose Kundenhotline 089 / 716 772 930 und lassen Sie sich von unseren Betriebshaftpflicht-Experten unverbindlich beraten.

Warum ist eine Betriebshaftpflichtversicherung notwendig?

Als Ansprechpartner und Berater für Medikamente und Behandlungen sind Apotheker wichtige Vertrauenspersonen für Kunden und Patienten. Dabei tragen sie eine hohe Verantwortung, denn schon eine Verwechslung von Medikamenten oder eine falschen Beratung können für die Betroffenen gesundheitliche Folgen haben. Kommen Personen oder Sachgegenstände durch die betriebliche Tätigkeit oder die erzeugten oder verkauften Produkte zu Schaden, haftet der Inhaber der Apotheke in voller Höhe mit seinem eigenen oder dem Unternehmensvermögen. Stellen die Betroffenen eine Entschädigungsforderung, können dadurch hohe Kosten entstehen.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt in diesen Fällen Inhaber sowie die Mitarbeiter und Betriebsangehörige einer Apotheke gleichermaßen vor Schadensansprüchen durch Dritte. Sie prüft die Schadensforderungen und kommt für den gesamten oder einen Teil des Schades auf – je nach Deckungssumme. Bei unberechtigten Ansprüchen unterstützt sie, diese abzuwenden. Viele Versicherer bieten zudem ein Rundum-Paket inklusive Pharmahaftpflicht an.

Wovor schützt die Betriebshaftpflichtversicherung?

Diese vier Haftungssachverhalte sind für Apotheken besonders wichtig:

  • Das Schadensersatzpflichtgesetz nach § 823 BGB regelt allgemein die Schadensersatzpflicht, nach der der Verursacher für einen fahrlässig oder vorsätzlich entstandenen Schaden an einer Person oder seinem Eigentum aufkommen muss.
  • Die Produkthaftpflicht nimmt denjenigen in die Verantwortung, der ein Produkt verkauft, durch das ein Dritter einen Schaden erleidet.
  • Die Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz (§ 84 bis 94) nimmt Apotheker als Hersteller von Medikamenten in die Haftungspflicht.
  • Im Rahmen des Umwelthaftungsgesetzes muss der Apotheker für Umweltschäden aufkommen, die durch seinen Betrieb verursacht wurden.

Deckungsumfang: Diese Risiken werden abgesichert

Es ist also nur nachvollziehbar, dass ein Apotheker ohne Betriebshaftpflichtversicherung enormen Schadensersatzforderungen gegenüberstehen kann. Das Betreiben einer Apotheke weist dabei zusätzliche Risiken auf wie:

  • die Verblisterung (Verwechslung von Medikamenten)
  • Abgabe von Methadon und ähnlichen Mitteln an Suchtpatienten (Substitutionstherapie)
  • Kosten für den Rückruf von Arzneimitteln
  • Fehlerhafte Vergabe von oder mangelnde Beratung bei Kontrazeptiva und Notfallkontrazeptiva („Pille danach“), die zu einer ungewollten Schwangerschaft einer Kundin führen.
  • Die Versorgung von Senioren- und Pflegeheimen mit Medikamenten und deren Portionierung.

Durch diese und weitere Risiken können folgende Schäden entstehen

Personenschäden

Im Fokus der Betriebshaftpflichtversicherung für Apotheker stehen immer die Personenschäden. Aus diesem Grund bedarf es auch einer höchstmöglichen Deckungssumme. Personenschäden können zum Beispiel auftreten, wenn ein Medikament vertauscht wird und der Empfänger mit extremen Nebenwirkungen auf dieses reagiert. Apotheken mischen Rezepturen auch selbst. Der Apotheker kann nie ausschließen, dass einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter in diesem Zusammenhang ein Fehler unterläuft. Dies stellt einen klassischen Haftungsgrund im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes dar, ohne dass noch ein Dritter involviert ist. Denn als Arbeitgeber haftet er auch für Fehler, die seinen Angestellten im Rahmen ihrer Tätigkeit unterlaufen.

Wichtig ist, dass die Betriebshaftpflicht einen Haftungsausschluss nach § 84 Arzneimittelgesetz beinhaltet. Da der Apotheker als pharmazeutischer Hersteller nach dem Arzneimittelgesetz § 4 Absatz 18 selbst Medikamente erzeugt, ist die Pharmahaftpflicht als Erweiterung für ihn sogar verpflichtend.

Sach- und unechte Vermögensschäden

Sachschäden können beispielsweise entstehen, wenn ein Mitarbeiter der Apotheke ein Medikament ausliefert und in der Wohnung des Patienten etwas beschädigt.

Vermögensschäden zählen zwar zu den seltenen Risiken eines Apothekenbetriebes, sind aber ebenfalls nicht auszuschließen. Wenn ein Kunde aufgrund der falschen Medikation nicht arbeiten kann, muss der Apotheker beispielsweise für die Lohnausfälle aufkommen. Diese sogenannten unechten Vermögensschäden werden von der Betriebshaftpflicht übernommen. Für echte Vermögensschäden kommt dagegen die Berufshaftpflichtversicherung auf.

Umweltschäden

Auch Umweltschäden sind in einer Betriebshaftpflichtversicherung in der Regel mitversichert. Diese können beispielsweise entstehen, wenn Giftstoffe oder Stoffe zur Medikamentenherstellung unsachgemäß entsorgt werden oder wenn eine Ölheizung für die Apotheke genutzt wird, und Öl aus dem Tank in das Grundwasser gelangt.

Haftung im Rahmen der Räumlichkeiten

Die Haftung eines Apothekers ergibt sich aber nicht nur aus der direkten Berufstätigkeit, wie das Umweltschadenrisiko belegt. Wurde der Fußboden in der Apotheke frisch gewischt und ein Kunde rutscht auf dem feuchten Boden aus und verletzt sich, greift ebenfalls die Schadensersatzpflicht.

Passive Rechtsschutzversicherung inklusive

Bevor es jedoch im Schadensfall zu einer Regresszahlung kommt, nimmt die Haftpflichtversicherung die Aufgaben einer passiven Rechtsschutzversicherung wahr. Sie prüft zunächst, ob dem Apotheker tatsächlich schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann. Sind die Forderungen zu hoch oder nicht gerechtfertigt, ficht die Versicherung die Schadensforderung für den Versicherten an. Erst wenn die Regressforderung unzweifelhaft ist, kommt es zum Leistungsfall.

Ergänzende Versicherungsleistungen

Neben den Hauptschäden können als Zusatzversicherungen noch weitere Schäden und Risiken durch die Betriebshaftpflicht versichert werden.

Inhaltsversicherung: Versicherung des Geschäftsinhalts der Apotheke

Als sinnvolle Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung bietet sich die Inhaltsversicherung an. Diese umfasst Schäden an der Einrichtung und dem Warenbestand durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl sowie Sturm und Hagel. Die Versicherung kommt in diesen Fällen für die Kosten der Wiederbeschaffung und der Reparatur des Inventars auf.

Bei der Inhaltsversicherung sollten Apotheker prüfen, ob die Zusatzleistung auch für Schäden an verdorbenen Waren und Medikamenten aufkommt, die beispielsweise im Zuge eines Stromausfalls nicht gekühlt werden konnten.

Berufsrechtsschutzversicherung: Wie sinnvoll ist sie?

Kaum ein Apotheker steht allein hinter seinem Tresen. Kommt es zu einer nicht einvernehmlichen Trennung von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin, ist ein Prozess vor dem Arbeitsgericht nicht auszuschließen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt dann die Kosten. Gleiches gilt, wenn der Apotheker in einen Rechtsstreit vor einem Sozialgericht verwickelt wird oder eine Klage in Steuersachen droht. Eine Rechtsschutzversicherung sorgt für Augenhöhe, auch bei wirtschaftlicher Ungleichheit.

Ertragsausfallversicherung

Muss der Apotheker seine Geschäftsräume nach einem Wasser- oder Feuerschaden unverschuldet schließen, drohen ihm Umsatzeinbußen – im schlimmsten Falle führt das zur Insolvenz. Die Ertragsausfallversicherung zahlt dann für die entgangenen Gewinne sowie für die laufenden Kosten wie Löhne und Miete. Auch die Anmietung neuer Verkaufsräume wird in der Regel übernommen.

Weitere nützliche Versicherungen für Apotheker

Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler

Berufsunfähigkeitsversicherung

Sichern Sie sich im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls vor der Berufsunfähigkeit ab.

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Günstige Krankenversicherung für Selbstständige und Gewerbetreibende finden.

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Höhe der Deckungssumme

Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung, bis zu der die Kosten für Schäden übernommen werden, gibt es für Betriebshaftpflichtversicherungen nicht. Die Höhe der Schadenszahlungen richtet sich vor allem nach den zu erwartbaren Risiken und dem Umfang des Versicherungsschutzes. Empfohlen wird eine Pauschale von mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Gerade Erstere können mitunter in sechs- bis siebenstelligen Schadensersatzforderungen enden. Je nach Tarif werden auch Selbstbeteiligungen – Kosten, die der Betreiber der Apotheker selbst übernimmt –, bis zu einer bestimmten Höhe vereinbart. Lediglich bei der Produkthaftpflicht sind die Deckssummen gesetzlich vorgeschrieben. Um diesen gesetzlichen Ansprüchen gerecht zu werden, ist für pharmazeutische Unternehmen eine Deckungsvorsorge von 120 Millionen Euro notwendig.

Kosten einer Betriebshaftpflicht für Apotheken

Einen Pauschalpreis für Betriebshaftpflichtversicherungen gibt es nicht, da die Kosten individuell anhand der Geschäftsdaten des Betriebs und den Leistungen ermittelt werden. In die Prämienkalkulation spielen folgende Faktoren mit hinein:

  • der jährliche Umsatz
  • die Anzahl der Mitarbeiter
  • Beginn der selbstständigen Tätigkeit als Apotheker
  • Höhe der Versicherungssumme
  • mögliche Selbstbeteiligung
  • Tätigkeiten und mögliche Risiken

Grundsätzlich gilt, je höher die Schäden von der Versicherung abgesichert sind und je mehr Zusatzleistungen darin enthalten sind, desto teurer kann die Betriebshaftpflicht werden. Mit welcher Prämienhöhe Sie genau rechnen müssen, erfahren Sie im kostenlosen Tarifvergleich auf Verivox.de.

Tipp: Kosten steuerlich absetzen

Die Beiträge einer Betriebshaftpflichtversicherung gehöhren zu den Betriebsausgaben eines Unternehmens und lassen sich somit in der Steuererklärung angeben. Dadurch können Apothekenleiter gleichzeitig die Umsatzsteuerlast reduzieren.

Verivox-Versicherungsberatung

Auf Verivox können Sie schnell und übersichtlich verschiedene Betriebshaftpflichtversicherungen vergleichen. Um die passende für Ihre Apotheke zu finden, stehen Ihnen unsere Versicherungsberater von Verivox zu Verfügung. Gern beantworten wir Ihre Fragen rund um die Tarife, Zusatzleistungen und unterstützen Sie bei der Antragsstellung. Rufen Sie uns einfach unter der kostenlosen Hotline an.

089 716 772 930

089 716 772 930

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr

Häufig gestellte Fragen

Laut den Heilberufe-Kammergesetzen der Länder und der Berufsordnung ist für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit eines Apothekers eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Dabei kann es sich um eine Betriebshaftpflicht oder eine Berufshaftpflichtversicherung handeln. Letztere schützt nur den Apotheker selbst vor Haftung; eine Betriebshaftpflichtversicherung schließt dagegen die Mitarbeiter eines Apotheken-Betriebs mit in den Haftungsschutz ein. Auch für andere medizinische Berufe, die eine hohe Verantwortung gegenüber Menschen tragen wie Ärzte, Pfleger, Krankenschwestern oder Hebammen, ist eine Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Generell ist für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende eine Berufs- oder eine Betriebshaftpflichtversicherung für den gesamten Betrieb empfehlenswert.

Wächst ein Unternehmen an Mitarbeitern, übt es andere Tätigkeiten aus oder nimmt es neue Produkte ins Portfolio auf – zum Beispiel bei Apotheken die Herstellung eigener Salben und Cremes – steigt auch das Risiko, sodass unter Umständen eine höhere Deckungssumme erforderlich ist. In diesen Fällen können Betreiber mit dem Versicherer einen neuen Tarif aushandeln. Auch dabei lohnt es sich, die neuen Tarifanpassungen mit Angeboten anderer Versicherer zu vergleichen. Denn womöglich bieten diese ein günstigeres oder passenderes Produkt an. Achten Sie beim Wechsel auf einen nahtlosen Übergang der Versicherungen.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündbar. Einige Tarife haben jedoch eine Mindestvertragslaufzeit von ein bis drei Jahren, die Kunden zusätzlich einhalten müssen. Das genaue Datum geht aus den Unterlagen zur Police hervor. Verpassen Sie die Kündigungsfrist, wird der Vertrag meist um ein weiteres Jahr verlängert. Sonderkündigungen sind möglich, wenn der Versicherer die Prämie erhöht, ohne die Leistungen anzupassen. Wer sein Gewerbe abmelden möchte, sollte den Versicherer darüber informieren, damit auch die Versicherung zum Abmeldedatum endet.

Mehr rund um Versicherungen

  • In Deutschland gibt es keine Pflicht für Hausbesitzer, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Falls Sie Ihr Haus über eine Kreditfinanzierung bauen oder kaufen, kann die Bank den Abschluss einer Gebäudeversicherung allerdings zur Bedingung für die Gewährung des Darlehens machen.

  • Grundsätzlich ist zwischen der Kfz-Haftpflicht, der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung zu unterscheiden.

    Die Haftpflicht benötigen Sie, weil der Gesetzgeber es im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) vorschreibt. Sie können in Deutschland kein Auto zulassen, ohne dass es in der Haftpflicht versichert ist. Der Nachweis gilt als erbracht, sofern Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorlegen können. Wenn Sie die Haftpflicht einmal nicht bezahlen, legt die Zulassungsbehörde Ihnen das Auto still. Hintergrund ist, dass kein Opfer eines Verkehrsunfalls auf den Schäden sitzenbleiben soll. Die Haftpflicht springt ein, wenn Sie einen Unfall verursachen oder zumindest eine Teilschuld tragen. Dann zahlt die Versicherung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden an Dritten bis zur vereinbarten Versicherungssumme und in dem Umfang, wie Sie dafür haften. Die Kfz-Haftpflicht kommt folglich für gegen den Fahrzeughalter gerichtete Schadensersatzansprüche Dritter auf.

    Im Unterschied zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer Kaskoversicherung freiwillig. Die Kaskoversicherung reguliert Schäden an Ihrem Fahrzeug. Es wird unterschieden zwischen einer Teilkasko-und einer Vollkaskoversicherung. Während eine Teilkaskoversicherung durch Brand, Explosion, Diebstahl, Wild, Marderbisse, Glasbruch, Kurzschluss oder Unwetter verursachte Fahrzeugschäden deckt, übernimmt die Vollkaskoversicherung zusätzlich die Absicherung von Schäden, die durch Vandalismus, Fahrerflucht oder einen selbstverschuldeten Unfall an Ihrem Fahrzeug entstehen können.

  • Eine Wohngebäudeversicherung gilt für alle im Versicherungsschein aufgeführten Gebäude einschließlich daran anschließender Terrassen sowie Balkone.

    Zum Gebäude gehören neben der Bausubstanz alle fest verbauten Bestandteile des Hauses wie Sanitär- und Heizungsanlagen, Fliesen oder die maßgefertigte Einbauküche. Der Versicherungsschutz umfasst außerdem Gebäudezubehör wie Müllboxen und die Briefkasten- und Klingelanlage.

    Damit auch Ihre Garage über die Wohngebäudeversicherung abgesichert ist, geben Sie diese beim Vertragsabschluss mit an.

  • Üblicherweise sind in der Wohngebäudeversicherung die folgenden Gefahren versichert:

    • Feuer (Dazu gehören auch Blitzschlag und Überspannung durch Blitz.)
    • Leitungswasser (zum Beispiel Bruchschäden an Rohren im Gebäudeinneren)
    • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel

    Bei Bedarf können Sie weitere Risiken mitversichern, zum Beispiel:

    • Elementarschäden wie Rückstau, Überschwemmung oder Erdbeben
    • Graffitischäden
    • Grundstücksbestandteile wie Gehwegbefestigungen und Beleuchtungsanlagen sowie freistehende Nebengebäude wie Gartenhaus, Garage oder Hundezwinger
    • Photovoltaikanlagen
    • Rohrleitungen auf dem Grundstück oder darüber hinaus

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Team bei einer Besprechung

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