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Betriebshaftpflicht für ambulante Pflegedienste

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Beruflich abgesichert – Tarife für ambulanten Pflegedienste

In Deutschland ist eine Betriebshaftpflicht für einen ambulanten Pflegedienst notwendig, um die Kassenzulassung zu erhalten. Dabei ist es irrelevant, ob der Inhaber des ambulanten Pflegedienstes allein tätig ist oder Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt. Durch den Fokus auf die medizinische Arbeit mit Menschen muss die Betriebshaftpflichtversicherung zudem berufsspezifische Risiken einschließen. Welche das sind und wie Sie eine passende Versicherung finden, erfahren Sie auf Verivox.

Inhalt dieser Seite
  1. Betriebshaftpflicht für ambulante Pflege vergleichen
  2. Betriebshaftpflicht erklärt
  3. Welche Risiken sind abgesichert?
  4. Höhe der Deckungssumme
  5. Kosten einer Betriebshaftpflicht
  6. Zusatzpolicen für Pflegedienste
Das sagen unsere Kunden über uns
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Betriebshaftpflicht für ambulante Pflege vergleichen

Wie bei privaten Versicherungen unterscheiden sich auch die Leistungen und Kosten für Betriebshaftpflichtversicherungen voneinander. Mit dem Verivox-Tarifvergleich können Sie kosten- und risikofrei nach einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung für Ihren ambulanten Pflegedienst suchen. So geht’s:

  1. Geschäftsdaten eingeben: Geben Sie in den Rechner zunächst Ihr Tätigkeitsfeld und den gewünschten Versicherungsumfang ein. Tragen Sie dann Eckdaten zu Ihrem Betrieb, zum Versicherungsbeginn, Tätigkeitsbereich sowie Angaben zum Leistungsumfang und zu Vorversicherungen ein.
  2. Tarife vergleichen: Im Anschluss sucht der Rechner aus der Verivox-Datenbank passende Angebote für Sie heraus. Deren Leistungsumfang und Prämienkosten können Sie direkt miteinander vergleichen. Fordern Sie entweder ein unverbindliches E-Mail-Angebot an oder lassen Sie sich telefonisch von unseren Versicherungsexperten beraten.
  3. Versicherung abschließen: Haben Sie eine passende Betriebshaftpflichtversicherung gefunden, dann können Sie direkt aus dem Rechner heraus einen Antrag stellen und die Versicherung online abschließen.

Zum Vergleich

Telefonische Beratung

Sie wissen nicht, welche Betriebshaftpflicht für Ihren Betrieb passend ist? Dann lassen Sie sich von unseren Experten unverbindlich beraten. Wir stehen gern für Ihre Fragen rund um die Versicherung und den Antragsprozess unter der kostenlosen Hotline zur Verfügung.

089 716 772 930

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Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Inhaber, Mitarbeiter, Leihmitarbeiter und Betriebsangehörige eines Betriebs gleichermaßen vor Schadensansprüchen durch Dritte. Kommen Personen oder Sachgegenstände durch die betriebliche Tätigkeit oder die erzeugten Produkte zu Schaden, haftet der Inhaber des Betriebs in voller Höhe mit seinem eigenem oder dem Unternehmensvermögen. Durch die Entschädigungsforderungen können hohe Kosten entstehen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt für den gesamten oder einen Teil des Schadens auf. Des Weiteren unterstützt Sie den Betrieb dabei, unberechtigte Schadensansprüche abzuwenden.

Was leistet eine Betriebshaftpflicht?

Grundsätzlich leistet eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht auf Zuruf. Im Schadensfall prüft sie zunächst, ob eine Haftpflicht besteht und inwieweit die Höhe der Forderungen angemessen ist. Berechtigte Ansprüche werden entsprechend der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. Sind die Forderungen zu hoch oder nicht gerechtfertigt, ficht die Versicherung die Schadensforderung für den Versicherten an. Sie nimmt in diesem Zusammenhang die Aufgaben einer passiven Rechtsschutzversicherung wahr.

Welche Risiken sichert die Betriebshaftpflicht für ambulante Pflegedienste ab?

In der ambulanten Pflege spielen vor allem Personenschäden eine Rolle. Dementsprechend sollte die Police spezielle Risiken abdecken, die mit der Versorgung und Betreuung von Pflegebedürftigen Zuhause und in Wohngruppen einhergehen. Dazu gehören die folgenden Aufgabenfelder:

  1. Pflegerische Leistungen wie Körperpflege (auch Massagen), Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit (Heil-, Kranken- und Sportgymnastik), Hilfe bei der Orientierung
  2. Ärztlich verordnete Pflegeleistungen: Darunter fallen häusliche Krankenpflegedienste nach § 37 SGB V wie die Vorbereitung und Vergabe von Medikamenten, Wundversorgung, Verbands- oder Kathederwechsel, aber auch das Messen von Blutdruck und Blutzucker.
  3. Dienstleistungen und Organisation wie Einkaufshilfen, Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags, Hilfe bei der Haushaltsführung sowie die Beratung der Angehörigen

Die genannten Aufgabenbereiche bergen bereits „Grundrisiken“ für Pflegekräfte. Ein ambulanter Intensivpflegedienst benötigt darüber hinaus zusätzliche Absicherungen für intensivmedizinische Versorgunstätigkeiten, wie beispielsweise:

  • Überwachung der Körperfunktionen
  • Patientenversorgung mit künstlicher Ernährung (parental oder enteral)
  • Schmerztherapien
  • kleine invasive Eingriffe
  • ggf. Sterbebegleitung und psychologische Betreuung

Risiko durch Personen- und Sachschäden

Die Betreuung von Pflegebedürftigen stellt eine anspruchsvolle Tätigkeit dar. Auf der anderen Seite stehen Pflegekräfte unter einem enormen Zeitdruck. Fehler können beim besten Willen nicht ausgeschlossen werden. Schon durch kleine Unachtsamkeiten können die Patienten Schaden nehmen. Kommt es zum Beispiel bei der Körperpflege oder bei Bewegungsübungen durch den Pfleger oder der Pflegerin zu Unfällen – der Patient stürzt und verletzt sich – oder unterlaufen ihm Fehlern bei der Medikamentenvergabe, besteht unter Umständen ein Haftungsgrund und es kann zu Schadensersatzansprüchen laut Paragraf 823 BGB kommen. Gleiches kann auch passieren, wenn eine Wundversorgung nicht erfolgreich verläuft.

Wenn Angehörige deshalb eine Schmerzensgeldklage anbringen, kann es für den Pflegedienstinhaber teuer werden. Denn die Folgebehandlungen, Schmerzensgelder sowie Dienstausfälle verursachen hohe Kosten mitunter bis in den Millionenbereich.

Neben den Personenschäden besteht auch bei Sachschäden ein spezielles Risiko. Pflegedienste verfügen normalerweise über die Schlüssel zum Haus und zur Wohnung des Patienten. Angenommen, der Patient wohnt in einem Wohnheim mit Schließanlage. Verliert der Mitarbeiter des Pflegedienstes den Schlüssel, muss die Schließanlage ausgetauscht werden. Je nach Größe der Anlage kann dies ein Betrag sein, der vier- bis fünfstellig wird.

In den genannten Fällen ist die Betriebshaftpflichtversicherung ein notwendiger, unverzichtbarer Schutz für den Betreiber einer ambulanten Pflege und seine Mitarbeiter.

Unser Tipp

Das Schlüsselrisiko kann auch in der privaten Haftpflichtversicherung der Pfleger mit aufgenommen werden. Geht der Schlüssel verloren und müssen im Zuge dessen Schlösser ausgetauscht werden, zahlt das in der Regel die Versicherung.

Höhe der Prämie und Versicherungssumme

Die Versicherungs- oder auch Deckungssumme gibt die Höhe an, bis zu der die Betriebshaftpflichtversicherung Kosten für Schadensfälle und Ersatzleistungen jährlich übernimmt. Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung gibt es für Betriebshaftpflichtversicherungen nicht. Stattdessen werden die Prämien auf der Basis der individuellen Geschäftsdaten ermittelt und richten sich nach der Unternehmensart, dem individuellen Bedarf und dem Risiko. Die Berechnungen variieren je nach Versicherer.

In der Regel wird mindestens eine Pauschale von drei Millionen Euro für Personen und Sachschäden empfohlen, da gerade Personenschäden schnell in einer sechs- bis siebenstelligen Schadensersatzforderung enden. Einige Versicherer bieten darüber hinaus Deckungssummen bis zu fünf oder zehn Millionen Euro an. Je nach Tarif werden auch Selbstbeteiligungen – Kosten, die der Betreiber des ambulanten Pflegedienstes selbst übernimmt –, bis zu einer bestimmten Höhe vereinbart.

Was kostet die Betriebshaftpflicht für Pflegedienste?

Schon der Vergleich der Betriebshaftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste auf Verivox.de zeigt, dass sich diese Frage nicht pauschal beantworten lässt. Denn die Kosten für die Betriebshaftpflicht richten sich nach der Art und Größe des Betriebs, der Versicherungssumme und nach den gewählten Zusatzleistungen. Im Einzelnen spielen folgende Punkte in die Kosten hinein:

  • Betriebsgröße
  • das Gründungsjahr
  • Tätigkeitsfelder (Kurzzeitpflege, stationäre Pflege oder Intensivpflege)
  • Tätigkeiten auch außerhalb der EU
  • Zusammenarbeit mit Subunternehmern
  • Anzahl der Niederlassungen
  • Angaben zu Vorversicherungen
  • jährlicher Umsatz
  • mögliche Einschlüsse wie private Haftpflichtversicherung

Eine optionale Selbstbeteiligung wirkt sich ebenfalls auf die Prämie aus. Unser Verivox-Vergleichsrechner ermittelt auf der Basis der Angaben entsprechende Anbieter. Die Höhe der Prämien fällt jedoch bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich aus. Das liegt auch daran, dass die einzelnen Versicherungsunternehmen unterschiedliche Einschlüsse kostenfrei mitversichern, was sich auch wieder auf die Prämie auswirkt.

Zusatzpolicen für ambulante Pflegedienste

Je nach Tätigkeiten und Vorversicherungen des ambulanten Pflegedienstes sind zusätzliche Einschlüsse von Versicherungen sinnvoll oder nicht. Neben Einzelversicherungen bieten einige Versicherer für Betriebe gleich gebündelte Policen im Rahmen einer Gewerbeversicherung an.

Vermögensschadenhaftpflicht als zusätzliche Absicherung

Die Frage nach der Vermögensschadenhaftpflicht ist bei einem ambulanten Pflegedienst durchaus berechtigt. Diese deckt sogenannte echte Vermögensschäden ab, also finanzielle Verluste, die nicht infolge eines Personen- oder Sachschadens entstanden sind. Diese können im Zuge eines Beratungs- oder Abrechnungsfehlers auftreten. Rät der Pflegedienst beispielsweise einen Patienten zu einer Behandlung, durch die sich im Nachhinein der Zustand des Patienten verschlechtert, kann er für diese Falschberatung unter Umständen belangt werden und muss für die Folgekosten oder Schmerzensgelder aufkommen.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung sollte ebenfalls Bestandteil des Versicherungsportfolios sein. Der Berufsrechtsschutz übernimmt die Kosten für Streitigkeiten mit den Ersatzkassen und privaten Krankenversicherungen oder falls es zu Differenzen mit dem Finanzamt kommt. Der Einschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung ist ebenfalls möglich. Wer als Inhaber eines ambulanten Pflegedienstes Mitarbeiter beschäftigt, ist vor einer Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht nie gefeit. Die Kosten für ein solches Verfahren werden ebenfalls übernommen.

Inhaltsversicherung

Betreibt der Pflegedienst neben den ambulanten Tätigkeiten noch eigene Behandlungsräume oder auch lediglich ein Büro oder Lager, kann eine Inhaltsversicherung sinnvoll sein. Diese kommt bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie Einbruchdiebstahl im Rahmen der Deckungssumme für die Kosten für das Inventar, Mobiliar und Vorräte auf. Dabei werden in der Regel auch die Kosten für Lösch- und Aufräumarbeiten und für Neubeschaffungen übernommen.

Häufig gestellte Fragen

In einigen Berufen ist die Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich oder durch die zugehörige Berufskammer vorgeschrieben oder sogar für die Kassenzulassung erforderlich. Das betrifft vor allem Berufe, die sowohl hohe Verantwortlichkeiten gegenüber Personen tragen wie beispielsweise Pfleger, Hebammen, Ärzte und Apotheker oder solche, die hohe Vermögenswerte verwalten oder koordinieren wie Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Ingenieure oder Steuerberater. Generell ist eine Betriebshaftpflicht für alle Unternehmer, Freiberufler und Betriebsinhaber empfehlenswert.

Regulär können Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung immer zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Beachten Sie dabei jedoch die Kündigungsfrist von 3 Monaten sowie gegebenenfalls die Mindestvertragslaufzeit. Eine Sonderkündigung ist möglich, wenn der Versicherer die Prämie erhöht, ohne die Leistungen anzupassen. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.

Möchten Sie Ihr Gewerbe abmelden, informieren Sie Ihren Versicherer darüber. Häufig endet die Versicherung dann zum Datum der Abmeldung.

Ist der Tarif zu teuer oder entspricht er nicht mehr Ihrem Leistungsumfang, können Sie nach einem Tarifvergleich – zum Beispiel auf Verivox – ganz bequem einen neuen Tarif abschließen und Ihre bestehende Versicherung kündigen. Achten Sie darauf, dass keine Versicherungslücke entsteht. Das Startdatum der neuen Versicherung sollte nahtlos an das Enddatum der bestehenden Versicherung anschließen.

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Gewerbeversicherung für Selbstständige

In einer Gewerbeversicherung werden notwendige Versicherungen für selbstständig Berufstätige gebündelt und auf die jeweiligen Tätigkeitsfelder abgestimmt.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, stellt mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung seinen Lebensunterhalt sicher.

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Berufshaftpflichtversicherung für Krankenschwestern

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Die Berufshaftpflicht für Krankenschwestern haftet bei Schadensersatzansprüchen durch Dritte.

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