Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler

Krankenversicherung

  • Top-Anbieter – bis zu 356 Euro sparen

  • Zusatzleistungen – umfassender Überblick
  • Ihr unabhängiger Versicherungsmakler – Erstinformation

Wir konnten Sie mit unserem Know-how und Fachwissen besonders beeindrucken: FOCUS MONEY hat Verivox als das Vergleichsportal mit der höchsten Kompetenz im Versicherungs- und Finanzbereich ausgezeichnet und zum Testsieger 2024 gekürt.

Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.

eKomi Siegel Kundenauszeichnung

Anzeige

Selbstständig oder freiberuflich - Das müssen Sie beachten

Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, müssen Sie hinsichtlich Ihrer Krankenversicherung einige Dinge beachten. In welchem Fall sich eine private Krankenversicherung (PKV) lohnt und wann Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern sollten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Diese Entscheidungen ist sowohl von persönlichen als auch von beruflichen Faktoren abhängig. Um die Leistungen einer GKV Ihren Wünschen und Anforderungen anzupassen, empfiehlt sich zudem eine Krankenzusatzversicherung. Ob Sie sich für eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden - ein Vergleich der angebotenen Tarife lohnt sich in jedem Fall und lässt Sie bares Geld sparen! Mit dem Vergleichsrechner von Verivox finden Sie schnell und unkompliziert den für sie passenden Tarif.

Inhalt dieser Seite
  1. Krankenversicherung für Selbstständige vergleichen
  2. Die Möglichkeiten
  3. Selbstständig ist nicht gleich selbstständig
  4. Krankenversicherung über die Künstlersozialkasse
  5. Krankenversicherung für Selbstständige – privat abgesichert
  6. Freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse
  7. Krankenzusatzversicherung
  8. Krankenversicherungswahl bei nebenberuflich Selbstständigen
  9. Egal ob gesetzlich oder privat – ein Vergleich lohnt sich
  10. Private Krankenversicherung: Vergleich der Tarife
  11. Häufig gestellte Fragen
  12. Das ist Verivox

Krankenversicherung für Selbstständige vergleichen – So funktioniert es

  1. Geben Sie im Rechner Ihr Bundesland, Ihre Berufsgruppe sowie Ihr monatliches Bruttoeinkommen ein.
  2. Ergänzen Sie die Angaben zu Ihrer Person und geben Sie Ihren aktuellen Versicherungsstatus sowie den gewünschten Versicherungsbeginn an.
  3. Vergleichen Sie bequem die ermittelten Tarife. Über die Filtereinstellungen können Sie gezielt Angebote mit Ihren gewünschten Leistungen suchen. Haben Sie sich für einen Anbieter entschieden, fordern Sie einfach Ihr individuelles Angebot an.

Jetzt Vergleich starten

Das sagen unsere Kunden über uns



4.9 von 5

  • 270945

    Bewertungen

  • 96% zufriedene Kunden

  • 100% neutrale Bewertungen




4.8 von 5

  • 43295 Bewertungen
  • insgesamt bei Trustpilot

Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler – Die Möglichkeiten

Wer nicht im Angestelltenverhältnis arbeitet, gilt als selbstständig und ist damit, bis auf wenige Ausnahmen, von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Sozialversicherungen befreit. Seit 2009 gilt in Deutschland jedoch eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für jeden deutschen Staatsbürger. Es stellt sich also die Frage, welche Krankenversicherung für Selbstständige sinnvoll ist. Dafür muss zuerst geklärt werden, ob es sich bei dem Selbstständigen um einen Freiberufler oder einen Gewerbetreibenden handelt. Für beide Varianten der Selbstständigkeit gibt es jeweils unterschiedliche Regelungen der Krankenversicherungspflicht.

Selbstständig ist nicht gleich selbstständig

Das Gesetz unterscheidet bei Selbstständigen die beiden Kategorien Freiberufler und Gewerbetreibende. Die genaue Definition liefert das Einkommenssteuergesetz – genau genommen § 18 EStG. Danach sind alle freiberuflich tätig, die wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische oder unterrichtende beziehungsweise erzieherische Tätigkeiten ausüben. Ebenfalls als freiberuflich gelten Ärzte, Notare, Anwälte, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dolmetscher und viele weitere Berufe. Eine genaue Liste stellt das Finanzamt zur Verfügung. Alle anderen Berufsgruppen müssen zur Ausübung der selbstständigen Beschäftigung ein Gewerbe anmelden und sind somit Gewerbetreibende.

Krankenversicherung über die Künstlersozialkasse

Zählt die selbstständige Tätigkeit zur Freiberuflichkeit, gelten eigene Vorschriften zur Krankenversicherung. Wer zum Beispiel als freischaffender Künstler oder Publizist tätig ist und unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, ist gesetzlich verpflichtet, sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) zu versichern.

Mit dieser Versicherung ist der Freiberufler in das gesetzliche Versicherungssystem eingebunden. Er ist Mitglied der gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Der Freiberufler wählt dazu eine gesetzliche Krankenkasse, über die er versichert ist. Die Beiträge erhält allerdings die Künstlersozialkasse. Die Höhe der Zahlungen bemisst sich über das zu erwartende monatliche Einkommen.

Vorteile der Künstlersozialkasse

Wer bei der Künstlersozialkasse versichert ist, genießt alle Vorteile, die ein gesetzlich Versicherter hat. Dazu zählen Ersatzleistungen bei Mutterschaft, wie zum Beispiel das Mutterschaftsgeld. Außerdem wird auch das Krankengeld ab dem 43. Tag bei fortlaufender Erkrankung gezahlt. Auch eine kostenfreie Familienversicherung ist möglich. Der Beitrag, den bei Angestellten der Arbeitgeber trägt, übernimmt die KSK für den Freiberufler.

Auch Gewerbetreibende müssen in die KSK

Die Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse ist aber nicht an den Terminus "freiberuflich" gebunden. Auch gewerbetreibende Künstler müssen sich bei der KSK versichern, solange ihre überwiegende Arbeit künstlerisch ist und sie unter der JAEG liegen. Wer zwar freiberuflich, aber nicht als Künstler arbeitet, ist in seiner Krankenversicherungswahl frei und hat somit dieselben Wahlfreiheiten wie ein Gewerbetreibender.

Krankenversicherung für Selbstständige – privat abgesichert

Ein Gewerbetreibender oder Freiberufler, der nicht künstlerisch tätig ist, kann sich aussuchen, ob er lieber im gesetzlichen Versicherungssystem bleiben möchte oder zu einer privaten Krankenkasse wechselt. Die private Krankenversicherung (PKV) bietet meistens attraktive Leistungen zu niedrigen Beiträgen in jungen Jahren. Allerdings steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter an. Damit dieser Beitragsanstieg nicht zu drastisch ausfällt, bilden die privaten Krankenversicherer entsprechende Altersrückstellungen.

Gut zu wissen!

Seit einigen Jahren müssen die privaten Krankenkassen auch einen sogenannten Basistarif anbieten. Hier darf der monatliche Beitrag nicht höher liegen als bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Versicherte erhält dafür auch nur die Leistungen, die ein gesetzlich Versicherter erhalten würde.

Auch eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse ist möglich

Selbständige können sich auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Privat versicherte Selbstständige können nur dann zurück, wenn sie mindestens zwölf Monate lang eine nichtselbständige Beschäftigung aufnehmen, bei der das Arbeitsentgelt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Für Studenten gibt es eine Ausnahme: Wenn sie während ihres Studiums privat versichert waren, können sie sich im Anschluss problemlos für die gesetzliche Variante entscheiden.

Manchmal gibt es gute Gründe, sich freiwillig bei der GKV abzusichern. Dazu kann zum Beispiel das fortgeschrittene Alter bei Versicherungsbeginn zählen. Denn nur wer jung in eine private Krankenversicherung einzahlt, hat den Vorteil niedriger Beiträge. Wer eine Familie hat, muss bei einer privaten Krankenversicherung jedes Familienmitglied einzeln versichern. Ist der Partner nicht berufstätig und sind mehrere Kinder vorhanden, kann es schnell kostspielig werden. Für Familien mit nur einem Verdiener lohnt sich also ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Versicherungsschutz erweitern durch eine Krankenzusatzversicherung

Wer aus den genannten Gründen gesetzlich versichert bleiben möchte, kann mit einer Zusatzversicherung seinen Schutz erweitern. Besonders interessant für Selbstständige ist das Krankentagegeld. Zahlen die Versicherten den normalen Beitragssatz, besteht ein Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag. Während in der Regel der Arbeitgeber zuvor Lohnfortzahlungen leistet, stehen Selbstständige oft vor einem finanziellen Dilemma. In einer Krankentagegeld-Versicherung können Zahlungen jedoch bereits ab dem 4. Krankheitstag vereinbart werden.

Desweiteren können folgende Leistungen in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden:

  • Ambulante Zusatzversicherung
  • Krankenhauszusatzversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Auslangszusatzversicherung
  • Vorsorgeversicherungen
  • Brillenzusatzversicherung
  • Behandlungen durch Heilpraktiker und alternative Medizin

Krankenversicherungswahl bei nebenberuflich Selbstständigen

Wer eine selbstständige Tätigkeit lediglich im Nebenberuf ausübt, muss sich bei der Wahl seiner Krankenkasse nach dem Hauptberuf richten. Befindet sich der Betreffende im Angestelltenverhältnis, gilt zunächst die gesetzliche Krankenversicherungspflicht bis zur JAEG.

Das gilt aber nur, solange die ausgeübte nebenberufliche Beschäftigung nicht mehr als 30 Wochenstunden beträgt. Spätestens dann gilt der Versicherte als hauptberuflich selbstständig. Neben der Anzahl an Stunden werden auch die Einnahmen durch die nebenberufliche Tätigkeit geprüft. Versicherte sollten sich vorab beraten lassen, ob ihre Beschäftigung als nebenberuflich gilt. In jedem Fall muss die Krankenversicherung über Dauer und Einnahmen der Nebentätigkeit informiert werden. Freischaffende Künstler müssen sich nur bei der KSK versichern, wenn die künstlerische Tätigkeit bei der Ausübung des Berufes überwiegt.

Egal ob gesetzlich oder privat – ein Vergleich lohnt sich

Entscheiden sich Versicherte für eine PKV, sollten sie vorab einen Vergleich starten. Die Beitragshöhe und der Leistungsumfang unterscheiden sich oft enorm. Im Onlinerechner von Verivox können Sie die Leistungen und Kosten der einzelnen Versicherer direkt miteinander vergleichen.

Obwohl sich die Beiträge bei der GKV nur im Zusatzbeitrag unterscheiden, gibt es dennoch Unterschiede im Angebot. Um Mitglieder für die eigene Krankenkasse zu gewinnen, bieten Versicherer neben dem gesetzlichen Leistungskatalog oft attraktive Zusatzleistungen.

Private Krankenversicherung: Vergleich der Tarife

Private Krankenversicherung

  • Wünsche und Präferenzen festlegen und in wenigen Schritten zum passenden Leistungspaket
  • Transparenter Marktvergleich in der Fachberatung nach Ihren individuellen Vorgaben
  • Unverbindliches Angebot erhalten
  • Bis zu 613,96 €/Monat sparen

    Beispielberechnung:
    Freiberufler
    Alter: 27
    Mehrbettzimmer
    SB: 1.000 €
    Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)

  • Über 3000 Tarifkombinationen

  • Schnell und einfach

Häufig gestellte Fragen

Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung sind abhängig vom monatlichen Einkommen. Selbstständige mit einem sehr guten Verdienst zahlen mit Anspruch auf Krankengeld mindestens 800 Euro für die gesetzliche Krankenversicherung. Daher empfiehlt sich für sehr gut verdienende Selbstständige eher die private Krankenversicherung. Hier ist der Beitrag von verschiedenen persönlichen Faktoren abhängig. Ein Vergleich der Krankenkassen lohnt sich, um den besten und günstigsten Tarif zu finden.

Hat die Selbstständigkeit gerade erst begonnen, muss das Einkommen, welches voraussichtlich erzielt wird, abgeschätzt werden. Die Krankenkassen legen anhand des geschätzten Einkommens den Beitrag fest. Der Beitrag wird neu berechnet, sobald der Einkommensbescheid mit dem konkreten Verdienst da ist.

Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, pauschale PKV-Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung anzugeben. Der Betrag beläuft sich auf 2.800 Euro.

Lächelnde Ärztin mit Klemmbrett und Stethoskop

Private Krankenversicherung

Private Absicherung als Selbstständiger oder Freiberufler. Jetzt Tarife vergleichen.

Private Krankenversicherung

Mann mit gebrochenem Bein entspannt auf dem Sofa mit seinem Tablet

Krankengeld

Erfahren Sie hier, welche Personen einen Krankengeldanspruch besitzen.

Krankengeld

Businesswoman arbeitet an Projekt vor Smartphone und Laptop an Holztisch

Privathaftpflicht für Selbstständige und Freiberufler

Mit einer privaten Haftpflicht gegen Schadensersatzansprüche absichern.

Privathaftpflicht für Selbstständige und Freiberufler

Gesetzliche Krankenversicherungen

0800 724 66 91 01

0800 724 66 91 01

Montag - Freitag 8:00 - 17:00 Uhr

Das ist Verivox

Erfahren
Team bei einer Besprechung

Seit 1998 haben unsere Experten über 8 Millionen Verbrauchern beim Vergleichen und Sparen geholfen.

Mehr erfahren
Zuverlässig
Mann nimmt Mädchen bei der Hand

Sie können bei Verivox stets auf aktuelle Tarifangebote und einen mehrfach ausgezeichneten Kundenservice vertrauen.

Mehr erfahren
Transparent
Transparentes Sparschwein mit Euromünzen

Wir finanzieren uns durch Provisionen und sind dennoch unabhängig - dank unserer größtmöglichen Marktabbildung.

Mehr erfahren