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Vermögenswirksame Leistungen für den Bausparvertrag nutzen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer Kapital für eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus ansparen möchte, kann vermögenswirksame Leistungen in einem Bausparvertrag anlegen. Mit entsprechenden Geldleistungen unterstützen Arbeitgeber ihre Angestellten beim Vermögensaufbau beziehungsweise bei der Finanzierung eines Eigenheims. Welche Beträge möglich sind und wie Bausparer das zusätzliche Geld erhalten, können Sie in diesem Artikel nachlesen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei vermögenswirksamen Leistungen für einen Bausparvertrag handelt es sich um freiwillig vom Arbeitgeber gezahlte Sparbeiträge, die zwischen 6,65 Euro und 40 Euro pro Monat liegen.
  • Falls ein Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Betrag selbst zu zahlen.
  • Um die zusätzlichen Leistungen zu erhalten, müssen Arbeitnehmer lediglich einen Nachweis über das vorhandene Bausparkonto erbringen.
  • Bleibt ein Arbeitnehmer unter 17.900 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen, kann er zusätzlich die staatliche Arbeitnehmersparzulage beantragen, wenn er vermögenswirksame Leistungen in einem Bausparvertrag anlegt.

Bausparvertrag

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen – kurz VL oder VWL – stellen Sparzulagen dar, die ein Arbeitgeber seinen Angestellten zusätzlich zum Gehalt zahlen kann. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung, ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht. In zahlreichen Branchen garantieren jedoch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen den Erhalt vermögenswirksamer Leistungen. Prinzipiell können sowohl Arbeitnehmer und Auszubildende als auch Beamte, Richter und Soldaten von den Sparbeiträgen profitieren. Die Anlageform dürfen Sie grundsätzlich selbst wählen, dementsprechend können Sie vermögenswirksame Leistungen auch in einem Bausparvertrag anlegen.

Sofern ein Arbeitgeber sich dafür entscheidet, zahlt er seinen Angestellten monatlich bis zu 40 Euro an vermögenswirksamen Leistungen. Demnach können Arbeitnehmer bis zu 480 Euro pro Jahr zusätzlich erhalten. Das Minimum sind 6,65 Euro pro Monat, was jährlich 80 Euro entspricht. Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt von den Vereinbarungen im Tarif- oder im individuellen Arbeitsvertrag ab. Falls ein Unternehmen seinen Angestellten vermögenswirksame Leistungen gewährt, muss es die Sparzulage mindestens sechs Jahre lang zahlen. Daran schließt sich für gewöhnlich ein Ruhejahr an.

Vermögenswirksame Leistungen für den Bausparvertrag selbst zahlen

Falls ein Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen oder nur einen geringen Betrag zahlt, haben Angestellte die Möglichkeit, den Betrag selbst zu entrichten oder ihn gegebenenfalls auf 40 Euro aufzustocken. Diese Vorgehensweise ist vor allem für Personen sinnvoll, denen aufgrund ihres Einkommens eine staatliche Förderung zusteht. Die Aufstockung empfiehlt sich ebenso für Arbeitnehmer, die einen bestimmten Mindestsparbeitrag zahlen müssen.

Wie erhalte ich vermögenswirksame Leistungen?

Bringen Sie zunächst in Erfahrung, ob Ihr Arbeitgeber die freiwillige Leistung überhaupt zahlt. Dies finden Sie heraus, indem Sie in Ihren Arbeits- beziehungsweise den Tarifvertrag schauen oder sich an die Personalabteilung wenden. Bei einer Neuanstellung sollten Sie das Thema ansprechen, wenn Sie die Konditionen Ihres Arbeitsvertrags verhandeln.

Um die vom Arbeitgeber gewährten vermögenswirksamen Leistungen für Ihren Bausparvertrag zu erhalten, brauchen Sie keinen förmlichen Antrag zu stellen. Nachdem Sie ein Bausparkonto eröffnet haben, setzen Sie Ihren Arbeitgeber davon in Kenntnis, indem Sie ihm einen Nachweis über den Sparvertrag zukommen lassen. Das Unternehmen überweist den vereinbarten Betrag im Anschluss monatlich auf das Anlagekonto.

Von der staatlichen Arbeitnehmersparzulage profitieren

Auch der Staat fördert die Vermögensbildung. Wer unter bestimmten Einkommensgrenzen bleibt, kann die sogenannte Arbeitnehmersparzulage erhalten, wenn er vermögenswirksame Leistungen erhält. Beim Bausparen gilt für alleinstehende Personen ein Grenzwert von 17.900 Euro und für Ehepaare von 35.800 Euro. Diese Werte beziehen sich jedoch nicht auf das Bruttoeinkommen, sondern auf das zu versteuernde Jahreseinkommen. Von dieser Regelung profitieren aufgrund der geltenden Freibeträge vor allem Familien mit Kindern. Daher sollten Sie immer prüfen, ob Sie Anspruch auf die Förderung haben, selbst dann, wenn Ihr Bruttogehalt über dem Grenzwert liegt.

Tipp: Die Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens ist auf Ihrem Steuerbescheid angegeben.

Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie in der Einkommensteuererklärung. Das Kreditinstitut, bei dem Sie den Bausparvertrag abgeschlossen haben, meldet dem Finanzamt die Höhe der Anlagesumme. Dieses überweist die Zulage am Ende der Sperr- beziehungsweise Bindefrist von sieben Jahren auf das Anlagekonto. Bausparer erhalten vom Staat pro Jahr neun Prozent von maximal 470 Euro, was einer jährlichen Fördersumme von bis zu 43 Euro entspricht. Die Beantragung des staatlichen Zuschusses ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Zusätzlich können Sparer weitere Förderungen wie das Baukindergeld beantragen.

Vermögenswirksame Leistungen anlegen: Die Alternativen zum Bausparvertrag

Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz legt fest, dass Arbeitnehmer die Anlageform und das Anlageprodukt selbst bestimmen dürfen. Demzufolge besteht keine Notwendigkeit, vermögenswirksame Leistungen für das Bausparen zu nutzen. Es ist beispielsweise ebenso möglich, das Geld für die Tilgung eines Immobilienkredits zu verwenden. Mitunter können Angestellte auch mit Wohn-Riester für die Zeit der Rente vorsorgen.

Entscheiden Sie sich hingegen für einen Banksparplan, überweist Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen auf das angegebene Sparkonto. Allerdings entfällt in diesem Fall die Arbeitnehmersparzulage. Eine weitere Option sind Investments in Aktienfonds. Mit Wertpapieren lassen sich insbesondere in einer Niedrigzinsphase oftmals höhere Renditen erwirtschaften, jedoch ist auch das Verlustrisiko wesentlich höher.