Wildschadenklausel um "Haustiere" ergänzen
Stand: 13.09.2013
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Hamburg - Autofahrer in ländlicheren Gegenden sollten die Wildschadenklausel ihrer Kfz-Teilkaskoversicherung um Unfälle mit Schafen, Kühen oder Hunden erweitern.
Denn durch die Wildschadenklausel werden nur Unfälle mit Damwild, Feldhasen oder Füchsen versichert. Darauf macht der Bund der Versicherten (BdV) in Hamburg aufmerksam. Für Haustierunfälle bieten mittlerweile viele Versicherungen eine Erweiterung der Teilkasko an.
Nach einem Unfall sollten Autofahrer immer sofort die Versicherung informieren, rät der BdV. Blut- und Haarspuren des Tieres am Auto gehörten erst dann beseitigt, wenn die Sachverständigen den Schaden dokumentiert haben. Fehle der Beweis über den Zusammenstoß, zahle die Versicherung nicht mehr.