Kfz-Versicherung: Trunkenheit am Steuer kann teuer werden
Stand: 24.09.2010
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Hamburg - Wer betrunken Auto fährt, muss Unfälle teuer bezahlen - auch bei seiner Versicherung. Die sogenannte Trunkenheitsklausel berechtigt Kfz-Versicherer dazu, vom Unfallfahrer bis zu 5000 Euro zu kassieren. Das gilt auch dann, wenn der Versicherer den Schaden eines anderen Betroffenen ganz normal reguliert, erläutert der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg mit.
Bei Schäden am eigenen Auto gehen Alkoholfahrer immer leer aus -egal ob teil- oder vollkaskoversichert, so die Versicherungsexperten. Die Kfz-Versicherung übernimmt bei absoluter Fahruntüchtigkeit gar nichts mehr. Ob die Trunkenheit für den Unfall verantwortlich ist, wird vom Versicherer auch bei weniger als 1,1 Promille geprüft. Zudem muss der Betrunkene damit rechnen, dass er seine Police verliert.