Cigna bringt Versicherung gegen Einkommensverlust auf den Markt

Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 23.06.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp
Berlin - Das Verbrauchermagazin "Finanztest" hat ein neues Produkt der Cigna-Versicherung unter die Lupe genommen, das Schutz bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit verspricht. Der Kunde bekommt pro Fall maximal zwölf Monatsrenten und maximal 24 Monatsrenten während der Vertragslaufzeit, die Leistung ist auf 1.500 Euro Rente im Monat begrenzt. Die Kosten liegen laut "Finanztest" bei 13,50 Euro im Monat für 500 Euro Rente.
Sinnvoll ist die Versicherung, um im Ernstfall die Lücke zwischen Kranken- oder Arbeitslosengeld und dem früheren Nettoeinkommen zu schließen. Als nachteilig sehen die Verbraucherschützer, dass es erst nach einem Monat und frühestens drei Monate nach Vertragsbeginn Geld gibt, befinaztesti Arbeitsunfähigkeit erst nach 42 Tagen.
Weiterhin müssen Interessenten bei Antragstellung umfassende Erklärungen zu ihrem Gesundheitszustand und der Arbeitsplatzsituation abgeben - hier sieht "Finanztest" im Leistungsfall Konfliktpotenzial.
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. Endet die Versicherung zum Jahresende, muss die Kündigung schriftlich bis zum 30.11. dem Versicherer vorliegen. Bei Beitragserhöhung, im Schadensfall oder Fahrzeugwechsel gilt das Sonderkündigungsrecht.
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Die Mallorca-Police ist ein sehr wichtiger Versicherungsschutz für alle, die europäischen Ausland gelegentlich Mietwagen anmieten. In Erweiterung zur Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert die sogenannte Mallorca-Police etwaige Unfallschäden an Dritten, die der Versicherungsnehmer mit im Ausland angemieteten Leihfahrzeugen verursachen könnte.
Hintergrund: In einigen europäischen Ländern sind die gesetzlichen Mindestversicherungssummen innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt. Diese reichen bei hohen Schäden nicht aus. Da die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugverleihers Unfallschäden maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme reguliert, trägt der Urlauber die darüber hinaus entstehenden Kosten aus eigener Tasche.
Denn die Mallorca-Police erhöht die landesspezifischen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf die in Deutschland üblichen Leistungen. Versichert sind mindestens die in Deutschland geltenden gesetzliche Mindestsummen, meist sogar die kompletten Versicherungssummen des heimischen Vertrages. Anders als es der Name vermuten lässt, greift die Mallorca-Police nicht nur auf der spanischen Ferieninsel, sondern gilt in ganz Europa, einschließlich den Mittelmeeranrainerstaaten und den Kanaren. Häufig ist die Mallorca-Police bereits beitragsfrei in die Kfz-Haftpflichtversicherung eingeschlossen.