Strom bei ESWE: Tarife im Vergleich
ESWE Versorgungs AG
Konradinerallee 25
65189 Wiesbaden
Stromtarife der ESWE Versorgungs AG
Für private und gewerbliche Kunden hat ESWE sowohl gewöhnliche Stromtarife als auch Tarife mit Strom aus 100% erneuerbaren Energien, belegt durch Herkunftsnachweise beim Umweltbundesamt, im Angebot. Im Strommix konventioneller Tarife liegt der Anteil erneuerbarer Energien bei über 60%. Der Rest geht auf Strom aus Erdgas zurück. Entscheiden sich Verbraucherinnen und Verbraucher für einen Tarif mit Strom aus 100% erneuerbaren Energien, beliefert sie der Anbieter ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien.
Den Strom aus erneuerbaren Energien produziert ESWE unter anderem in eigenen Windparks, Biomasseheizkraftwerken und mithilfe von Photovoltaikanlagen. Eine Liste der Erzeugungsanlagen lässt sich auf der Webseite nicht finden. Unabhängige Expertinnen und Experten des TÜV Nord überprüfen und zertifizieren die entsprechenden Tarife des Anbieters jedoch jährlich. Dabei werden die angegebenen Energiemengen sowie die Übermittlung relevanter Daten an das Herkunftsnachweisregister geprüft.
Wichtiger Hinweis:
Nicht alle der ESWE-Stromprodukte sind deutschlandweit verfügbar. Einige Tarife bietet das Unternehmen lediglich regional an.
Für jeden Kundenwunsch die gewünschte Laufzeit im Angebot
Die Dauer der Erstlaufzeit bedingt der gewählte Stromtarif. In der Grundversorgung fällt die Vertragslaufzeit mit zwei Wochen am kürzesten aus. Die herkömmlichen Tarife weisen in der Regel eine Laufzeit von einem oder zwölf Monaten auf. Damit ermöglicht es ESWE seinen Kunden, flexibel zu bleiben und auf Angebote auf dem Strommarkt reagieren zu können. Die Kündigungsfrist wurde ebenfalls sehr kundenfreundlich gestaltet. Je nach Tarif muss eine Kündigung den Energielieferanten zwei bis vier Wochen vor Vertragsende erreichen.
Preisgarantie oftmals inkludiert
Zahlreiche ESWE-Stromtarife beinhalten eine Preisgarantie, die dafür sorgt, dass die Kosten nicht steigen. In der Regel gilt das Versprechen über einen Zeitraum von 12 bis 24 Monaten, in einigen Fällen sogar bis zu 36 Monaten. Verbraucher sollten jedoch bedenken, dass es sich um eine eingeschränkte Preisgarantie handelt. Das bedeutet: Wenn der Staat die Steuern erhöht oder neue Abgaben beziehungsweise Preisbelastungen einführt, darf der Stromlieferant die Zusatzkosten dennoch an seine Kunden weiterreichen.