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Das Wichtigste in Kürze

  • Scheidungsrechtsschutz ist ein Teil einiger Privatrechtsschutztarife.
  • Viele Tarife versichern bei Scheidung nur einen Beratungsrechtsschutz.
  • Nur ein Anbieter übernimmt derzeit auch Anwalts- und Gerichtkosten (Stand 2025).
  • Ein Rechtsschutztarif mit Scheidungsrechtsschutz kostet etwa 30 bis 60 Euro pro Monat.

Inhalt dieser Seite
  1. Scheidungsrechtsschutz: Wie bin ich versichert?
  2. Wie oft kommt es zur Scheidung?
  3. Was zahlt die Versicherung?
  4. Die Ausnahme unter den Angeboten
  5. Kosten für Scheidungsrechtsschutz
  6. Zum Tarifvergleich
  7. Was kostet eine Scheidung?
  8. Einvernehmlichkeit spart Scheidungskosten
  9. Ablauf einer Scheidung
  10. FAQ

Scheidungsrechtsschutz: Wie bin ich versichert?

AdobeStock_534491227 Frau nachdenklich mit DokumentenScheidung zählt zum Familienrecht und fällt damit grundsätzlich unter den Privatrechtsschutz.
Allerdings haben viele Rechtsschutzversicherungen den Schutz bei Familienstreitigkeiten auf ein Minimum reduziert. Bei Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt bieten Standardtarife einer Rechtsschutzversicherung versichern sie oft nur die rechtliche Beratung. Die Übernahme der Kosten für Anwalt, Gericht, Sachverständige, Gutachter und mehr erfolgt in diesen Fällen nicht.

Warum ist der Rechtsschutz bei Scheidung so eingeschränkt?

Familienrechtliche Streitigkeiten gelten als besonders konfliktanfällig – und betreffen häufig mehrere Beteiligte. So sind bei einer Scheidung selbstverständlich beide Ehepartner involviert. Hinzu kommen noch rechtliche Fragen rund um Unterhalt oder Sorgerecht für die Kinder.

  • Hohes Risiko: Aus Sicht der Versicherer ist das Risiko, dass ein Versicherungsfall wie die Scheidung eintritt, sehr hoch.
  • Hohe Kosten: Familiäre Konflikte sind für die Versicherungsgesellschaften zudem ein hohes Kostenrisiko. Ist in einem Rechtsschutztarif die ganze Familie mitversichert, müsste die Versicherung für beide Ehepartner zahlen.

Deshalb schließen viele Anbieter Familienstreitigkeiten bewusst aus dem Leistungsumfang aus und bieten für diese Fälle lediglich einen Beratungsrechtsschutz.

Wie oft kommt es zur Scheidung?

Laut der Auswertung des Portals Statista ist die Quote der Scheidungen seit dem Jahr 2005 im Betrachtungszeitraum von 1960 bis 2023 mit 35,74 Prozent zwar insgesamt rückläufig, dennoch zeigen diese Zahlen, dass auf drei Eheschließungen statistisch gesehen eine Scheidung kommt. Jede dritte Ehe wird also wieder geschieden. Rund 130.000 Ehepaare ließen sich den Angaben des Statistischen Bundesamtes zufolge im Jahr 2023 scheiden.

Darum lohnt sich ein Tarifvergleich bei Versicherungen

Neuere Versicherungen bieten mittlerweile bei Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht oder Erbrecht mehr als nur die Kosten für die Erstberatung. Ein Tarifvergleich kann sich daher für Sie auszahlen – zum Beispiel durch einen besseren Versicherungsschutz.

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Welche Kosten trägt die Rechtsschutzversicherung bei Scheidung?

AdobeStock_219566721_Frustrierter-Mann-vor-LaptopBei einer Scheidung erstatten die meisten Rechtsschutzversicherer nur die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung.

Viele Anbieter begrenzen diese Kostenübernahme zudem auf eine Höchstsumme. So sind 250 Euro in vielen Tarifen eine übliche Summe. Bei einigen Tarife werden 500 bis maximal 1.000 Euro übernommen.

Manche Tarife bieten zudem Schutz, wenn der Anwalt über die Beratung hinaus tätig wird, beispielsweise Dokumente prüft oder Schreiben aufsetzt. Auch hier ist die Kostenerstattung üblicherweise gedeckelt auf 1.000 Euro.

Die Ausnahme beim Scheidungsrechtsschutz

Nur ein Rechtsschutzversicherer bietet bislang eine echte Scheidungsrechtsschutzversicherung an. Der Arag Ehe-Rechtsschutz versichert innerhalb der Familienversicherung beide Ehepartner beziehungsweise die Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gleichermaßen.

Voraussetzung ist der Abschluss oder das Bestehen einer Privatrechtsschutzversicherung beim Versicherer. In diese Police kann der Versicherungsnehmer auf Wunsch gegen eine Mehrprämie den Ehe-Rechtsschutz einschließen.

Die Leistungen beziehen sich sowohl auf die Scheidung selbst als auch auf Verfahrenskosten für Scheidungsfolgensachen, etwa Einigungen zum Versorgungsausgleich. Die Deckungssumme für den Scheidungsrechtsschutz beträgt 30.000 Euro für Rechtsanwälte und Gericht pro Versicherungsfall.

Allerdings ist dieser Baustein mit einer deutlich längeren Wartezeit ausgestattet als die klassischen Policen. Er kann frühestens drei Jahre nach Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden.

Ehe-Rechtsschutz greift nicht bei Sorgerechtsfragen

Zusätzlich bietet der Versicherer im Rahmen des Privatrechtsschutzes auch Rechtsschutz für Unterhaltsverfahren an, die nicht mit einer Scheidung einhergehen. Dies kann beispielsweise bei einer außergerichtlichen Trennung der Ehepartner der Fall sein oder wenn Kinder Unterhaltsforderungen gerichtlich einklagen wollen. Die Deckungssumme beträgt ebenfalls 30.000 Euro je Versicherungsfall. Die Wartezeit für den Unterhaltsrechtsschutz beläuft sich auf ein Jahr.

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung mit Scheidungsrechtsschutz?

Die Kosten für den Rechtsschutz hängen von mehreren individuellen Faktoren ab, wie der Höhe der Selbstbeteiligung, Leistungsumfang, Mindestvertragslaufzeit und Zahlungsweise.

Für einen Premiumtarif, der den Privatrechtsschutz umfasst sowie erweiterte Leistungen für das Eherecht, müssen Versicherungsnehmer mit Ausgaben zwischen 30 Euro und 60 Euro pro Monat rechnen.

Zum Vergleich: Ein Komfort- oder Premiumtarif für Privatrechtsschutz im Familientarif, aber ohne Spezialleistungen zum Ehe-Rechtsschutz kostet etwa 20 bis 45 Euro.

Der zusätzliche Ehe-Rechtsschutz macht also rund 12 Euro der monatlichen Prämie aus.

Rechtsschutzversicherung: So funktioniert der Vergleich

Mit dem VERIVOX-Vergleichsrechner finden Sie einfach und schnell die passende Rechtsschutzversicherung:

  1. Mit der Angabe zu den gewünschten, versicherten Bereichen starten Sie in den Vergleich.
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Was kostet eine Scheidung?

Bei jeder Rechtsstreitigkeit richten sich die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten nach dem sogenannten Gegenstandswert beziehungsweise Verfahrenswert des Falles.

Im Fall einer Scheidung wird dieser Wert anhand des Einkommens der Eheleute ermittelt. So werden die dreifachen Nettoeinkommen der beiden Ehepartner addiert und als Verfahrenswert zugrunde gelegt. Der Verfahrenswert einer Scheidung ist also das gemeinsame Einkommen, welches das zukünftige Ex-Ehepaar in drei Monaten bezieht.

Beispiel: Verdient ein Ehepartner 2.000 Euro monatlich, der andere 3.000 Euro, beläuft sich der Verfahrenswert dieser Scheidung bei 15.000 Euro ohne Versorgungsausgleich.

Mit einem Online-Prozesskostenrechner lassen sich die zu erwartenden Gebühren für Rechtsanwälte und Gericht ausrechnen. Demnach liegen die Scheidungskosten für dieses Beispiel insgesamt bei rund 6.000 Euro, wenn beide einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen und der Anwalt auch außergerichtlich tätig wird. Die Gerichtsgebühren betragen dabei fast 1.000 Euro.

Exkurs: Was sagt das Gesetz zu den Verfahrenskosten?

Die gesetzlichen Mindestwerte für die Verfahrenskosten zu den verschiedenen Streitigkeiten, die bei einer Trennung aufkommen, betragen laut Gesetz über die Gerichtskosten in Familiensachen für

  • Scheidung 3.000 Euro
  • Versorgungsausgleich 1.000 Euro
  • Kindschaftssachen 4.000 Euro
  • Ehewohnungssachen 3.000 Euro
  • Haushaltssachen 2.000 Euro.

Bezüglich des Unterhaltes gilt der Jahresbetrag des monatlichen Unterhalts.

Noch einmal zur Erinnerung: Die genannten Beträge sind Mindestwerte und können – je nach rechtlicher Situation – auch höher ausfallen.

Dadurch kann ein Scheidungsverfahren, bei dem es viele Dinge gerichtlich zu klären gibt, enorm teuer werden.

Wer zahlt bei einer Scheidung?

Das Geld für den Gerichtsprozess muss derjenige als Kostenvorschuss vorstrecken, der die Scheidungsklage beim Familiengericht einreicht. Die Scheidungsklage wird dem Ehepartner nur dann zugestellt, wenn die Gerichtsgebühr beglichen wurde. Nach dem Scheidungsverfahren werden diese Kosten in der Regel zwischen den Streitpartnern geteilt.

Gehen wir davon aus, dass jede Person zu 100 Prozent die Kosten für den eigenen Anwalt trägt sowie 50 Prozent der Gerichtskosten, dann zahlt jeder Ehepartner etwa 3.300 Euro (inklusive der außergerichtlichen Tätigkeiten des Anwalts) für eine einvernehmliche Scheidung.

Hinweis: In diesem vereinfachten Rechenbeispiel haben wir auf gemeinsame Kinder und gemeinsames Vermögen der Ehegatten verzichtet. Ansonsten würde das Ende der Ehe noch teurer werden.

Einvernehmlichkeit spart Scheidungskosten

Grundsätzlich besteht bei einer Scheidung Anwaltszwang vor Gericht. Ehepaare, die sich in beiderseitigem Einverständnis trennen, können bei der Scheidung Kosten sparen, indem sie nur einen Rechtsanwalt beauftragen. Dieser reicht den Scheidungsantrag für einen Ehepartner beim Gericht ein. Der andere Ehepartner stimmt der Scheidung zu. Für die Zustimmung ist nämlich kein Anwalt nötig (§ 114 FamFG). Die Anwaltskosten kann sich das Ex-Ehepaar später teilen.

Leider verlaufen Scheidungen selten einvernehmlich. Streitigkeiten um den Unterhalt oder die Aufteilung des Besitzstandes treiben die Kosten in die Höhe. Sinnvoller ist eindeutig eine klare Abstimmung der Noch-Ehepartner, kombiniert mit einer Scheidungsfolgevereinbarung. Diese Trennungsvereinbarung ist eine Art nachträglich geschlossener Ehevertrag.

Gut zu wissen

Grundsätzlich muss jeder Ehepartner die Gerichts- und Anwaltskosten selbst tragen. Wer allerdings aus finanziellen Gründen dazu nicht in der Lage ist, kann staatliche Verfahrenskostenbeihilfe beantragen.

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Zum Vergleich

Häufig gestellte Fragen

Damit die Scheidungskosten so gering wie möglich gehalten werden, lohnt es sich, auf eine Mediation - statt eines langwierigen Gerichtsverfahrens - zurückzugreifen. Die Scheidung wird im Falle einer Mediation an einem Termin bestätigt, sodass die Anwalts- und Gerichtskosten gering bleiben.

Bei einem Ehevertrag handelt es sich um eine vertragliche Regelung, die bei einer Trennung greift. Dieser Vertrag beinhaltet zum Beispiel Unterhaltsforderungen oder die spätere Altersversorgung. Diese Vorsichtsmaßnahme ist besonders dann sinnvoll, wenn es zum Beispiel zwischen den Ehepartnern große Einkommensunterschiede gibt.

Bei einer Scheidung müssen verschiedene Versicherungen informiert werden, da oftmals Änderungen im Versicherungsstatus oder bei persönlichen Angaben anfallen. Dazu zählen im Regelfall die Wohngebäudeversicherung, die Hausratversicherung, die private Haftpflichtversicherung, die Kfz-Versicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Unfallversicherung sowie die Risikolebensversicherung und die Krankenversicherung.

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