Gewässerschaden-Haftpflicht
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung greift, wenn durch auslaufende Stoffe das Grundwasser oder fließendes Gewässer verunreinigt wird. Für Privatpersonen beschränkt sich das Risiko in der Regel nur auf den Öltank.
- Umweltschäden
- Wer die Versicherung braucht
- Teil der Privathaftpflicht
- Steuerlich absetzbar
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Wer Umweltschäden verursacht, haftet in voller Höhe für die Beseitigung.
- Gewässerschadenhaftpflicht ist häufig in der Privathaftpflicht mitversichert.
- Hauseigentümer mit Öltank sollten diese Police auf jeden Fall besitzen.
- Steuerliche Abzugsfähigkeit der Prämie ist grundsätzlich gegeben.
Haftung greift auch bei Umweltschäden
Die Schadensersatzpflicht ist eindeutig im Paragraf 823, Abs.1 Schadensersatzpflicht des BGB geregelt. Das Gesetz besagt:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Diese Regelung bezieht sich nicht nur auf Privatpersonen oder Firmen untereinander, sonder gilt auch bei der Beschädigung öffentlichen Eigentums oder Dingen, die im öffentlichen Interesse stehen. Der Gedanke, dass es nur das Problem des Grundstückseigentümers ist, wenn er das eigene Grundstück kontaminiert, ist falsch. Grundwasser kennt keine Grenzen. Gewässer sind ebenfalls kein rechtsfreier Raum, sondern zählen entweder zum Eigentum des Grundstücksbesitzers, auf dessen Grundstück sie sich befinden, oder sind Eigentum der öffentlichen Hand.
Ein Tropfen Öl ist ausreichend, um 600 bis 1.000 Liter Wasser zu verunreinigen. Auch wenn der Tank regelmäßig gewartet wird, kann es zu Verschmutzungen kommen. Die häufigsten Ursachen sind
- rostbedingter Ölaustritt
- eine undichte Leitung
- gebrochene Leitung, beispielsweise durch eine Bodenabsenkung
- Bedienfehler bei der Befüllung des Tanks
- funktionsunfähige Schutzeinrichtungen
In der Regel sind Bedienfehler allerdings durch die Betriebshaftpflichtversicherung des Lieferanten abgedeckt, sofern der Lieferant ausschließlich alleine die Befüllung vornimmt.
Autowäsche – das Risiko des Gewässerschadens
Im gewerblichen Bereich sind die Risiken für Gewässerschäden allerdings breiter gestreut. Unternehmen, welche mit Säuren, Farben oder Laugen arbeiten, stellen eine besondere Gefährdung dar. Gleiches gilt auch für Autowerkstätten oder Waschanlagen. Der Ölwechsel am Auto darf nur an Orten vorgenommen werden, die über eine entsprechende Auffangeinrichtung verfügen.
Was viele Autofahrer nicht wissen, ist, dass die Autowäsche zu Hause auf dem eigenen Grundstück oder auf der Straße vor dem Haus in vielen Gemeinden untersagt ist. Es besteht zwar kein explizites Gesetz, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besagt jedoch:
"Eine Erlaubnis für das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser darf nur erteilt werden, wenn eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist."
Die Stadt Köln legt diesen Passus so eng aus, dass bereits das Abspülen des Wagens nur mit klarem Wasser außerhalb einer Waschanlage eine strafbare Handlung darstellt. Es drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro – nicht nur in Köln. Hintergrund sind nicht nur Ölrückstände, sondern auch Waschmittel und Chemikalien, welche in das Grundwasser gelangen.
Wer braucht eine Gewässerschadenhaftpflicht?
Die Gewässerschadenhaftpflicht kommt unter anderem für die Entsorgung des kontaminierten Erdreichs und die Neuanlage der geschädigten Bodenbereiche auf. Diese Versicherung stellt zwar keine Pflichtversicherung dar, aber Hausbesitzer, die Öltanks nutzen, sollten auf jeden Fall über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung verfügen.
Gleiches gilt für Unternehmen, die auf ihrem Betriebsgelände Chemikalien, Farben, Laugen oder Öl lagern oder verarbeiten.
Ist die Gewässerschadenhaftpflicht in der Privathaftpflicht enthalten?
Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung kann als eigener Vertrag bestehen oder Bestandteil der Privathaftpflicht oder Betriebshaftpflichtversicherung sein. Die meisten Anbieter privater Haftpflichtversicherungen schließen die Gewässerhaftpflichtversicherung beitragsfrei mit ein, allerdings mit Maximalgrößen für den Öltank. Die Größe des beitragsfrei mitversicherten Öltanks bewegt sich je nach Versicherer zwischen 3.000 Litern und 5.000 Litern.
Gleiches gilt für Standardrisiken in der Betriebshaftpflichtversicherung. Da die Prämien in dieser Sparte jedoch nach Betriebsart kalkuliert sind, fließen erhöhte Risiken, beispielsweise durch Chemikalien, automatisch mit ein.
Ist die Gewässerschadenhaftpflicht steuerlich absetzbar?
Für Unternehmen sind Versicherungsprämien generell Betriebsausgaben und mindern damit automatisch den Gewinn.
Für Privathaushalte gilt, dass Haftpflichtversicherungen grundsätzlich als sonstige Vorsorgeaufwendungen gelten. Die Angaben dazu erfolgen in der Anlage "Sonstige Vorsorgeaufwendungen" in den Zeilen 46 bis 50.
Steuerlich absetzbar sind
- private Haftpflichtversicherung
- Tierhalterhaftpflicht
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Bauherrenhaftpflicht
- Jagdhaftpflicht
- Bootshaftpflicht
- Gewässerschaden-Haftpflicht
Der Gesetzgeber unterstützt damit die Verbraucher, sich gegen Regressansprüche entsprechend abzusichern. Allerdings schränkt das Steuerrecht die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen ein. Für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre sowie Beamte gilt eine Obergrenze von 1.900 Euro. Selbstständige können bis zu 2.800 Euro pro Jahr geltend machen, da sie ihre Beiträge zur Krankenversicherung in voller Höhe selbst aufbringen. Es kann folglich in vielen Fällen sein, dass bereits die Beiträge zur Krankenversicherung die Obergrenze erreichen.
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