Haushaftpflichtversicherung
Immobilien wirken auf den ersten Blick nicht wie Objekte, von denen normalerweise Gefahr ausgeht. Dass Kraftfahrzeuge oder Tiere im Alltag ein gewisses Gefährdungspotenzial besitzen, leuchtet ein. Nicht umsonst verordnet der Gesetzgeber daher für Tiere und Autos die schuldunabhängige Gefährdungshaftung, die für Häuser nicht gilt. Auf den zweiten Blick liegen in der Nutzung von Häusern durch nicht ausreichend geräumte Wege, herabfallende Dachziegel und defekte oder ausgefallene Anlagen doch einige Gefahrenquellen für Dritte, gegen die Eigentümer sich versichern sollten.
- Was ist eine Haushaftpflichtversicherung?
- Wer die Versicherung braucht
- Versicherte Risiken
- Wann der Versicherungsschutz erlischt
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die Haushaftpflichtversicherung schützt den versicherten Hauseigentümer vor den finanziellen Forderungen Dritter, denen in Zusammenhang mit der Immobilie Schaden entstanden ist.
- Selbstgenutztes Eigentum ist gegen Schadensersatzforderungen meistens bereits durch eine private Haftpflichtversicherung versichert.
- Besonders sinnvoll ist eine Haushaftpflichtversicherung für Vermieter.
Was ist eine Haushaftpflichtversicherung?
Eine Haushaftpflichtversicherung deckt für den versicherten Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks die finanziellen Forderungen von dritten Personen ab, wenn denen in Zusammenhang mit diesem Besitz Schaden entsteht.
Artikel 14 des Grundgesetzes legt fest: "Eigentum verpflichtet." Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet in Paragraph 823 Personen, die bei anderen einen Schaden für Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum vorsätzlich oder fahrlässig verschulden, für diesen zu haften. Diese beiden Gesetze fließen in die Verkehrssicherungspflicht ein, also die Pflicht, Gefahren für Dritte abzusichern. Die Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht für den Eigentümer einer Immobilie gilt im Gebäude und außerhalb, wie etwa auf dem Gehweg oder für lose Dachziegel, die der Sturm mitreißt.
Bei Immobilien sind deshalb Eigentümer verpflichtet sicherzustellen, dass mögliche Gefahrenquellen ausgeschlossen sind. In bestimmten Fällen geht diese Pflicht auf Mieter oder Pächter über, zum Beispiel die winterliche Räum- und Streupflicht. Kommt es trotz aller Sorgfalt zu einem Schaden, schützt die Haushaftpflicht vor den finanziellen Folgen, denn sie übernimmt die Haftung für Personenschäden und Sachschäden.
Wann brauche ich eine Haushaftpflichtversicherung?
Im Gegensatz zu Versicherungen wie der Kfz-Versicherung oder Krankenversicherung ist die Haushaftpflichtversicherung freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Von einer selbstgenutzten und im viel höheren Maße von einer vermieteten Immobile gehen aber - auch bei großer Sorgfalt - Gefahren aus. Wer braucht dafür eine Haushaftpflichtversicherung?
Selbstgenutzte Immobilien
Selbstgenutztes Eigentum ist oft bereits durch die Privathaftpflichtversicherung ausreichend versichert. Es lohnt sich aber, dies und die Höhe der Schadenssumme auf jeden Fall zu überprüfen.
Neben Wohneigentum schützen private Haftpflichtversicherungen oft auch beispielsweise vermietete Eigentumswohnungen, die Einliegerwohnung in dem Haus, in dem Sie auch selbst wohnen, und Ferienwohnungen oder -häuser. Unbebaute Grundstücke sind ebenfalls meistens in die Haftpflicht eingeschlossen.
Vermietete Immobilien
Besonders sinnvoll ist eine Haushaftpflichtversicherung für Besitzer vermieteter oder anderweitig anderen überlassenen Immobilien.
Je mehr Personen Zugang zur Immobilie haben oder Gehwege oder ähnliches benutzen, umso höher ist das Risiko für Unfälle durch Fahrlässigkeit. Ausgetretene Treppenstufen, eine ausgefallene Glühbirne oder ein vereister Bürgersteig können schnell zu einem Unfall führen. Die Schadenssumme kann in solchen Fällen, gerade bei Personenschäden, rasch in die Millionen steigen. Zu den Ausgaben für die Behandlung addieren sich hier oft noch das Schmerzensgeld und der Verdienstausfall des Geschädigten. Ein vergleichsweise geringer Beitrag für die Haushaftpflicht sichert Sie gegen diese hohen Schadensersatzforderungen ab.
Gewerbliche Objekte
Für Vermieter gewerblicher Objekte ist nicht die Haushaftpflicht, sondern die betriebliche Haftpflichtversicherung die richtige Schadensabsicherung.
Was deckt die Haushaftpflichtversicherung?
Wenn ein Fußgänger vor Ihrem Haus ausrutscht, weil es mitten in der Nacht geschneit hat und Sie daher nicht geräumt haben, ein Mieter sich verletzt, weil die Beleuchtung der Kellertreppe ausgefallen ist, oder ein Ast von Ihrem Grundstück unter der Schneelast auf ein geparktes Auto stürzt, übernimmt die Haushaftpflicht die Kosten. Fragliche Forderungen lässt sie zuerst vom Gericht prüfen.
In der Regel ebenfalls versichert sind Risiken
- aus Umbauarbeiten
- auf Anlagen, Zugängen, Plätzen und Wegen
- in Nebengebäuden der Immobilie wie Garagen, Stellplätze, Gartenhäuser
- innerhalb von Gemeinschaftsbereichen wie Kinderspielplätze und Mülltonnen
- durch Wasserbecken und Teiche
- durch Hauskläranlagen und Sickergruben
- durch von der Hausgemeinschaft genutzte Flüssiggastanks und Antennen
Beauftragte Personen sind mitversichert
Wenn der Eigentümer eine seiner Pflichten, wie die Räumpflicht, auf seine Mieter überträgt, muss diese zumutbar sein und in den Mietvertrag aufgenommen werden. Im Schadensfall haftet aber unter Umständen der Eigentümer für Fahrlässigkeit seiner "Erfüllungsgehilfen".
Über die Haushaftpflicht sind deshalb neben dem Hauseigentümer auch weitere Personen mit einem Arbeitsvertrag zur Reinigung, Verwaltung oder ähnlicher Betreuung der Immobilie abgesichert.
Bei grober Vernachlässigung kann der Versicherungsschutz erlöschen
Vom Verband Privater Bauherren (VPB) wird die Haushaftpflichtversicherung ausdrücklich empfohlen. Dabei sollte man im Augen behalten, dass für besondere Risiken, etwa durch undichte Öltanks, eventuell eine spezielle Versicherung abgeschlossen werden muss.
Unbedingt beachten: Weder die Haushaftpflicht noch weitere ergänzende Versicherungen sollten allerdings als eine Aufforderung zur groben Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflichten verstanden werden: Dadurch kann der Versicherungsschutz teilweise, in schweren Fällen sogar vollständig verlorengehen.
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